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Haus und Auflagen

Erhaltungssatzung und Vorkaufsrecht in Mannheim: Was müssen Erben wissen?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Beim Verkauf eines geerbten Hauses oder einer Eigentumswohnung in Mannheim sind städtebauliche Satzungen und das gemeindliche Vorkaufsrecht zu prüfen. Im Stadtteil Jungbusch gilt die Soziale Erhaltungssatzung „Jungbusch“ nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (beschlossen am 25.07.2023).

Was gilt in Mannheim im Einzelnen?

In ihrem Geltungsbereich bedürfen der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum (Umwandlung in Eigentumswohnungen nach der Umwandlungsverordnung Baden-Württemberg) einer besonderen Genehmigung; Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus steht der Stadt Mannheim in Gebieten mit Erhaltungssatzung, Sanierungsgebieten oder besonderen Vorkaufsrechtssatzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch zu.

Die Ausübungsfrist der Gemeinde beträgt drei Monate nach Mitteilung des Kaufvertrags (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Damit das Grundbuchamt Mannheim (Voltastraße 9) den Käufer als neuen Eigentümer eintragen kann, muss der Notar das gemeindliche Negativzeugnis vorlegen; die Verwaltungsgebühr der Stadt Mannheim hierfür beträgt 42,70 Euro.

Das Negativzeugnis lässt sich auch digital über den Online-Bürgerservice der Stadt Mannheim beantragen. Flankierend schützt die Mannheimer Zweckentfremdungssatzung (ZwEVS, gültig bis 13.10.2031) den Wohnungsbestand vor ungenehmigtem Abriss, Gewerbenutzung über 50 Prozent oder Ferienvermietung über zehn Wochen im Jahr.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Mannheim?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Soziale Erhaltungssatzung „Jungbusch“ (Milieuschutz)Beschlossen am 25.07.2023 gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB; Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig2026-11-03Quelle, S. 1
Umwandlungsverbot und Bußgeld im Erhaltungsgebiet JungbuschBegründung von Wohnungs- oder Teileigentum nach Umwandlungsverordnung BW genehmigungspflichtig; Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 30.000 Euro bedroht (§ 5 Abs. 2)2026-11-03Quelle, S. 2
Denkmalschutzrechtliche GenehmigungspflichtEingriffe in die Bausubstanz oder Veränderungen am Erscheinungsbild von Kulturdenkmalen sind nach § 8 Abs. 1 DSchG BW genehmigungspflichtig (Untere Denkmalschutzbehörde, Glücksteinallee 11)2026-11-03Quelle
Frist und Gebühr für das Vorkaufsrechts-NegativzeugnisAusübungsfrist drei Monate nach Mitteilung des Kaufvertrags (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB); Verwaltungsgebühr der Stadt Mannheim für das Negativzeugnis: 42,70 Euro (erhöht von 30,00 Euro)2026-11-03Quelle, S. 1
Grundbuchamt Mannheim (Eigentumsumschreibung nach Negativzeugnis)Amtsgericht Mannheim, Grundbuchamt, Voltastraße 9, 68199 Mannheim, Tel. 0621 292-13632026-11-03Quelle
Digitaler Antrag auf Negativzeugnis über gemeindliches VorkaufsrechtOnline-Beantragung im Bereich „Bauen & Planen“ über den Online-Bürgerservice der Stadt Mannheim2026-11-03Quelle
Zweckentfremdungsverbot (ZwEVS, Stadtrecht 6.20)Verlängert vom 14.10.2026 bis 13.10.2031; schützt Wohnraum vor Abbruch, gewerblicher Nutzung über 50 %, Ferienvermietung über 10 Wochen/Jahr und Leerstand über 6 Monate2026-11-03Quelle, S. 2
Bußgeldrahmen bei Zweckentfremdung in MannheimGeldbuße bis zu 100.000,00 Euro nach § 13 Abs. 1 ZwEVS2026-11-03Quelle, S. 8
Baulastenverzeichnis als weitere GrundstücksbindungÖffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Überfahrts-, Leitungs- oder Abstandsbaulasten) werden beim Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung geführt2026-11-03Quelle

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Welche Stellen sind in Mannheim zuständig?

  • Online-Bürgerservice Stadt Mannheim (Negativzeugnis Vorkaufsrecht & Zweckentfremdung): Quelle
  • Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung (Baulastenverzeichnis & Stadtplanung): Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, Quelle
  • Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz: Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, E-Mail: baurecht.denkmalschutz@mannheim.de, Quelle
  • Amtsgericht Mannheim, Grundbuchamt: Voltastraße 9, 68199 Mannheim, Tel. 0621 292-1363, Quelle

Wie gehen Sie in Mannheim am besten vor?

  1. Prüfen, ob das Haus in einem Erhaltungs- oder Milieuschutzgebiet liegt.
  2. Für Umbau, Abriss oder Umwandlung in Eigentumswohnungen die Genehmigung klären.
  3. Beim Verkauf prüft die Stadt ihr Vorkaufsrecht, der Notar fragt das ab.
  4. Die Frist für die Entscheidung der Stadt in den Zeitplan des Verkaufs einrechnen.

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