Wohin mit dem Elternhaus

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Leitfaden: Das erste Gespräch mit den Geschwistern über das Elternhaus

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Beim Elternhaus streiten Geschwister selten offen. Häufiger weiß keiner genau, was die anderen wollen. Ein gutes erstes Gespräch beginnt deshalb nicht mit Zahlen, sondern damit, dass jeder sagt, was ihm wichtig ist. Dieser Leitfaden gibt sieben Fragen für die Vorbereitung, eine Tagesordnung und eine Vorlage für das, was Sie vereinbaren.

Vor dem Treffen

  • Jeder beantwortet die sieben Fragen unten für sich, ohne sich abzusprechen. Online geht das mit dem Geschwister-Check
  • Die wichtigsten Unterlagen zum Haus kopieren und an alle schicken: Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid, Versicherung
  • Einen Termin wählen, an dem niemand unter Zeitdruck steht, gern auch per Video

Die sieben Fragen

  1. Was sollte mit dem Haus passieren: behalten und selbst nutzen, behalten und vermieten, verkaufen, oder bin ich hin- und hergerissen?
  2. Welches Tempo wünsche ich mir: möglichst bald, in den nächsten 6 bis 12 Monaten, oder brauche ich Zeit?
  3. Was ist mir am wichtigsten: ein fairer Preis, dass wir uns nicht streiten, Zeit für Erinnerungsstücke, dass es schnell geregelt ist, oder dass das Haus in gute Hände kommt?
  4. Wie soll der Wert festgestellt werden: durch ein neutrales Gutachten, eine Wertspanne aus Marktdaten, oder habe ich eine klare Vorstellung?
  5. Wie viel kann ich vor Ort übernehmen?
  6. Wie ist die Arbeit bisher verteilt?
  7. Möchte jemand selbst einziehen?

Tagesordnung für das Treffen

  1. Jeder sagt, was ihm wichtig ist, bevor über Geld gesprochen wird.
  2. Die Antworten nebeneinanderlegen: Wo sind wir uns einig, wo nicht?
  3. Den Wert klären: Wessen Einschätzung gilt für alle? Zum Beispiel ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eine neutrale Wertspanne, die alle gleichzeitig bekommen.
  4. Die nächsten Schritte verteilen: Unterlagen, Ausräumen, laufende Kosten, Kontrollgänge.
  5. Einen Zeitpunkt festlegen, bis zu dem entschieden wird, und wer bis dahin die Kosten trägt.

Was wir vereinbaren

ThemaVereinbarungWerBis wann
Wert des Hauses
Laufende Kosten
Ausräumen und Erinnerungsstücke
Entscheidung behalten, vermieten, verkaufen
Nächstes Treffen

Gut zu wissen: In einer Erbengemeinschaft entscheiden die Erben über die laufende Verwaltung mit Mehrheit nach Erbteilen, über einen Verkauf nur gemeinsam (§§ 2038, 2040 BGB). Mehr unter Erbengemeinschaft und Haus und Ein Miterbe will nicht verkaufen.

Leitfaden Geschwistergespräch als PDF

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.