Wohin mit dem Elternhaus

Datenstudie · Steuern

Wie viel Erbschaftsteuer fällt auf ein Erbe an?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Ein Kind kann bis zu 415.000 € erben, ohne Erbschaftsteuer zu zahlen: 400.000 € Freibetrag plus 15.000 € Pauschbetrag für die Kosten des Erbfalls. Bei einem Erbe von 500.000 € zahlt es 9.350 €. Ein Geschwister zahlt für dasselbe Erbe 116.250 €, ein unverheirateter Lebensgefährte 139.500 €. Die Tabelle gilt für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025 und für einen Erben, der das ganze Erbe bekommt.

Was kostet welches Erbe?

Erbschaftsteuer in Euro je Erbe. Abgezogen sind der persönliche Freibetrag (§ 16 ErbStG) und der Pauschbetrag von 15.000 € für Bestattung und Nachlassregelung (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Nicht berücksichtigt sind der Versorgungsfreibetrag und die Steuerbefreiung für das selbst bewohnte Familienheim.

Wert des ErbesEhepartnerKindEnkelGeschwisterNichte, NeffeLebensgefährte
100.000 €0 €0 €0 €9.750 €9.750 €19.500 €
200.000 €0 €0 €0 €33.000 €33.000 €49.500 €
300.000 €0 €0 €9.350 €53.000 €53.000 €79.500 €
400.000 €0 €0 €20.350 €91.250 €91.250 €109.500 €
500.000 €0 €9.350 €31.350 €116.250 €116.250 €139.500 €
600.000 €9.350 €20.350 €57.750 €141.250 €141.250 €169.500 €
700.000 €20.350 €31.350 €72.750 €182.500 €182.500 €199.500 €
800.000 €31.350 €57.750 €87.750 €229.500 €229.500 €229.500 €
900.000 €57.750 €72.750 €130.150 €259.500 €259.500 €259.500 €
1.000.000 €72.750 €87.750 €149.150 €289.500 €289.500 €289.500 €
1.100.000 €87.750 €130.150 €168.150 €319.500 €319.500 €319.500 €
1.200.000 €130.150 €149.150 €187.150 €349.500 €349.500 €349.500 €
1.300.000 €149.150 €168.150 €206.150 €379.500 €379.500 €379.500 €
1.400.000 €168.150 €187.150 €225.150 €409.500 €409.500 €409.500 €
1.500.000 €187.150 €206.150 €244.150 €439.500 €439.500 €439.500 €
1.600.000 €206.150 €225.150 €263.150 €469.500 €469.500 €469.500 €
1.700.000 €225.150 €244.150 €282.150 €499.500 €499.500 €499.500 €
1.800.000 €244.150 €263.150 €301.150 €529.500 €529.500 €529.500 €
1.900.000 €263.150 €282.150 €320.150 €559.500 €559.500 €559.500 €
2.000.000 €282.150 €301.150 €339.150 €589.500 €589.500 €589.500 €

Quelle: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, §§ 10, 15, 16 und 19, eigene Rechnung1

Was sind die wichtigsten Zahlen?

  1. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten nur 20.000 € (§ 16 ErbStG). Amtlich.
  2. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen Erben pauschal 15.000 € für Bestattung, Grabmal und Nachlassregelung abziehen, vorher 10.300 € (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 und § 37 Abs. 21 ErbStG). Für Schenkungen gilt der Pauschbetrag nicht. Amtlich.
  3. Ein Kind zahlt bei einem Erbe von 600.000 € 20.350 €, bei 1.000.000 € 87.750 €. Eigene Rechnung.
  4. Ein Geschwister zahlt bei einem Erbe von 400.000 € bereits 91.250 € Steuer, fast ein Viertel des Erbes. Eigene Rechnung.
  5. Knapp über einer Tarifgrenze dämpft der Härteausgleich die Steuer (§ 19 Abs. 3 ErbStG). Ein Geschwister mit 700.000 € Erbe zahlt dadurch 182.500 € statt 199.500 €. Eigene Rechnung.
  6. Enkel haben einen Freibetrag von 400.000 €, wenn ihr Elternteil, also das Kind des Verstorbenen, schon gestorben ist. Die Tabelle rechnet mit 200.000 €. Amtlich.

Wann bleibt das Elternhaus ganz steuerfrei?

Erbt ein Kind das Haus, in dem die Eltern bis zuletzt gewohnt haben, kann es steuerfrei bleiben, wenn das Kind unverzüglich selbst einzieht und zehn Jahre darin wohnt. Die Befreiung gilt bis 200 m² Wohnfläche, darüber anteilig (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG). Für Ehepartner gilt sie ohne Flächengrenze (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG). Ob der Freibetrag für ein durchschnittliches Haus in Ihrer Region reicht, hängt vom Hauspreis ab. Mehr dazu unter Geerbtes Haus verkaufen: Welche Steuern fallen an?.

Wie wurde gerechnet?

Wert des Erbes minus Pauschbetrag von 15.000 € minus persönlicher Freibetrag, abgerundet auf volle 100 €, ergibt den steuerpflichtigen Erwerb. Darauf gilt der Steuersatz der Steuerklasse für den ganzen Betrag (§ 19 Abs. 1 ErbStG): in Steuerklasse I von 7 % bis 75.000 € über 11 % bis 300.000 € und 15 % bis 600.000 € bis 19 % bis 6 Mio. €, in Steuerklasse II von 15 % bis 30 % und in Steuerklasse III 30 %, jeweils für Erwerbe bis 6 Mio. €. Anschließend ist der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG angewandt. Alle 120 Werte haben wir unabhängig ein zweites Mal nachgerechnet.

Daten herunterladen

Häufige Fragen

Zählt der Wert des Hauses oder der Verkaufspreis?

Maßgeblich ist der Wert am Todestag, den das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Wer einen niedrigeren Wert belegen kann, etwa mit einem Gutachten, kann diesen ansetzen (§ 198 BewG).

Was gilt, wenn mehrere Kinder erben?

Jedes Kind hat seinen eigenen Freibetrag von 400.000 € und rechnet mit seinem Anteil. Erben zwei Kinder ein Haus für 800.000 € je zur Hälfte, bleibt jedes mit 400.000 € unter seinem Freibetrag.

Wie zitiere ich diese Studie?

Wohin mit dem Elternhaus, Datenstudie „Wie viel Erbschaftsteuer fällt auf ein Erbe an?“, Rechtsstand 2026. Eigene Rechnung nach dem ErbStG, CC BY 4.0. Die Tabelle ersetzt keine Steuerberatung.

Quellen

  1. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, §§ 10, 15, 16 und 19, eigene Rechnung

Behalten, vermieten oder verkaufen? Kostenlose Ersteinschätzung zur geerbten Immobilie

Sechs kurze Fragen, danach rufen wir Sie an. Im Gespräch sortieren wir mit Ihnen die Optionen, schätzen den Wert ein und sagen, was für jeden Weg noch fehlt. Kostenlos und unverbindlich.

In welcher Rolle schreiben Sie?
Um welche Immobilie geht es?
Wie wird die Immobilie heute genutzt?
Wie weit ist der Nachlass geregelt?

Grob reicht. Wir sagen Ihnen, was für einen Verkauf noch fehlt.

Wobei können wir helfen?
Wohin dürfen wir die Einschätzung schicken?
Kostenlos und unverbindlich. Keine Anrufflut, Anruf nur auf Ihren Wunsch.

Warum kostenlos? Wenn Sie später einen Makler, Entrümpler oder Käufer brauchen und wir einen passenden Partner vermitteln, zahlt dieser uns eine Provision. Für Sie ändert sich am Preis nichts. Ob Sie das wollen, entscheiden nur Sie.

Rückruf innerhalb von zwei Werktagen. Kein Newsletter. Weitergabe an Partner nur mit Ihrem Häkchen.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.