Wohin mit dem Elternhaus

Datenstudie · Erbe

Wie viele Menschen hinterlassen ein Testament?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Bei 63 % der Sterbefälle des Jahres 2025 fand das Zentrale Testamentsregister mindestens eine erbfolgerelevante Urkunde, etwa ein notarielles Testament, einen Erbvertrag oder ein eigenhändiges Testament in amtlicher Verwahrung. 2019 lag dieser Anteil bei 57,7 %. Eigenhändige Testamente, die zu Hause in der Schublade liegen, zählt das Register nicht mit.

Was sind die wichtigsten Zahlen?

  1. Zum 31. Dezember 2025 waren im Zentralen Testamentsregister rund 24,8 Millionen Registrierungen zu Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden gespeichert. Ende 2019 waren es etwa 21,4 Millionen. Amtlich.2
  2. 2025 übermittelten die Standesämter dem Register 1.023.864 Sterbefallmitteilungen. Amtlich.
  3. Bei 63 % dieser Sterbefälle war mindestens eine Registrierung zu finden, 2024 bei 62,29 % und 2019 bei 57,7 %. Amtlich.
  4. 2025 kamen 647.573 neue Registrierungen hinzu, 2024 waren es 649.775. Amtlich.
  5. Rund 87 % der kostenpflichtigen Neuregistrierungen 2025 gingen auf Notarinnen und Notare zurück (441.645). Eigenhändige Testamente, die Erblasser beim Amtsgericht in Verwahrung gaben, machten etwa 13 % aus (68.855). Amtlich.
  6. Umgekehrt war bei gut einem Drittel der Sterbefälle 2025 nichts registriert. Dort gilt die gesetzliche Erbfolge, sofern kein privat aufbewahrtes Testament auftaucht. Eigene Einordnung.

Wie hat sich das entwickelt?

JahrRegistrierungen im Bestand, rundneue RegistrierungenSterbefallmitteilungenSterbefälle mit Registrierung
201921.400.000674.000keine Angabe57,7 %
2024keine Angabe649.775keine Angabe62,29 %
202524.800.000647.5731.023.86463 %

Quelle: Bundesnotarkammer, Zentrales Testamentsregister, Jahresberichte 2019 bis 20251

Gezeigt sind die Jahre, deren Werte wir in den Jahresberichten einzeln nachgeprüft haben. 2019 nennt der Bericht die neuen Registrierungen gerundet. „keine Angabe“ heißt: Für dieses Jahr ist der Wert hier nicht geprüft.

Was die Zahlen nicht sagen

  • Die Trefferquote zeigt, wie oft im Register irgendeine erbfolgerelevante Urkunde verzeichnet ist. Das kann neben einem Testament auch ein Erbvertrag oder ein Ehevertrag mit Folgen für die Erbfolge sein.
  • Ein eigenhändiges Testament, das nicht beim Amtsgericht hinterlegt wurde, steht nicht im Register. Der tatsächliche Anteil der Menschen mit Testament liegt deshalb höher als 63 %.
  • Das Register veröffentlicht nur Bundeswerte. Zahlen für Länder oder Städte gibt es nicht.

Was heißt das für das Elternhaus?

Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, reicht es meist, um das Grundbuch umzuschreiben, ein Erbschein ist dann oft nicht nötig. Fehlt ein Testament, erben Ehepartner und Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge gemeinsam als Erbengemeinschaft. Über das Haus entscheiden sie dann zusammen. Mehr dazu unter Haus geerbt: Was ist jetzt zu tun? und Erbengemeinschaft und Haus.

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Häufige Fragen

Wie findet das Nachlassgericht ein Testament?

Das Standesamt meldet jeden Sterbefall an das Zentrale Testamentsregister. Ist dort eine Urkunde verzeichnet, benachrichtigt das Register das zuständige Nachlassgericht und die Stelle, die das Testament verwahrt. Das Gericht eröffnet das Testament dann.

Muss ein Testament registriert sein, damit es gilt?

Nein. Auch ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament, das zu Hause liegt, ist gültig. Wer es findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB).

Wie zitiere ich diese Studie?

Wohin mit dem Elternhaus, Datenstudie „Wie viele Menschen hinterlassen ein Testament?“, Stand 2025, auf Basis der Jahresberichte des Zentralen Testamentsregisters der Bundesnotarkammer.

Quellen

  1. Bundesnotarkammer, Zentrales Testamentsregister, Jahresberichte 2019 bis 2025
  2. Bundesnotarkammer, Zentrales Testamentsregister, Jahresbericht 2025

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