Wohin mit dem Elternhaus

Betreuung vor Ort

Haus als Betreuer in Oldenburg verkaufen

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Wer als Betreuer in Oldenburg ein Haus des Betreuten verkauft, braucht die Genehmigung des zuständigen Betreuungsgerichts nach § 1850 BGB. Für den Wertnachweis bietet der Gutachterausschuss Verkehrswertgutachten und Marktberichte an. Wirksam wird die Genehmigung erst mit Rechtskraft und Mitteilung an den Käufer. Diese Seite nennt die zuständigen Stellen vor Ort und die aktuellen Marktdaten.

Welche Stellen sind in Oldenburg für den Hausverkauf durch Betreuer zuständig?

Für den Verkauf durch einen Betreuer sind in Oldenburg vier Stellen wichtig: das Betreuungsgericht für die Genehmigung, die Betreuungsbehörde für Beratung, der Gutachterausschuss für Gutachten und Marktdaten und das Grundbuchamt für Auszüge und den Vollzug.

Zuständig fürStelleAdresse
GrundbuchamtAmtsgericht Oldenburg - Grundbuchamt3Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg, Tel. 0441 220-3255
BetreuungsgerichtAmtsgericht Oldenburg - Betreuungsgericht9Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg, Tel. 0441 220-0
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg (LGLN)2Stau 3, 26122 Oldenburg, Tel. 0441 9215-613
BetreuungsbehördeStadt Oldenburg - Team Betreuungsbehörde1Poststraße 1/3, 26122 Oldenburg, Tel. 0441 235-4444

Die Betreuungsbehörde erreichen Sie unter Stadt Oldenburg, Fachdienst Pflege, Wohnen und Soziale Beratung, Team Betreuungsbehörde, Poststraße 1/3 (bisher Markt 4/5), 26122 Oldenburg, Telefon 0441 235-4444 (ServiceCenter), E-Mail betreuungsbehoerde@stadt-oldenburg.de1. Den Gutachterausschuss erreichen Sie unter Gutachterausschuss für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg, Geschäftsstelle beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg, Stau 3, 26122 Oldenburg, Telefon 0441 9215-613, E-Mail gag-ol-clp@lgln.niedersachsen.de2. Das Grundbuchamt: Amtsgericht Oldenburg, Grundbuchamt, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg, Telefon 0441 220-3255 (zentrale Eingangsstelle Grundbuchsachen, Fax 0441 220-3053, Zentrale 0441 220-0)3.

Wie läuft die Genehmigung beim Betreuungsgericht in Oldenburg ab?

Der Ablauf folgt dem Bundesrecht und ist in Oldenburg derselbe wie überall. Die ausführliche Fassung mit Normen steht auf der Seite Immobilie als Betreuer verkaufen.

  1. Aufgabenkreis prüfen. Umfasst die Bestellung die Vermögenssorge oder Grundstücksangelegenheiten?
  2. Wohnraum klären. Hat der Betreute selbst im Haus gewohnt, gilt § 1833 BGB: Aufgabe nach seinen Wünschen, Anzeige an das Gericht, Genehmigung nach § 1833 Abs. 3 BGB.
  3. Verkaufsbegründung und Wertnachweis vorbereiten. Fragen Sie beim Rechtspfleger des Betreuungsgerichts, welchen Wertnachweis er erwartet.
  4. Kaufvertrag beurkunden. Bis zur wirksamen Genehmigung schwebend unwirksam.
  5. Antrag beim Betreuungsgericht. Das Gericht soll den Betreuten persönlich anhören (§ 299 FamFG) und bestellt bei Bedarf einen Verfahrenspfleger (§ 276 FamFG).
  6. Beschluss, Rechtskraft, Mitteilung. Beschwerdefrist zwei Wochen ab Bekanntgabe (§ 63 FamFG), Wirksamkeit mit Rechtskraft (§ 40 Abs. 2 FamFG), Mitteilung an den Käufer (§ 1856 BGB), in der Praxis per Doppelvollmacht über den Notar.
  7. Vollzug beim Grundbuchamt. Der Notar reicht die Unterlagen ein.

Wie lange das Betreuungsgericht für die Genehmigung braucht, können wir nicht verlässlich angeben.

Eine schriftliche Wertindikation für ein Objekt in Oldenburg, mit Quellen und Begründung der Abschläge.

Wertbegründung für die Akte anfragen

Was kostet ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss in Oldenburg?

Verlangt das Betreuungsgericht ein förmliches Gutachten, ist der Gutachterausschuss eine Anlaufstelle. Laut Gebührensatzung kostet ein Gutachten nach dem Verkehrswert gestaffelte Gebühr gemäß Gebührenordnung (Staffel B für bebaute Grundstücke): zum Beispiel 2.100 Euro bei einem Wert von 250.001 bis 375.000 Euro und 2.385 Euro bei einem Wert von 375.001 bis 500.000 Euro4.

Ob ein solches Gutachten nötig ist oder eine begründete Wertindikation mit schriftlichem Kaufangebot reicht, entscheidet das Gericht. Bei kleineren Objekten oder klarer Marktlage lohnt sich die Rückfrage vor der Beauftragung. Den aktuellen Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses gibt es für 0 Euro für die Online-Grundstücksmarktdaten und zusätzlichen Auswertungen im Internet; 50 Euro für die Abgabe des gedruckten Grundstücksmarktberichtes nach Nr. 6.1 bzw. 40 Euro vollständig nach Nr. 6.4.3.1 der Gebührenordnung (GOGut)5.

Welche Marktdaten helfen beim Wertnachweis in Oldenburg?

Für die Verkaufsbegründung sind die Zahlen des Gutachterausschusses die belastbarste Quelle, weil sie auf tatsächlichen Kaufpreisen beruhen und nicht auf Angebotspreisen aus Portalen.

ObjektartDurchschnitt laut Immobilienmarktbericht
Gebrauchte Eigentumswohnung2.940 Euro/m² Wohnfläche im Mittel (Median) für Eigentumswohnungen im Bestand (Baujahre 1991 bis 2010) im Berichtsjahr 2025 (Vorjahr: 2.720 Euro/m²); bei neuen Eigentumswohnungen 4.700 Euro/m² (Vorjahr: 4.440 Euro/m²)6
Freistehendes Einfamilienhaus392.000 Euro im Mittel (Median) für ein freistehendes Ein- oder Zweifamilienhaus im Berichtsjahr 2025 (Vorjahr: 360.000 Euro)7
Doppelhaushälfte310.000 Euro im Mittel (Median) für ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte im Berichtsjahr 2025 (Vorjahr: 283.000 Euro)8
Reihenmittelhaus310.000 Euro im Mittel (Median) für ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte im Berichtsjahr 2025 (Vorjahr: 283.000 Euro)8

Was gilt, wenn das Haus nach dem Heimeinzug leer steht?

Unabhängig davon muss die Gebäudeversicherung über den Leerstand informiert werden, und das Haus braucht Frostschutz und Kontrollgänge. Die Räumung ist oft der erste Schritt, bevor überhaupt bewertet und besichtigt werden kann.

Sichtung, Räumung, Leerstandsbetreuung und Käufersuche mit einem festen Ansprechpartner.

Räumung und Verkauf aus einer Hand

Welche Unterlagen sollten Betreuer in Oldenburg früh bestellen?

Einige Unterlagen dauern länger, deshalb lohnt es sich, sie gleich zu Beginn anzufordern.

UnterlageStelle
GrundbuchauszugGrundbuchamt oder beurkundender Notar
Verkehrswertgutachten, falls verlangtGutachterausschuss oder Sachverständiger
ImmobilienmarktberichtGutachterausschuss
Bauakte, GrundrisseBauaufsichtsbehörde, die die Bauakte führt
Energieausweis nach § 80 GModGAussteller nach GModG
Bestellungsurkunde mit AufgabenkreisBetreuungsgericht

Was können wir für Betreuer in Oldenburg übernehmen?

Wohin mit dem Elternhaus liefert eine Wertindikation mit Begründung für die Akte, auf Wunsch ein schriftliches Kaufangebot eines Ankaufpartners zur Vorlage beim Gericht, die Räumung und die Betreuung des leeren Hauses. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der den Stand kennt, auch wenn Sie mehrere Fälle gleichzeitig führen. Wir arbeiten mit Partnern zusammen und sind nicht unabhängig; wenn das Gericht ein unabhängiges Gutachten will, verweisen wir an den Gutachterausschuss. Mehr unter Für Fachleute.

Häufige Fragen

Welches Gericht genehmigt den Hausverkauf durch Betreuer in Oldenburg?

Das Betreuungsgericht, bei dem die Betreuung anhängig ist (§ 272 Abs. 1 Nr. 1 FamFG). Für Betreuungen, die hier geführt werden, steht die Adresse in der Tabelle oben.

Verlangt das Betreuungsgericht in Oldenburg immer ein Gutachten?

Das legt das Gericht im Einzelfall fest. Fragen Sie den zuständigen Rechtspfleger, bevor Sie ein kostenpflichtiges Gutachten beauftragen.

Wo bekomme ich den Grundbuchauszug?

Beim zuständigen Grundbuchamt, Kontakt siehe oben, oder über den Notar, der den Kaufvertrag beurkundet. Als Betreuer legen Sie Ihr berechtigtes Interesse dar (§ 12 Abs. 1 GBO), am besten mit der Bestellungsurkunde.

Hilft die Betreuungsbehörde beim Verkauf?

Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt Betreuer auf deren Wunsch bei ihren Aufgaben (§ 5 Abs. 2 BtOG). Den Verkauf selbst, die Wertermittlung und die Käufersuche übernimmt sie nicht.

Was ist, wenn ein Angehöriger das Haus kaufen will?

Ein Verkauf an Angehörige ist möglich, braucht aber dieselbe Genehmigung. Gerade hier achtet das Gericht auf einen nachvollziehbaren Wertnachweis, damit der Betreute nicht benachteiligt wird.

Quellen

  1. Stadt Oldenburg - Pressemitteilung Betreuungsbehörde
  2. LGLN Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Gutachterausschuss
  3. Amtsgericht Oldenburg - Ansprechpartner
  4. Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut) - Gebührenstaffel
  5. Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut) Niedersachsen
  6. Oberer Gutachterausschuss Niedersachsen - Landesgrundstücksmarktdaten 2026 (PDF S. 17-18)
  7. Oberer Gutachterausschuss Niedersachsen - Landesgrundstücksmarktdaten 2026 (PDF S. 13)
  8. Oberer Gutachterausschuss Niedersachsen - Landesgrundstücksmarktdaten 2026 (PDF S. 16)
  9. Amtsgericht Oldenburg - Zuständigkeit

Objekt aus einem Mandat oder einer Betreuung verkaufen

Für Betreuer, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Anwälte, Steuerberater und Hausverwaltungen. Ein Ansprechpartner für Wertbegründung, Verwertungsoptionen und, falls gewünscht, ein schriftliches Kaufangebot zur Vorlage beim Gericht.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

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