Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden

Checkliste: Das Elternhaus steht leer

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Ein leeres Haus braucht in den ersten Wochen vor allem drei Dinge: eine Meldung an die Gebäudeversicherung, Schutz vor Frost und Wasserschäden und jemanden, der regelmäßig nach dem Rechten sieht. Die laufenden Kosten tragen die Erben gemeinsam, untereinander nach Erbteilen. Diese Checkliste fasst alles zum Abhaken zusammen.

In der ersten Woche

  • Gebäudeversicherung schriftlich über Todesfall oder Umzug und den Leerstand informieren, die Antwort aufheben
  • Im Vertrag nachlesen, welche Auflagen bei Leerstand gelten, etwa Heizen oder Wasser absperren
  • Heizung auf Frostschutz stellen oder die Leitungen von einem Installateur entleeren lassen
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizöl mit Datum notieren
  • Türen und Fenster sichern, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Verderbliche Lebensmittel entfernen

Wer kümmert sich vor Ort?

  • Festlegen, wer einen Schlüssel hat
  • Kontrollgänge in festen Abständen vereinbaren: lüften, Briefkasten leeren, nach Feuchtigkeit schauen
  • Wenn alle weit weg wohnen: Nachbarn, Hausverwaltung oder Hausmeisterdienst beauftragen
  • Wege räumen und streuen im Winter, lose Ziegel und morsche Geländer reparieren lassen

Die laufenden Kosten

Die richtigen Beträge stehen in den Unterlagen der Eltern. Tragen Sie sie ein und teilen Sie sie nach Erbteilen (§ 2038 Abs. 2 und § 748 BGB).

KostenartWo der Betrag stehtBetrag im Monat
GrundsteuerGrundsteuerbescheid der Gemeinde
WohngebäudeversicherungPolice, Beitragsrechnung
Heizung, mindestens FrostschutzAbschläge Gas, Öl, Fernwärme
StromAbschlagsrechnung
Wasser, Abwasser, MüllGebührenbescheide
Schornsteinfeger, WartungRechnungen der Vorjahre
Hausgeld bei einer EigentumswohnungWirtschaftsplan
Kredit auf dem HausDarlehensvertrag
Summe
  • Ein gemeinsames Nachlasskonto einrichten oder vereinbaren, wer vorstreckt
  • Jede Rechnung und jede Überweisung mit Datum ablegen, damit bei der Teilung verrechnet werden kann (§ 756 BGB)

Wen Sie ummelden müssen

  • Gemeinde: Grundsteuer, Abfall, Abwasser
  • Wohngebäude- und Hausratversicherung
  • Strom-, Gas- oder Fernwärmeversorger, Heizöllieferant
  • Wasserversorger
  • Schornsteinfeger
  • Bank, wenn ein Kredit auf dem Haus läuft
  • Hausverwaltung bei einer Eigentumswohnung
  • Post: Nachsendeauftrag

Ausführlich mit allen Paragrafen: Laufende Kosten bis zum Verkauf. Was das Haus wert ist und welche Wege offenstehen, zeigt Ihr Elternhaus-Fahrplan.

Checkliste leeres Haus als PDF

Der Inhalt steht auf dieser Seite. Als PDF zum Ausdrucken schicken wir ihn Ihnen per E-Mail.

Wohin dürfen wir das PDF schicken?
Eine einzige E-Mail, kein Newsletter, kein Anruf.

Wir nutzen Ihre Adresse nur für diese eine E-Mail.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.