Wohin mit dem Elternhaus

Datenstudie · Vermieten

Gilt in meiner Gemeinde die Mietpreisbremse?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

In Bayern gelten Mietpreisbremse, abgesenkte Kappungsgrenze und verlängerte Kündigungssperrfrist in 284 Gemeinden, in Baden-Württemberg in 130, in Nordrhein-Westfalen in 57 und in Hessen in 49, dazu in ganz Berlin und Hamburg. Wer eine geerbte Wohnung dort neu vermietet, darf bei Mietbeginn höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Die Kündigungssperrfrist nach einer Umwandlung beträgt in Bayern und Berlin 10 Jahre, in Nordrhein-Westfalen und Hessen 8 Jahre, in Baden-Württemberg 5 Jahre.

Welche Regeln gelten in welchem Land?

BundeslandGemeinden mit Mietpreisbremsemit Kappungsgrenze 15 %mit verlängerter SperrfristSperrfrist in JahrenMietpreisbremse gilt bis
Bayern2842842841031.12.2029
Baden-Württemberg130130130531.12.2026
Nordrhein-Westfalen575757831.12.2029
Hessen494949825.11.2026
Hamburg111keine Angabe31.12.2029
Berlin1111031.12.2029

Quellen: Bayerische Mieterschutzverordnung 2025, Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 1. März 2025), Hessische Mieterschutzverordnung, Mietpreisbegrenzungs- und Kündigungssperrfristverordnung Baden-Württemberg (2026), Verordnungen von Berlin und Hamburg, jeweils in der Fassung vom November 2026. Hamburg und Berlin gelten als je eine Gemeinde.

Was sind die wichtigsten Zahlen?

  1. In Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen gilt jeweils eine einzige Gemeindeliste für alle drei Instrumente.
  2. Die Länder dürfen die Mietpreisbremse seit einer Gesetzesänderung vom 17. Juli 2025 bis längstens 31. Dezember 2029 verordnen (§ 556d Abs. 2 BGB).
  3. In Hessen läuft die Verordnung am 25. November 2026 aus, in Baden-Württemberg Ende 2026. Ob und wie sie verlängert werden, steht zum Stand dieser Studie nicht fest.
  4. In Mannheim und Konstanz gilt nach der baden-württembergischen Verordnung von 2026 keine Mietpreisbremse mehr.
  5. Für die anderen zehn Länder sind die Listen hier noch nicht geprüft und deshalb nicht enthalten.

Gilt die Regel in meiner Gemeinde?

Die vollständige Liste der 522 Gemeinden steht in der CSV-Datei, mit Gemeindeschlüssel. Für die Städte mit eigenen Seiten:

GemeindeLandMietpreisbremseKappungsgrenze 15 %Sperrfrist verlängert
Hamburg, Freie und HansestadtHamburgjajaja
Düsseldorf, StadtNordrhein-Westfalenjajaja
Köln, StadtNordrhein-Westfalenjajaja
Dortmund, StadtNordrhein-Westfalenjajaja
Frankfurt am Main, StadtHessenjajaja
Stuttgart, LandeshauptstadtBaden-Württembergjajaja
Freiburg im Breisgau, StadtBaden-Württembergjajaja
München, LandeshauptstadtBayernjajaja
NürnbergBayernjajaja
Berlin, StadtBerlinjajaja

Was heißt das für eine geerbte Wohnung?

  • Neu vermieten: Die Miete darf bei Vertragsbeginn höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Ausnahmen gibt es etwa für eine höhere Vormiete oder nach umfassender Modernisierung.
  • Bestehender Mietvertrag: Erhöhungen sind in drei Jahren auf 15 % statt 20 % begrenzt (§ 558 Abs. 3 BGB).
  • Verkauf einer vermieteten Wohnung: Wurde das Haus nach Vermietung in Eigentumswohnungen aufgeteilt, kann der Käufer erst nach der verlängerten Sperrfrist wegen Eigenbedarf kündigen (§ 577a BGB). Das senkt oft den Preis.

Ob Vermieten oder Verkaufen besser passt, klärt die Entscheidungshilfe. Wie Erben gemeinsam vermieten, steht unter Das Elternhaus gemeinsam vermieten.

Daten herunterladen

Wie zitiere ich diese Studie?

Wohin mit dem Elternhaus, Datenstudie „Gilt in meiner Gemeinde die Mietpreisbremse?“, Rechtsstand November 2026, eigene Auswertung der Landesverordnungen. CC BY 4.0. Maßgeblich ist die jeweils geltende Verordnung.

Behalten, vermieten oder verkaufen? Kostenlose Ersteinschätzung zur geerbten Immobilie

Sechs kurze Fragen, danach rufen wir Sie an. Im Gespräch sortieren wir mit Ihnen die Optionen, schätzen den Wert ein und sagen, was für jeden Weg noch fehlt. Kostenlos und unverbindlich.

In welcher Rolle schreiben Sie?
Um welche Immobilie geht es?
Wie wird die Immobilie heute genutzt?
Wie weit ist der Nachlass geregelt?

Grob reicht. Wir sagen Ihnen, was für einen Verkauf noch fehlt.

Wobei können wir helfen?
Wohin dürfen wir die Einschätzung schicken?
Kostenlos und unverbindlich. Keine Anrufflut, Anruf nur auf Ihren Wunsch.

Warum kostenlos? Wenn Sie später einen Makler, Entrümpler oder Käufer brauchen und wir einen passenden Partner vermitteln, zahlt dieser uns eine Provision. Für Sie ändert sich am Preis nichts. Ob Sie das wollen, entscheiden nur Sie.

Rückruf innerhalb von zwei Werktagen. Kein Newsletter. Weitergabe an Partner nur mit Ihrem Häkchen.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.