Wohin mit dem Elternhaus

Betreuung vor Ort

Haus als Betreuer in Gera verkaufen

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Wer als Betreuer in Gera ein Haus des Betreuten verkauft, braucht die Genehmigung des zuständigen Betreuungsgerichts nach § 1850 BGB. Für den Wertnachweis bietet der Gutachterausschuss Verkehrswertgutachten und Marktberichte an. Wirksam wird die Genehmigung erst mit Rechtskraft und Mitteilung an den Käufer. Diese Seite nennt die zuständigen Stellen vor Ort und die aktuellen Marktdaten.

Welche Stellen sind in Gera für den Hausverkauf durch Betreuer zuständig?

Für den Verkauf durch einen Betreuer sind in Gera vier Stellen wichtig: das Betreuungsgericht für die Genehmigung, die Betreuungsbehörde für Beratung, der Gutachterausschuss für Gutachten und Marktdaten und das Grundbuchamt für Auszüge und den Vollzug.

Zuständig fürStelleAdresse
GrundbuchamtAmtsgericht Gera - Grundbuchamt3Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera), Telefon 0365 834-0, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de
BetreuungsgerichtAmtsgericht Gera - Betreuungsgericht1Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Telefon 0365 834-0, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de
GutachterausschussThüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Zweigstelle Zeulenroda-Triebes2Heinrich-Heine-Straße 41, 07937 Zeulenroda-Triebes, Telefon 0361 574166-160, E-Mail gutachter.zeulenroda@tlbg.thueringen.de
BetreuungsbehördeStadtverwaltung Gera - Amt für Gesundheit und Versorgung, Betreuungsstelle1Ernst-Toller-Straße 15, 07545 Gera (Postanschrift: Kornmarkt 12, 07545 Gera), Telefon 0365 838-3551, E-Mail Betreuungsstelle@gera.de

Die Betreuungsbehörde erreichen Sie unter Stadtverwaltung Gera, Amt für Gesundheit und Versorgung, Betreuungsstelle, Ernst-Toller-Straße 15, 07545 Gera (Postanschrift: Kornmarkt 12, 07545 Gera), Telefon 0365 838-3551 und 0365 838-3552, Telefax 0365 838-3540, E-Mail Betreuungsstelle@gera.de1. Den Gutachterausschuss erreichen Sie unter Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Zweigstelle Zeulenroda-Triebes (zuständig für die kreisfreie Stadt Gera), Heinrich-Heine-Straße 41, 07937 Zeulenroda-Triebes, Telefon 0361 574166-160, Telefax 0361 574166-299, E-Mail gutachter.zeulenroda@tlbg.thueringen.de2. Das Grundbuchamt: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera), Telefon 0365 834-0, Telefax 0365 834-2007, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de3.

Wie läuft die Genehmigung beim Betreuungsgericht in Gera ab?

Der Ablauf folgt dem Bundesrecht und ist in Gera derselbe wie überall. Die ausführliche Fassung mit Normen steht auf der Seite Immobilie als Betreuer verkaufen.

  1. Aufgabenkreis prüfen. Umfasst die Bestellung die Vermögenssorge oder Grundstücksangelegenheiten?
  2. Wohnraum klären. Hat der Betreute selbst im Haus gewohnt, gilt § 1833 BGB: Aufgabe nach seinen Wünschen, Anzeige an das Gericht, Genehmigung nach § 1833 Abs. 3 BGB.
  3. Verkaufsbegründung und Wertnachweis vorbereiten. Fragen Sie beim Rechtspfleger des Betreuungsgerichts, welchen Wertnachweis er erwartet.
  4. Kaufvertrag beurkunden. Bis zur wirksamen Genehmigung schwebend unwirksam.
  5. Antrag beim Betreuungsgericht. Das Gericht soll den Betreuten persönlich anhören (§ 299 FamFG) und bestellt bei Bedarf einen Verfahrenspfleger (§ 276 FamFG).
  6. Beschluss, Rechtskraft, Mitteilung. Beschwerdefrist zwei Wochen ab Bekanntgabe (§ 63 FamFG), Wirksamkeit mit Rechtskraft (§ 40 Abs. 2 FamFG), Mitteilung an den Käufer (§ 1856 BGB), in der Praxis per Doppelvollmacht über den Notar.
  7. Vollzug beim Grundbuchamt. Der Notar reicht die Unterlagen ein.

Wie lange das Betreuungsgericht für die Genehmigung braucht, können wir nicht verlässlich angeben.

Eine schriftliche Wertindikation für ein Objekt in Gera, mit Quellen und Begründung der Abschläge.

Wertbegründung für die Akte anfragen

Was kostet ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss in Gera?

Verlangt das Betreuungsgericht ein förmliches Gutachten, ist der Gutachterausschuss eine Anlaufstelle. Laut Gebührensatzung kostet ein Gutachten nach Anlage 2 ThürVwKostOGA bei bebauten Grundstücken bis 250.000 € Verkehrswert 1.100 € Grundbetrag zuzüglich 0,58 Prozent des Verkehrswertes, bis 500.000 € 1.850 € Grundbetrag zuzüglich 0,28 Prozent des Verkehrswertes und bis 1.000.000 € 2.250 € Grundbetrag zuzüglich 0,20 Prozent des Verkehrswertes (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen; unbebaute Grundstücke 75 Prozent davon)4.

Ob ein solches Gutachten nötig ist oder eine begründete Wertindikation mit schriftlichem Kaufangebot reicht, entscheidet das Gericht. Bei kleineren Objekten oder klarer Marktlage lohnt sich die Rückfrage vor der Beauftragung. Den aktuellen Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses gibt es für gebührenfrei als PDF-Download sowie über die interaktiven Online-Grundstücksmarktinformationen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (schriftliche Bodenrichtwertauskunft 30 € für das erste und 15 € für jedes weitere Antragsobjekt)2.

Welche Marktdaten helfen beim Wertnachweis in Gera?

Für die Verkaufsbegründung sind die Zahlen des Gutachterausschusses die belastbarste Quelle, weil sie auf tatsächlichen Kaufpreisen beruhen und nicht auf Angebotspreisen aus Portalen.

ObjektartDurchschnitt laut Immobilienmarktbericht

Was gilt, wenn das Haus nach dem Heimeinzug leer steht?

Unabhängig davon muss die Gebäudeversicherung über den Leerstand informiert werden, und das Haus braucht Frostschutz und Kontrollgänge. Die Räumung ist oft der erste Schritt, bevor überhaupt bewertet und besichtigt werden kann.

Sichtung, Räumung, Leerstandsbetreuung und Käufersuche mit einem festen Ansprechpartner.

Räumung und Verkauf aus einer Hand

Welche Unterlagen sollten Betreuer in Gera früh bestellen?

Einige Unterlagen dauern länger, deshalb lohnt es sich, sie gleich zu Beginn anzufordern.

UnterlageStelle
GrundbuchauszugGrundbuchamt oder beurkundender Notar
Verkehrswertgutachten, falls verlangtGutachterausschuss oder Sachverständiger
ImmobilienmarktberichtGutachterausschuss
Bauakte, GrundrisseBauaufsichtsbehörde, die die Bauakte führt
Energieausweis nach § 80 GModGAussteller nach GModG
Bestellungsurkunde mit AufgabenkreisBetreuungsgericht

Was können wir für Betreuer in Gera übernehmen?

Wohin mit dem Elternhaus liefert eine Wertindikation mit Begründung für die Akte, auf Wunsch ein schriftliches Kaufangebot eines Ankaufpartners zur Vorlage beim Gericht, die Räumung und die Betreuung des leeren Hauses. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der den Stand kennt, auch wenn Sie mehrere Fälle gleichzeitig führen. Wir arbeiten mit Partnern zusammen und sind nicht unabhängig; wenn das Gericht ein unabhängiges Gutachten will, verweisen wir an den Gutachterausschuss. Mehr unter Für Fachleute.

Häufige Fragen

Welches Gericht genehmigt den Hausverkauf durch Betreuer in Gera?

Das Betreuungsgericht, bei dem die Betreuung anhängig ist (§ 272 Abs. 1 Nr. 1 FamFG). Für Betreuungen, die hier geführt werden, steht die Adresse in der Tabelle oben.

Verlangt das Betreuungsgericht in Gera immer ein Gutachten?

Das legt das Gericht im Einzelfall fest. Fragen Sie den zuständigen Rechtspfleger, bevor Sie ein kostenpflichtiges Gutachten beauftragen.

Wo bekomme ich den Grundbuchauszug?

Beim zuständigen Grundbuchamt, Kontakt siehe oben, oder über den Notar, der den Kaufvertrag beurkundet. Als Betreuer legen Sie Ihr berechtigtes Interesse dar (§ 12 Abs. 1 GBO), am besten mit der Bestellungsurkunde.

Hilft die Betreuungsbehörde beim Verkauf?

Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt Betreuer auf deren Wunsch bei ihren Aufgaben (§ 5 Abs. 2 BtOG). Den Verkauf selbst, die Wertermittlung und die Käufersuche übernimmt sie nicht.

Was ist, wenn ein Angehöriger das Haus kaufen will?

Ein Verkauf an Angehörige ist möglich, braucht aber dieselbe Genehmigung. Gerade hier achtet das Gericht auf einen nachvollziehbaren Wertnachweis, damit der Betreute nicht benachteiligt wird.

Quellen

  1. Stadt Gera: Vorsorge und Betreuungsstelle
  2. Serviceportal Stadt Gera: Immobilienmarktinformationen (ehemals Grundstücksmarktbericht)
  3. Serviceportal Stadt Gera: Eintragung in das Grundbuch
  4. Serviceportal Stadt Gera: Verkehrswert nach BauGB Feststellung / Grundstückswert Ermittlung

Objekt aus einem Mandat oder einer Betreuung verkaufen

Für Betreuer, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Anwälte, Steuerberater und Hausverwaltungen. Ein Ansprechpartner für Wertbegründung, Verwertungsoptionen und, falls gewünscht, ein schriftliches Kaufangebot zur Vorlage beim Gericht.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

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