Wohin mit dem Elternhaus

Erbe und Grundbuch

Haus auf Erbbaurecht in Mannheim geerbt: Was gilt?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Steht ein geerbtes Haus in Mannheim auf einem Erbbaurechtsgrundstück, gehört den Erben das Gebäude (das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht), während das Grundstück selbst einem Erbbaurechtsgeber gehört. Größter kommunaler Erbbaurechtsgeber in Mannheim ist die Stadt Mannheim (Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement). Der grundsätzliche Erbbauzins der Stadt Mannheim liegt bei 4 Prozent des Bodenrichtwertes; für Familien bei Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken gewährt die Stadt unter Einhaltung sozialer Kriterien einen vergünstigten Erbbauzins von 1 Prozent des Bodenrichtwertes.

Was gilt in Mannheim im Einzelnen?

Für das Erbbaurecht wird beim Grundbuchamt Mannheim (Voltastraße 9, 68199 Mannheim) ein eigenes Erbbaugrundbuch geführt. Zur Ermittlung des Bodenrichtwertes, an den der Erbbauzins in Mannheim gekoppelt ist, dient das Landesportal BORIS-BW sowie die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Mannheim (Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim).

Bei einem Verkauf des Erbbaurechtsgebäudes ist in der Regel die Zustimmung des Erbbaurechtsgebers (z. B. Stadt Mannheim oder kirchliche Stiftungen) erforderlich, und für das Vorkaufsrechts-Negativzeugnis fallen 42,70 Euro Verwaltungsgebühr an. Als Orientierung für den Gebäudewert in Mannheim dienen die Kaufpreise aus dem Grundstücksmarktbericht 2025 (Einfamilienhäuser durchschnittlich 3.732 Euro/m² Wohnfläche, Eigentumswohnungen im Wiederverkauf 3.650 Euro/m²).

Bei der Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist seit 2025 bei Erbbaurechten grundsätzlich der Erbbauberechtigte Steuerschuldner für die gesamte wirtschaftliche Einheit aus Grund und Boden.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Mannheim?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Stadt Mannheim als Erbbaurechtsgeber und Erbbauzins-SätzeStadt Mannheim (Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement): grundsätzlicher Erbbauzins 4 % des Bodenrichtwertes; vergünstigter Erbbauzins 1 % des Bodenrichtwertes für Familien bei Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken2026-11-03Quelle
Zuständiges Grundbuchamt für das Erbbaugrundbuch in MannheimAmtsgericht Mannheim, Grundbuchamt, Voltastraße 9, 68199 Mannheim, Tel. 0621 292-1363, E-Mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de2026-11-03Quelle
Bodenrichtwert-Abruf (Bemessungsgrundlage des Erbbauzinses)Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW)2026-11-03Quelle
Geschäftsstelle Gutachterausschuss MannheimGlücksteinallee 11, 68163 Mannheim, Tel. 0621 293-75162026-11-03Quelle
Verwaltungsgebühr für Negativzeugnis beim Verkauf42,70 Euro (lfd. Nr. 12 Gebührenverzeichnis 1 zur Verwaltungsgebührensatzung Mannheim)2026-11-03Quelle, S. 1
Mannheimer Vergleichspreise Einfamilienhäuser (2025)3.732 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Durchschnitt bei 187 verkauften Einfamilienhäusern im Jahr 20252026-11-03Quelle, S. 13
Mannheimer Vergleichspreise Wohnungseigentum (2025)3.650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Wiederverkauf bei 976 Verkäufen im Jahr 20252026-11-03Quelle, S. 13
Grundsteuer B Hebesatz in Mannheim (2025/2026)365 Prozent (365 v.H. der Steuermessbeträge)2026-11-03Quelle, S. 4
Grundsteuer-Berechnung nach Bodenwertmodell BWGrundstücksfläche x Bodenrichtwert x Steuermesszahl (0,91 ‰ für Wohngrundstücke) x Hebesatz; Erbbauberechtigter kann bei Gutachterausschuss Gutachten beantragen2026-11-03Quelle

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Welche Stellen sind in Mannheim zuständig?

  • Stadt Mannheim, Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement (Erbbaurechte): Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, Tel. 0621 293-0, Quelle
  • Amtsgericht Mannheim, Grundbuchamt (Erbbaugrundbuch): Voltastraße 9, 68199 Mannheim, Tel. 0621 292-1363, Quelle
  • Geschäftsstelle Gutachterausschuss Mannheim: Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, Tel. 0621 293-7516, Quelle

Wie gehen Sie in Mannheim am besten vor?

  1. Im Erbbaugrundbuch Laufzeit, Erbbauzins und Zustimmungsvorbehalte nachlesen.
  2. Den Erbbaurechtsgeber über den Erbfall informieren.
  3. Vor einem Verkauf klären, ob der Grundstückseigentümer zustimmen muss.
  4. Die Restlaufzeit bei der Wertermittlung berücksichtigen, sie beeinflusst den Preis stark.

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