Wohin mit dem Elternhaus

Verkauf

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Hausverkauf in Münster?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Für den Verkauf eines geerbten Elternhauses in Münster benötigen Eigentümer neben den bundesrechtlichen Pflichtdokumenten (Erbnachweis und Energieausweis nach § 80 GEG) insbesondere vier lokale Registerauszüge: den Grundbuchauszug vom Amtsgericht Münster (10,00 €), Flurkarte und Grenz-/Identitätsbescheinigungen vom Vermessungs- und Katasteramt (Stadthaus 3, Albersloher Weg 33), den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beim Amt für Bauordnung und Denkmalschutz sowie Anliegerbescheinigungen zu Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträgen.

Was gilt in Münster im Einzelnen?

Planungsrechtliche schriftliche Auskünfte (Bebauungsplan, Bebaubarkeit) kosten in Münster laut Verwaltungsgebührensatzung (Ortsrecht 10.02, Tarifstelle 3.2) zwischen 25,00 € und 50,00 €; digitale Bauaktenauszüge (bis 100 Seiten) kosten 65,00 € je Aktenband (Tarifstelle 11.1). Zudem ist für den Grundbuchvollzug nach dem Kaufvertrag ein Vorkaufsrechtszeugnis (Negativattest) der Stadt Münster erforderlich, für das Tarifstelle 4.5 eine Gebühr von 50,00 € festsetzt.

Die Anforderung von Bauakte und Baulastenauskunft dauert erfahrungsgemäß einige Wochen und sollte vor Vermarktungsstart angestoßen werden.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Münster?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Grundbuchauszug für Münsteraner Grundstücke10,00 € für einen unbeglaubigten Ausdruck beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Münster (Gerichtsstraße 2)2026-11Quelle
Erbnachweis für die Veräußerung ohne vorherige GrundbuchberichtigungEröffnungsprotokoll mit notariellem Testament oder Erbschein des Amtsgerichts Münster (Nachlassgericht)2026-11Quelle
Liegenschaftsbescheinigungen (Grenz-, Entfernungs-, Identitätsbescheinigung)Zuständig ist die Katasterauskunft des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Münster (Albersloher Weg 33)2026-11Quelle
Gebühr für die Akteneinsicht und Ausgabe digitaler Bauakten in Münster65,00 € je Aktenband bis 100 Seiten, 85,00 € bis 300 Seiten, 110,00 € ab 301 Seiten; Papierform 75,00 € (Bauakten) bzw. 85,00 € (Statikakten)2026-01-01Quelle
Gebühr für planungsrechtliche Auskünfte und Bauleitplanungsauszüge in Münster25,00 € bis 50,00 € für schriftliche planungsrechtliche Auskünfte (Tarifstelle 3.2); 16,00 € bis 75,00 € für Auszüge aus der Bauleitplanung (Tarifstelle 2.5)2026-01-01Quelle
Gebühr für das Vorkaufsrechtszeugnis (Negativattest) nach Kaufvertragsabschluss50,00 € je Erteilung gemäß Tarifstelle 4.5 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Münster2026-01-01Quelle
Gebühr für sonstige Bescheinigungen und Auskünfte in Münster20,00 € bis 100,00 € für sonstige Bescheinigungen (Tarifstelle 4.3); 17,30 € bis 27,80 € je angefangene halbe Stunde für schriftliche Auskünfte (Tarifstelle 3.1)2026-01-01Quelle
Gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf (§ 80 Abs. 4 GEG)Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) muss bei Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden; Ausnahmen gelten u. a. für Baudenkmäler2024-01-01Quelle
Erschließungs- und Kanalbeitragssatzungen als Grundlage für AnliegerbescheinigungenSatzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Ortsrecht 66.07) und Kanalbeitragssatzung (Ortsrecht 66.03)2026-11Quelle

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Welche Stellen sind in Münster zuständig?

  • Amtsgericht Münster - Grundbuchamt: Gerichtsstraße 2, 48149 Münster, [Website] (Quelle)
  • Stadt Münster, Vermessungs- und Katasteramt (Katasterauskunft): Albersloher Weg 33 (Stadthaus 3), 48155 Münster, [Website] (Quelle)
  • Stadt Münster, Rechts- und Ordnungsservice (Verwaltungsgebührensatzung 10.02): Klemensstraße 10, 48143 Münster, [Website] (Quelle)

Was ist in Münster anders als anderswo?

Staffelpreise für digitale Bauakten in Münster: In Münster richtet sich die Gebühr für die Akteneinsicht nach der Seitenzahl des Aktenbandes: Während ein schmaler Band (bis 100 Seiten) 65,00 € kostet, steigen die Gebühren bei umfangreichen Altbauten oder Mehrfamilienhäusern auf 85,00 € (101 bis 300 Seiten) bzw. 110,00 € (ab 301 Seiten) (Quelle).

Gebührenpflichtiges Vorkaufsrechtszeugnis: Anders als in einigen anderen Kommunen erhebt Münster für die Ausstellung des Zeugnisses über die Nichtausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts (Negativattest) eine feste Gebühr von 50,00 € (Tarifstelle 4.5 der Verwaltungsgebührensatzung) (Quelle).

Wie gehen Sie in Münster am besten vor?

  1. Grundbuchauszug beim Grundbuchamt anfordern.
  2. Flurkarte und Liegenschaftsauszug beim Vermessungs- oder Katasteramt bestellen.
  3. Bauakte, Baugenehmigung und Pläne beim Bauaktenarchiv einsehen oder kopieren lassen.
  4. Energieausweis erstellen lassen, er ist beim Verkauf Pflicht.
  5. Bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan der Verwaltung besorgen.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

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Häufige Fragen

Welche Unterlagen muss ich in Münster zwingend schon vor der ersten Besichtigung bereithalten?

Neben Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Wohnflächenberechnung und Baugenehmigung/Bauakte ist nach § 80 GEG spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert ein gültiger Energieausweis vorzulegen (Quelle).

Wie beantrage ich als Erbe Akteneinsicht in die Bauakte eines Elternhauses in Münster?

Über das Amt für Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Münster unter Vorlage des Erbnachweises (Erbschein oder eröffnetes Testament); die Ausgabe eines digitalen Aktenbandes kostet je nach Umfang 65,00 € bis 110,00 € (Quelle).

Muss das Grundbuch vor dem Verkauf erst auf die Erben umgeschrieben werden?

Nein, gemäß § 35 GBO genügt beim Notar die Vorlage des Erbscheins oder des eröffneten notariellen Testaments, sodass der Käufer direkt eingetragen werden kann (Quelle).

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Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.