Haus und Auflagen
Erhaltungssatzung und Vorkaufsrecht in Lünen: Was müssen Erben wissen?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Im amtlichen Ortsrecht der Stadt Lünen bestehen drei städtebauliche Erhaltungssatzungen gemäß § 172 BauGB zum Schutz historischer Bergarbeitersiedlungen (Bergarbeitersiedlung Lünen-Horstmar/Querstraße vom 08.03.2017, Bergarbeitersiedlung Lünen-Süd/Oberbecker vom 11.07.1983 und Victoria-Kolonie in Lünen-Mitte vom 16.04.1984) sowie zwei Denkmalbereichssatzungen (Neue Kolonie der ehemaligen Zeche Viktoria und Wevelsbacher Weg).
Was gilt in Lünen im Einzelnen?
In diesen Gebieten bedürfen Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer besonderen Genehmigung; Verstöße gegen die Erhaltungssatzung Horstmar/Querstraße können mit bis zu 25.000 € Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus gelten in Lünen drei Vorkaufsrechtssatzungen gemäß § 25 BauGB (Bereich Soziale Stadt Gahmen von 2011, Derner Straße von 2010 sowie Jäger-, Bahn- und Sedanstraße von 2012).
Die Verwaltungsgebühr der Stadt Lünen für das Negativattest zum Vorkaufsrecht beträgt 70,00 € nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB bzw. 30,00 € nach § 31 Abs. 1 DSchG NRW.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Lünen?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Städtebauliche Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB) in Lünen | Drei Erhaltungssatzungen: Bergarbeitersiedlung Lünen-Horstmar/Querstraße (2017), Bergarbeitersiedlung Lünen-Süd/Oberbecker (1983) und Victoria-Kolonie (1984) | 2026-11 | Quelle |
| Genehmigungspflicht und Bußgeld in der Erhaltungssatzung Horstmar/Querstraße | Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen der Genehmigung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB; Ordnungswidrigkeiten nach § 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB bis zu 25.000 € Geldbuße | 2017-03-08 | Quelle, S. 1 |
| Denkmalbereichssatzungen in Lünen | Zwei Denkmalbereichssatzungen: Neue Kolonie der ehemaligen Zeche Viktoria und Wevelsbacher Weg | 2026-11 | Quelle |
| Vorkaufsrechtssatzungen (§ 25 BauGB) in Lünen | Drei Satzungen: Bereich Soziale Stadt Gahmen (2011), Derner Straße (2010) sowie Jäger-, Bahn- und Sedanstraße (2012) | 2026-11 | Quelle |
| Gebühr für Negativattest zum Vorkaufsrecht nach BauGB (§ 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB) | 70,00 € Verwaltungsgebühr (Tarif-Nr. 5b Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung) | 2026-11 | Quelle, S. 5 |
| Gebühr für Negativattest nach Denkmalschutzgesetz (§ 31 Abs. 1 DSchG NRW) | 30,00 € Verwaltungsgebühr (Tarif-Nr. 5c Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung) | 2026-11 | Quelle, S. 5 |
| Bedeutung des Vorkaufsrechts beim Grundstücksverkauf | Das Grundbuchamt darf den Käufer erst eintragen, wenn das Negativattest der Stadt Lünen über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des Vorkaufsrechts vorliegt (§ 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB) | 2026-11 | Quelle, S. 5 |
| Zweckentfremdungssatzung in Lünen | Keine Zweckentfremdungssatzung im Ortsrecht der Stadt Lünen erlassen | 2026-11 | Quelle |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Lünen zuständig?
- Stadt Lünen, Stadtplanung / Bauordnung: Technisches Rathaus, Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen, Ortsrecht: Quelle
Wie gehen Sie in Lünen am besten vor?
- Prüfen, ob das Haus in einem Erhaltungs- oder Milieuschutzgebiet liegt.
- Für Umbau, Abriss oder Umwandlung in Eigentumswohnungen die Genehmigung klären.
- Beim Verkauf prüft die Stadt ihr Vorkaufsrecht, der Notar fragt das ab.
- Die Frist für die Entscheidung der Stadt in den Zeitplan des Verkaufs einrechnen.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
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Kostenlose ErsteinschätzungHäufige Fragen
Welche Stadtteile in Lünen sind von Erhaltungs- oder Denkmalbereichssatzungen betroffen?
Betroffen sind die Bergarbeitersiedlungen Lünen-Horstmar/Querstraße und Lünen-Süd/Oberbecker, die Victoria-Kolonie in Lünen-Mitte sowie die Denkmalbereiche Neue Kolonie (Zeche Viktoria) und Wevelsbacher Weg.
Was kostet das Negativattest zum Vorkaufsrecht bei der Stadt Lünen?
Die Stadt Lünen erhebt 70,00 € für das Negativattest nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB und 30,00 € für das denkmalrechtliche Negativattest nach § 31 Abs. 1 DSchG NRW.