Wohin mit dem Elternhaus

Haus und Auflagen

Erhaltungssatzung und Vorkaufsrecht in Ingolstadt: Was müssen Erben wissen?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

In Ingolstadt gilt für den Bereich des Körnerplatzes die Erhaltungssatzung Körnerplatz vom 27.10.2021, die den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen zur Wahrung der städtebaulichen Eigenart unter Genehmigungsvorbehalt stellt. Darüber hinaus sind in der Ingolstädter Altstadt elf förmlich festgelegte Sanierungsgebiete (B, C, D, H, K, L, M, N, O, P, R) ausgewiesen, in denen besondere sanierungsrechtliche Genehmigungspflichten nach dem Baugesetzbuch gelten.

Was gilt in Ingolstadt im Einzelnen?

Bei jedem Immobilienkauf in Ingolstadt prüft die Stadt das gesetzliche Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch und stellt für das Grundbuchamt ein Negativzeugnis aus. Die Ausübungsfrist für das gemeindliche Vorkaufsrecht beträgt drei Monate ab Vorlage des vollständigen und rechtswirksamen Kaufvertrags.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Ingolstadt?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Genehmigungspflicht im ErhaltungsgebietRückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedürfen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Körnerplatz der Genehmigung2026-11-03Quelle, S. 1
Frist für gemeindliches Vorkaufsrecht3 Monate nach Mitteilung des vollständigen Kaufvertrags2026-11-03Quelle
Negativzeugnis für GrundbuchumschreibungDas Grundbuchamt darf den Käufer erst eintragen, wenn das Negativzeugnis der Stadt Ingolstadt vorliegt2026-11-03Quelle
Zuständiges Grundbuchamt IngolstadtAmtsgericht Ingolstadt (Grundbuchamt), Harderstraße 6, 85049 Ingolstadt2026-11-03Quelle
Zuständige BauaufsichtsbehördeBauordnungsamt - Bürgerservice Bauen, Rathausplatz 5, 85049 Ingolstadt, Tel. 0841 305-22222026-11-03Quelle
Stadtplanungsamt IngolstadtTheresienstraße 32/34 (Eingang Poppenstraße), 85049 Ingolstadt2026-11-03Quelle

Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Ingolstadt, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.

Fahrplan für Ihre Familie anfordern

Welche Stellen sind in Ingolstadt zuständig?

  • Stadt Ingolstadt - Bauordnungsamt (Bürgerservice Bauen): Rathausplatz 5, 85049 Ingolstadt, Tel. 0841 305-2222, [Website] (Quelle)
  • Stadt Ingolstadt - Stadtplanungsamt: Theresienstraße 32/34 (Eingang Poppenstraße), 85049 Ingolstadt, [Website] (Quelle)
  • Amtsgericht Ingolstadt - Grundbuchamt: Harderstraße 6, 85049 Ingolstadt, [Website] (Quelle)

Was ist in Ingolstadt anders als anderswo?

Städtebauliche Erhaltungssatzung Körnerplatz: Für den Bereich des Körnerplatzes gilt seit 2021 eine eigene städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, sodass selbst verfahrensfreie Umbauten oder Abrisse genehmigungspflichtig sind (Quelle).

Wie gehen Sie in Ingolstadt am besten vor?

  1. Prüfen, ob das Haus in einem Erhaltungs- oder Milieuschutzgebiet liegt.
  2. Für Umbau, Abriss oder Umwandlung in Eigentumswohnungen die Genehmigung klären.
  3. Beim Verkauf prüft die Stadt ihr Vorkaufsrecht, der Notar fragt das ab.
  4. Die Frist für die Entscheidung der Stadt in den Zeitplan des Verkaufs einrechnen.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

Kostenlose Ersteinschätzung

Häufige Fragen

Wann verzögert das gemeindliche Vorkaufsrecht die Kaufpreiszahlung in Ingolstadt?

Da das Grundbuchamt Ingolstadt die Eigentumsumschreibung erst nach Vorlage des städtischen Negativzeugnisses vornehmen darf und die Prüffrist drei Monate ab Vorlage des vollständigen Kaufvertrags beträgt, sollte der Notar den Vertrag unverzüglich einreichen. Besteht kein Vorkaufsrecht (etwa bei vielen Eigentumswohnungen oder außerhalb von Satzungsgebieten), wird das Negativzeugnis meist deutlich schneller erteilt (Quelle).

Ihr Fahrplan für Ingolstadt

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, ganz ohne Kontaktdaten. Ihr Fahrplan erscheint sofort: welche Fristen laufen, was als Nächstes zu tun ist und welche Wege Ihnen offenstehen, mit groben Zahlen.

Sie müssen heute nichts entscheiden.

Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

Wohnt noch jemand im Haus?
Ohne Anmeldung, ohne Kontaktdaten.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

Kreuztor · Ingolstadt