Erbe
Eigentumswohnung in Göttingen geerbt: Was jetzt?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Geerbte Eigentumswohnungen im Bestand (Baujahre 1991 bis 2010) erreichten in Göttingen 2025 im Mittel 2.950 €/m², Neubauwohnungen 5.260 €/m². Bei Vermietung gilt der Mietspiegel vom 1. Mai 2025, bei Nutzung als Zweitwohnung ab 01.01.2026 die Zweitwohnungssteuer von 10 % der Nettokaltmiete.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Göttingen?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Mietspiegel Göttingen | Einfacher Mietspiegel vom 1. Mai 2025 (Fortschreibung des Mietspiegels 2023 auf Basis des Verbraucherpreisindex, Online-Rechner unter goe.de/mietspiegel) | 2025-05-01 | Quelle |
| Grundsteuer-Hebesätze 2026 in Göttingen | Grundsteuer B: 782 Prozent (rückwirkend zum 1. Januar 2026, zuvor 735 Prozent), Grundsteuer A: 620 Prozent | 2026-01-01 | Quelle |
| Beispielhafte Mehrbelastung Grundsteuer B | 2,82 Euro pro Monat bei einem Einfamilienhaus, 1,14 Euro pro Monat bei einer Eigentumswohnung, 3,95 Euro pro Monat bei einem Zweifamilienhaus | 2026-01-01 | Quelle |
| Zweitwohnungssteuer Steuersatz (ab 01.01.2026) | 10 % der Nettokaltmiete (Satzung vom 12.09.2025) | 2026-01-01 | Quelle, S. 2 |
| Grundbuchamt Göttingen Durchwahlen und Sprechzeiten | Durchwahlen 0551/403-1383, -1386, -1388 und -1361, Telefax 0551/403-1250, Justizservice täglich 09:00 bis 12:00 Uhr | 2026-11 | Quelle |
| Gebühren für Grundbuchauszüge | 10,00 € für einen einfachen Ausdruck, 20,00 € für einen amtlichen Ausdruck | 2026-11 | Quelle |
Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Göttingen, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.
Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Göttingen zuständig?
- Amtsgericht Göttingen (Grundbuchamt): Durchwahlen 0551/403-1383, -1386, -1388 und -1361, [Website] (Quelle)
- Stadt Göttingen (Steuern & Abgaben): Hebesätze Grundsteuer A und B, [Website] (Quelle)
Wie gehen Sie in Göttingen am besten vor?
- Die Hausverwaltung über den Erbfall informieren und das Hausgeld weiterzahlen.
- Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan anfordern.
- Geplante Sonderumlagen und Rücklagen prüfen, sie beeinflussen den Wert.
- Vermieten oder verkaufen in Ruhe abwägen.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
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