Wohin mit dem Elternhaus

Erbe

Eigentumswohnung in Göttingen geerbt: Was jetzt?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Geerbte Eigentumswohnungen im Bestand (Baujahre 1991 bis 2010) erreichten in Göttingen 2025 im Mittel 2.950 €/m², Neubauwohnungen 5.260 €/m². Bei Vermietung gilt der Mietspiegel vom 1. Mai 2025, bei Nutzung als Zweitwohnung ab 01.01.2026 die Zweitwohnungssteuer von 10 % der Nettokaltmiete.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Göttingen?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Mietspiegel GöttingenEinfacher Mietspiegel vom 1. Mai 2025 (Fortschreibung des Mietspiegels 2023 auf Basis des Verbraucherpreisindex, Online-Rechner unter goe.de/mietspiegel)2025-05-01Quelle
Grundsteuer-Hebesätze 2026 in GöttingenGrundsteuer B: 782 Prozent (rückwirkend zum 1. Januar 2026, zuvor 735 Prozent), Grundsteuer A: 620 Prozent2026-01-01Quelle
Beispielhafte Mehrbelastung Grundsteuer B2,82 Euro pro Monat bei einem Einfamilienhaus, 1,14 Euro pro Monat bei einer Eigentumswohnung, 3,95 Euro pro Monat bei einem Zweifamilienhaus2026-01-01Quelle
Zweitwohnungssteuer Steuersatz (ab 01.01.2026)10 % der Nettokaltmiete (Satzung vom 12.09.2025)2026-01-01Quelle, S. 2
Grundbuchamt Göttingen Durchwahlen und SprechzeitenDurchwahlen 0551/403-1383, -1386, -1388 und -1361, Telefax 0551/403-1250, Justizservice täglich 09:00 bis 12:00 Uhr2026-11Quelle
Gebühren für Grundbuchauszüge10,00 € für einen einfachen Ausdruck, 20,00 € für einen amtlichen Ausdruck2026-11Quelle

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Welche Stellen sind in Göttingen zuständig?

  • Amtsgericht Göttingen (Grundbuchamt): Durchwahlen 0551/403-1383, -1386, -1388 und -1361, [Website] (Quelle)
  • Stadt Göttingen (Steuern & Abgaben): Hebesätze Grundsteuer A und B, [Website] (Quelle)

Wie gehen Sie in Göttingen am besten vor?

  1. Die Hausverwaltung über den Erbfall informieren und das Hausgeld weiterzahlen.
  2. Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan anfordern.
  3. Geplante Sonderumlagen und Rücklagen prüfen, sie beeinflussen den Wert.
  4. Vermieten oder verkaufen in Ruhe abwägen.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

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Sie müssen heute nichts entscheiden.

Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

Wohnt noch jemand im Haus?
Ohne Anmeldung, ohne Kontaktdaten.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

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