Wohin mit dem Elternhaus

Erbe und Grundbuch

Haus auf Erbbaurecht in Gera geerbt: Was gilt?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Erbbaurechte im Stadtgebiet Gera werden vom Grundbuchamt des Amtsgerichts Gera in der Rudolf-Diener-Straße 1 geführt. Der Erbbauzins nach § 9 ErbbauRG kann als Aktivvermerk im Grundbuch des herrschenden Grundstücks gegen eine Festgebühr von 50,00 € gemäß KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG eingetragen werden.

Was gilt in Gera im Einzelnen?

Für die Verkehrswertermittlung von Erbbaurechten ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim TLBG in der Zweigstelle Zeulenroda-Triebes zuständig.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Gera?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Zuständiges Grundbuchamt (Erbbaugrundbuch)Amtsgericht Gera (Grundbuchamt), Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera2026-11-03Quelle
Vermerk Erbbauzins im GrundbuchErbbauzins nach § 9 ErbbauRG als Aktivvermerk im Grundbuch des herrschenden Grundstücks2026-11-03Quelle
Gebühr Aktivvermerk im Grundbuch50,00 € gemäß KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG2026-11-03Quelle
Einsicht in das ErbbaugrundbuchKostenfreie Einsicht vor Ort beim Grundbuchamt Gera bei berechtigtem Interesse2026-11-03Quelle
Gebühr Eigentümer-EintragungNr. 14110 KV Anlage 1 GNotKG beim Grundbuchamt Gera2026-11-03Quelle
Gutachterausschuss für ErbbaurechteTLBG, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Zweigstelle Zeulenroda-Triebes, Tel. 0361 574166-1602026-11-03Quelle
Immobilienmarktinformationen GeraGebührenfreier PDF-Download und Online-Abruf beim TLBG2026-11-03Quelle

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Welche Stellen sind in Gera zuständig?

  • Amtsgericht Gera - Grundbuchamt: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Telefon 0365 834-0, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de
  • TLBG - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Zweigstelle Zeulenroda-Triebes: Heinrich-Heine-Straße 41, 07937 Zeulenroda-Triebes, Telefon 0361 574166-160

Was ist in Gera anders als anderswo?

Aktivvermerk für den Erbbauzins: Das Serviceportal der Stadt Gera weist für den Erbbauzins nach § 9 ErbbauRG ausdrücklich auf die Möglichkeit des Aktivvermerks im Grundbuch des herrschenden Grundstücks hin (Gebühr 50,00 € gemäß KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG) (Quelle).

Wie gehen Sie in Gera am besten vor?

  1. Im Erbbaugrundbuch Laufzeit, Erbbauzins und Zustimmungsvorbehalte nachlesen.
  2. Den Erbbaurechtsgeber über den Erbfall informieren.
  3. Vor einem Verkauf klären, ob der Grundstückseigentümer zustimmen muss.
  4. Die Restlaufzeit bei der Wertermittlung berücksichtigen, sie beeinflusst den Preis stark.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

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