Ämter und Gerichte
Wer ist in Gera zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Gera mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.
Welche Stelle ist wofür zuständig?
Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Gera eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Gera - Nachlassgericht1 | Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera), Telefon 0365 834-0, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Gera - Grundbuchamt2 | Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera), Telefon 0365 834-0, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de |
| Betreuungsgericht | Amtsgericht Gera - Betreuungsgericht3 | Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Telefon 0365 834-0, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de |
| Zwangsversteigerung | Amtsgericht Gera - Geschäftsstelle für Zwangsversteigerungssachen7 | Rudolf-Diener-Straße 1, Haus 6, 07545 Gera, Telefon 0365 834-2244 |
| Gutachterausschuss | Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Zweigstelle Zeulenroda-Triebes5 | Heinrich-Heine-Straße 41, 07937 Zeulenroda-Triebes, Telefon 0361 574166-160, E-Mail gutachter.zeulenroda@tlbg.thueringen.de |
| Pflegestützpunkt | Stadtverwaltung Gera - Sozialamt / Service.Generationen (kein eigener Pflegestützpunkt nach § 7c SGB XI)4 | Gagarinstraße 99/101, 07545 Gera, Telefon 0365 838-3141, E-Mail Teilhabemanagement@gera.de |
| Hilfe zur Pflege | Stadtverwaltung Gera - Sozialamt, Teilhabemanagement / Hilfe zur Pflege4 | Gagarinstraße 99/101, 07545 Gera, Telefon 0365 838-3141, E-Mail Teilhabemanagement@gera.de |
| Betreuungsbehörde | Stadtverwaltung Gera - Amt für Gesundheit und Versorgung, Betreuungsstelle3 | Ernst-Toller-Straße 15, 07545 Gera (Postanschrift: Kornmarkt 12, 07545 Gera), Telefon 0365 838-3551, E-Mail Betreuungsstelle@gera.de |
Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.
| Ihre Lage | Erste Stelle | Danach oft |
|---|---|---|
| Ein Elternteil ist verstorben | Nachlassgericht | Grundbuchamt, Finanzamt |
| Ein Elternteil zieht ins Heim | Pflegestützpunkt | Sozialamt (Hilfe zur Pflege) |
| Niemand kann mehr für die Eltern unterschreiben | Betreuungsbehörde oder Betreuungsgericht | Betreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs |
| Die Erben streiten über den Wert | Gutachterausschuss | Notar |
| Das Haus steht auf einem Erbbaugrundstück | Erbbaurechtsgeber | Grundbuchamt |
Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Gera gilt: Amtsgericht Gera1. Kontakt: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera), Telefon 0365 834-0, Telefax 0365 834-2007, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de1.
Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.
Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?
Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).
Amtsgericht Gera (Grundbuchamt)2. Kontakt: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera), Telefon 0365 834-0, Telefax 0365 834-2007, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de2. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.
Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.
Fahrplan mit FristenWofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?
Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).
Die Betreuungsbehörde der Stadt berät zu Vorsorgevollmacht und Betreuung und kann Vorsorgevollmachten beglaubigen. Diese Beglaubigung endet aber mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG); für Grundstücksgeschäfte danach braucht es einen Notar. Kontakt Betreuungsbehörde: Stadtverwaltung Gera, Amt für Gesundheit und Versorgung, Betreuungsstelle, Ernst-Toller-Straße 15, 07545 Gera (Postanschrift: Kornmarkt 12, 07545 Gera), Telefon 0365 838-3551 und 0365 838-3552, Telefax 0365 838-3540, E-Mail Betreuungsstelle@gera.de3. Mehr unter Betreuer und Hausverkauf.
Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?
Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: Stadtverwaltung Gera, Sozialamt, Teilhabemanagement / Hilfe zur Pflege, Gagarinstraße 99/101, 07545 Gera, Telefon 0365 838-3141, E-Mail Teilhabemanagement@gera.de sowie Anlaufstelle Service.Generationen (in Gera existiert laut TMASGFF kein eigener Pflegestützpunkt nach § 7c SGB XI)4. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.
Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Gera.
Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?
Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Zweigstelle Zeulenroda-Triebes (zuständig für die kreisfreie Stadt Gera), Heinrich-Heine-Straße 41, 07937 Zeulenroda-Triebes, Telefon 0361 574166-160, Telefax 0361 574166-299, E-Mail gutachter.zeulenroda@tlbg.thueringen.de5.
Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: nach Anlage 2 ThürVwKostOGA bei bebauten Grundstücken bis 250.000 € Verkehrswert 1.100 € Grundbetrag zuzüglich 0,58 Prozent des Verkehrswertes, bis 500.000 € 1.850 € Grundbetrag zuzüglich 0,28 Prozent des Verkehrswertes und bis 1.000.000 € 2.250 € Grundbetrag zuzüglich 0,20 Prozent des Verkehrswertes (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen; unbebaute Grundstücke 75 Prozent davon)6. Was Häuser in Gera im Durchschnitt kosten, steht unter Immobilienwert.
Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?
Mit der Zwangsversteigerungsabteilung haben Familien selten zu tun, aber in einem Fall ist sie wichtig: Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist in Gera die Abteilung des Amtsgerichts Amtsgericht Gera, Geschäftsstelle für Zwangsversteigerungssachen, Rudolf-Diener-Straße 1, Haus 6, 07545 Gera, Telefon 0365 834-2244 (Sprechzeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr, Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:30 Uhr; Bekanntmachungen auf www.zvg-portal.de)7. Eine Versteigerung bringt meist weniger als ein gemeinsamer Verkauf, deshalb lohnt sich eine Einigung vorher.
Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.
Gemeinsame Grundlage anfordernIn welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
- Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
- Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
- Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
- Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
- Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
- Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.
Häufige Fragen
Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?
Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.
Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?
Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.
Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?
Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: Stadtverwaltung Gera, Sozialamt, Teilhabemanagement / Hilfe zur Pflege, Gagarinstraße 99/101, 07545 Gera, Telefon 0365 838-3141, E-Mail Teilhabemanagement@gera.de sowie Anlaufstelle Service.Generationen (in Gera existiert laut TMASGFF kein eigener Pflegestützpunkt nach § 7c SGB XI)4. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.
Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?
Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).
Quellen
- Serviceportal Stadt Gera: Alleinerbschein beantragen
- Serviceportal Stadt Gera: Eintragung in das Grundbuch
- Stadt Gera: Vorsorge und Betreuungsstelle
- Stadt Gera: Sozialamt - Hilfe zur Pflege
- Serviceportal Stadt Gera: Immobilienmarktinformationen (ehemals Grundstücksmarktbericht)
- Serviceportal Stadt Gera: Verkehrswert nach BauGB Feststellung / Grundstückswert Ermittlung
- Amtsgericht Gera: Merkblatt für Bietinteressenten, S. 1