Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Wiesbaden

Die Elternhaus-Checkliste für Wiesbaden

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Wiesbaden ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. In Wiesbaden ist das Amtsgericht Wiesbaden als Nachlassgericht für seinen Amtsgerichtsbezirk zuständig1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Wiesbaden zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Wiesbaden, Nachlassgericht1Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, Fax +49 611 327061 513, E-Mail nachlassgericht@ag-wiesbaden.justiz.hessen.de
GrundbuchamtAmtsgericht Wiesbaden, Grundbuchamt2Mainzer Str. 124, 65189 Wiesbaden, Fax +49 611 32706 1553, E-Mail grundbuchamt@ag-wiesbaden.justiz.hessen.de
GutachterausschussGeschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Wiesbaden4Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden (Postfach 3920, 65029 Wiesbaden), Telefon 0611 31-6352, Fax 0611 31-4976, E-Mail gutachterausschuss@wiesbaden.de
PflegestützpunktPflegestützpunkt Wiesbaden (Amt für Soziale Arbeit in gemeinsamer Trägerschaft mit den Pflege- und Krankenkassen)5Kreuzberger Ring 7 (1. OG, Zimmer 106 und 107), 65205 Wiesbaden, Telefon 0611 31-3648 (A bis L) und 0611 31-3590 (M bis Z), E-Mail pflegestuetzpunkt@wiesbaden.de
BetreuungsbehördeBetreuungsbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden (Amt für Soziale Arbeit, Abteilung Sozialdienst)6Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden, Telefon 0611 31-4038 und 0611 31-4901, E-Mail betreuungsbehoerde@wiesbaden.de
  • Nachlassgericht: Nachlassgericht Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, Fax +49 611 327061 513, E-Mail nachlassgericht@ag-wiesbaden.justiz.hessen.de (allgemeine Sprechzeiten Montag bis Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr; Nachlassabteilung derzeit nur per E-Mail erreichbar)1.
  • Grundbuchamt: Grundbuchamt Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Str. 124, 65189 Wiesbaden, Fax +49 611 32706 1553, E-Mail grundbuchamt@ag-wiesbaden.justiz.hessen.de (Grundbuchausdrucke 10,00 EUR einfach bzw. 20,00 EUR beglaubigt)2.
  • Gutachterausschuss: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Wiesbaden, Gustav-Stresemann-Ring 15, 65189 Wiesbaden (Postfach 3920, 65029 Wiesbaden), Telefon 0611 31-6352, Fax 0611 31-4976, E-Mail gutachterausschuss@wiesbaden.de3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Wiesbaden einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Wiesbaden.

Quellen

  1. Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen, Amtsgericht Wiesbaden
  2. Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen, Amtsgericht Wiesbaden: Grundbuchamt
  3. Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Wiesbaden, Immobilienmarktbericht 2026 (Berichtsjahr 2025), S. 2 und S. 41
  4. Landeshauptstadt Wiesbaden, Gutachterausschuss für Immobilienwerte
  5. Landeshauptstadt Wiesbaden, Pflegestützpunkt Wiesbaden
  6. Landeshauptstadt Wiesbaden, Rechtliche Betreuung - Information und Beratung (Betreuungsbehörde)

Elternhaus-Checkliste für Wiesbaden als PDF

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