Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Villingen-Schwenningen

Die Elternhaus-Checkliste für Villingen-Schwenningen

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Villingen-Schwenningen ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Nachlassgericht für Villingen-Schwenningen ist das Amtsgericht Villingen-Schwenningen (zuständig seit der baden-württembergischen Notariatsreform)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Villingen-Schwenningen zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Villingen-Schwenningen - Nachlassgericht1Nebengebäude Schwenninger Str. 2 (Postanschrift: Niedere Str. 94), 78050 Villingen-Schwenningen
GrundbuchamtAmtsgericht Villingen-Schwenningen - Zentrales Grundbuchamt2Carlo-Schmid-Straße 7/9, 78050 Villingen-Schwenningen
GutachterausschussGemeinsamer Gutachterausschuss nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis (Geschäftsstelle beim Vermessungsamt Villingen-Schwenningen)3Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen
PflegestützpunktPflegestützpunkt Schwarzwald-Baar-Kreis (Standort Nord)4Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen
BetreuungsbehördeLandratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Betreuungsbehörde5Voltastraße 3, 78050 Villingen-Schwenningen
  • Nachlassgericht: Besucheradresse: Nebengebäude Schwenninger Str. 2, 78050 Villingen-Schwenningen (Postanschrift: Niedere Str. 94, 78050 Villingen-Schwenningen), Telefon 07721 203-540 (Telefonsprechzeiten Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr), E-Mail nachlass@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de (Termine vor Ort nur nach vorheriger Vereinbarung)1.
  • Grundbuchamt: Carlo-Schmid-Straße 7/9, 78050 Villingen-Schwenningen, Telefonzentrale 07721 6811-0, Telefax 0800 66449281121, E-Mail poststelle@gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de, Sprechzeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag 13:30 bis 15:30 Uhr2.
  • Gutachterausschuss: Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis beim Vermessungsamt der Stadt Villingen-Schwenningen, Winkelstraße 9, 78056 Villingen-Schwenningen (Postfach 12 60, 78002 Villingen-Schwenningen), Telefon 07721 82-4551, Telefax 07721 82-4557, E-Mail gutachterausschuss@villingen-schwenningen.de3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Villingen-Schwenningen einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Villingen-Schwenningen.

Quellen

  1. Amtsgericht Villingen-Schwenningen: Nachlassgericht
  2. Amtsgericht Villingen-Schwenningen: Grundbuchamt
  3. Stadt Villingen-Schwenningen: Grundstücksmarktbericht / Gutachterausschuss
  4. Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Pflegestützpunkt
  5. Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Betreuungsbehörde

Elternhaus-Checkliste für Villingen-Schwenningen als PDF

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