Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Velbert

Die Elternhaus-Checkliste für Velbert

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Velbert ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Nachlassgericht für die Stadt Velbert ist das Amtsgericht Velbert (zuständig für Testamentsverwahrung, Testamentseröffnung, Erbscheine und Erbausschlagungen)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Velbert zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Velbert - Nachlassabteilung1Nedderstraße 40, 42549 Velbert
GrundbuchamtAmtsgericht Velbert - Grundbuchamt4Nedderstraße 40, 42549 Velbert
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Velbert (Geschäftsstelle)5Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert
PflegestützpunktStadt Velbert - Pflege- und Wohnberatung (Beratungshaus) / Pflegestützpunkt Kreis Mettmann6Friedrichstraße 293, 42551 Velbert
BetreuungsbehördeStadt Velbert - Betreuungsstelle (Beratshaus)7Friedrichstraße 293, 42551 Velbert
  • Nachlassgericht: Amtsgericht Velbert, Nedderstraße 40, 42549 Velbert (Postfach 101380, 42513 Velbert), Telefon 02051 945-0, Fax 02051 945-1992.
  • Grundbuchamt: Amtsgericht Velbert - Grundbuchamt, Nedderstraße 40, 42549 Velbert, Telefon 02051 945-0, Fax 02051 945-1992.
  • Gutachterausschuss: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Velbert, Geschäftsstelle Am Lindenkamp 33, 42549 Velbert, Telefon 02051 26-2652, Fax 02051 26-2693, E-Mail gutachterausschuss@velbert.de3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Velbert einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Velbert.

Quellen

  1. Amtsgericht Velbert: Nachlasssachen
  2. Amtsgericht Velbert: Kontakt
  3. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Velbert: Grundstücksmarktbericht 2025 (S. 4)
  4. Amtsgericht Velbert: Grundbuchamt
  5. Gutachterausschuss Velbert: Grundstücksmarktbericht 2025 (S. 4)
  6. Kreis Mettmann / Stadt Velbert: Pflegestützpunkt
  7. Serviceportal Stadt Velbert: Betreuungsstelle

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Mariendom Neviges · Velbert