Wohin mit dem Elternhaus

Ämter und Gerichte

Wer ist in Trier zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Trier mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.

Welche Stelle ist wofür zuständig?

Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Trier eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Trier - Nachlassgericht1Justizstraße 2-6, 54290 Trier
GrundbuchamtAmtsgericht Trier - Grundbuchamt2Justizstraße 2-6, 54290 Trier
BetreuungsgerichtAmtsgericht Trier - Betreuungsgericht3Justizstraße 2-6, 54290 Trier
ZwangsversteigerungAmtsgericht Trier - Zwangsversteigerungsabteilung7Justizstraße 2-6, 54290 Trier
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Trier5Am Augustinerhof 3, 54290 Trier (Postfach 3470, 54224 Trier)
PflegestützpunktPflegestützpunkte Trier (Nordost, Nordwest, Südwest, Südost)4Kutzbachstraße 7, 54290 Trier
Hilfe zur PflegeStadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen8Am Augustinerhof 3, 54290 Trier
BetreuungsbehördeStadtverwaltung Trier - Jugendamt als Betreuungsbehörde3Eurener Straße 48 a, Gebäude 4, 54294 Trier

Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.

Ihre LageErste StelleDanach oft
Ein Elternteil ist verstorbenNachlassgerichtGrundbuchamt, Finanzamt
Ein Elternteil zieht ins HeimPflegestützpunktSozialamt (Hilfe zur Pflege)
Niemand kann mehr für die Eltern unterschreibenBetreuungsbehörde oder BetreuungsgerichtBetreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs
Die Erben streiten über den WertGutachterausschussNotar
Das Haus steht auf einem ErbbaugrundstückErbbaurechtsgeberGrundbuchamt

Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Trier gilt: Amtsgericht Trier (Nachlassgericht), zuständig für den Amtsgerichtsbezirk Trier1. Kontakt: Justizstraße 2-6, 54290 Trier, E-Mail Nachlassabteilung.AGTrier@ko.mjv.rlp.de, Sprechzeiten Mo bis Fr 09:00 bis 12:00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung1.

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.

Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?

Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).

Amtsgericht Trier (Grundbuchamt), zuständig für Eigentumsumschreibungen und Grundbucheintragungen im Bezirk2. Kontakt: Amtsgericht Trier, Grundbuchamt, Justizstraße 2-6, 54290 Trier, E-Mail Grundbuch.AGTrier@ko.mjv.rlp.de2. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.

Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Fahrplan mit Fristen

Wofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?

Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).

Die Betreuungsbehörde der Stadt berät zu Vorsorgevollmacht und Betreuung und kann Vorsorgevollmachten beglaubigen. Diese Beglaubigung endet aber mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG); für Grundstücksgeschäfte danach braucht es einen Notar. Kontakt Betreuungsbehörde: Stadtverwaltung Trier, Jugendamt als Betreuungsbehörde, Eurener Straße 48 a, Gebäude 4, 54294 Trier, Tel. 0651/718-0 oder 115, E-Mail jugendamt@trier.de3. Mehr unter Betreuer und Hausverkauf.

Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?

Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: 4 Pflegestützpunkte in Trier (Nordost, Nordwest, Südwest, Südost), Kutzbachstraße 7 (3. Etage), 54290 Trier, Tel. 0651/14 51 94-11 bis -184. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.

Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Trier.

Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Trier, Postfach 3470, 54224 Trier, Tel. 0651/718-1624 (Mo bis Fr 10 bis 12 Uhr)5.

Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: Für bebaute Grundstücke bis 250.000 Euro Verkehrswert: 7,2 v.T. zzgl. 990,00 Euro Grundgebühr; 250.000 bis 500.000 Euro: 3,0 v.T. zzgl. 2.150,00 Euro Grundgebühr6. Was Häuser in Trier im Durchschnitt kosten, steht unter Immobilienwert.

Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?

Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

Gemeinsame Grundlage anfordern

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

  1. Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
  2. Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
  3. Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
  4. Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
  5. Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
  6. Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.

Häufige Fragen

Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?

Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.

Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?

Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.

Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?

Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: 4 Pflegestützpunkte in Trier (Nordost, Nordwest, Südwest, Südost), Kutzbachstraße 7 (3. Etage), 54290 Trier, Tel. 0651/14 51 94-11 bis -184. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.

Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?

Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).

Quellen

  1. Amtsgericht Trier, Nachlasssachen
  2. Amtsgericht Trier, Grundbuchamt
  3. Stadt Trier, Betreuungsrecht
  4. Stadt Trier, Pflegestützpunkte
  5. Stadt Trier, Bodenrichtwertauskunft
  6. Stadt Trier, Verkehrswertgutachten
  7. Amtsgericht Trier, Zwangsversteigerung
  8. Stadt Trier, Hilfe zur Pflege beantragen

Ihr Fahrplan für Trier

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, ganz ohne Kontaktdaten. Ihr Fahrplan erscheint sofort: welche Fristen laufen, was als Nächstes zu tun ist und welche Wege Ihnen offenstehen, mit groben Zahlen.

Sie müssen heute nichts entscheiden.

Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

Porta Nigra · Trier