Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Trier

Die Elternhaus-Checkliste für Trier

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Trier ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Trier (Nachlassgericht), zuständig für den Amtsgerichtsbezirk Trier1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Trier zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Trier - Nachlassgericht1Justizstraße 2-6, 54290 Trier
GrundbuchamtAmtsgericht Trier - Grundbuchamt2Justizstraße 2-6, 54290 Trier
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Trier3Am Augustinerhof 3, 54290 Trier (Postfach 3470, 54224 Trier)
PflegestützpunktPflegestützpunkte Trier (Nordost, Nordwest, Südwest, Südost)4Kutzbachstraße 7, 54290 Trier
BetreuungsbehördeStadtverwaltung Trier - Jugendamt als Betreuungsbehörde5Eurener Straße 48 a, Gebäude 4, 54294 Trier
  • Nachlassgericht: Justizstraße 2-6, 54290 Trier, E-Mail Nachlassabteilung.AGTrier@ko.mjv.rlp.de, Sprechzeiten Mo bis Fr 09:00 bis 12:00 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung1.
  • Grundbuchamt: Amtsgericht Trier, Grundbuchamt, Justizstraße 2-6, 54290 Trier, E-Mail Grundbuch.AGTrier@ko.mjv.rlp.de2.
  • Gutachterausschuss: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Trier, Postfach 3470, 54224 Trier, Tel. 0651/718-1624 (Mo bis Fr 10 bis 12 Uhr)3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Trier einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Trier.

Quellen

  1. Amtsgericht Trier, Nachlasssachen
  2. Amtsgericht Trier, Grundbuchamt
  3. Stadt Trier, Bodenrichtwertauskunft
  4. Stadt Trier, Pflegestützpunkte
  5. Stadt Trier, Betreuungsrecht

Elternhaus-Checkliste für Trier als PDF

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

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