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Todesfall

Todesfall in Siegen: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Bei einem Sterbefall in Siegen stellt das Standesamt der Universitätsstadt Siegen (Urkundenstelle im Rathaus, Markt 2) die Sterbeurkunde sowie beglaubigte Registerausdrucke aus. Die Gebühr beträgt 12,00 Euro für das erste Exemplar; jedes weitere gleichzeitig angeforderte Exemplar derselben Art kostet mit 6,00 Euro die Hälfte, für Rentenzwecke ist die Ausstellung gebührenfrei.

Was gilt in Siegen im Einzelnen?

Für die Beisetzung stehen in Siegen 35 städtische Friedhöfe zur Verfügung, die von der Abteilung 4/6 Grünflächen (Friedhofsverwaltung im Rathaus Geisweid) verwaltet werden; Leichenhallen sind dort auf Anfrage nutzbar, wobei eine Aufbewahrung in der Leichenzelle 66,00 EUR je Fall kostet. Für die Nachlassabwicklung, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten sowie die Erteilung von Erbscheinen ist das Amtsgericht Siegen (Nachlassgericht, Berliner Straße 21) zuständig.

Bei Fragen zur rechtlichen Betreuung oder Vorsorgevollmachten unterstützt die städtische Betreuungsbehörde in der Weidenauer Straße 211-213, 215.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Siegen?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Zuständiges Standesamt für Sterbeurkunden in SiegenStandesamt der Universitätsstadt Siegen, Urkundenstelle, Rathaus, Markt 2, 57072 Siegen (Tel. 0271 404-1277, E-Mail urkunden@siegen.de)2026-11-03Quelle
Gebühr für weitere gleichzeitig beantragte Sterbeurkunden6,00 Euro (die Hälfte) für jede weitere gleichzeitig angeforderte Urkunde derselben Art2026-01-01Quelle, S. 1
Zuständiges Nachlassgericht für SiegenAmtsgericht Siegen, Nachlassgericht, Berliner Straße 21, 57072 Siegen (Tel. 0271 / 3373-0, E-Mail poststelle@ag-siegen.nrw.de)2026-01-01Quelle, S. 66
Gebühr für die Aufbewahrung in einer städtischen Leichenzelle66,00 EUR je Fall (Tarifstelle 1.1 der Friedhofsgebührensatzung)2021-01-01Quelle, S. 3
Gebühr für die Benutzung einer städtischen Trauerhalle300,00 EUR je Fall (Tarifstelle 5.1 der Friedhofsgebührensatzung)2021-01-01Quelle, S. 5
Städtische Betreuungsbehörde für Vorsorgevollmachten und BetreuungsfragenUniversitätsstadt Siegen, Arbeitsgruppe 5/3-2 Betreuungsbehörde, Weidenauer Straße 211-213, 215, 57076 Siegen (Tel. 0271 404-2235, E-Mail betreuungsbehoerde@siegen.de)2026-11-03Quelle

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Welche Stellen sind in Siegen zuständig?

  • Standesamt der Universitätsstadt Siegen (Urkundenstelle): Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, Telefon: 0271 404-1277, E-Mail: urkunden@siegen.de, [Website] (Quelle), Gebührenformular: Quelle
  • Amtsgericht Siegen (Nachlassgericht): Berliner Straße 21, 57072 Siegen, Telefon: 0271 / 3373-0, E-Mail: poststelle@ag-siegen.nrw.de, [Website] (Quelle)
  • Universitätsstadt Siegen (Friedhofsverwaltung, Abteilung 4/6 Grünflächen): Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7, 57078 Siegen, Gebührensatzung: Quelle
  • Universitätsstadt Siegen (Städtische Betreuungsbehörde, Arbeitsgruppe 5/3-2): Weidenauer Straße 211-213, 215, 57076 Siegen, Telefon: 0271 404-2235, E-Mail: betreuungsbehoerde@siegen.de, [Website] (Quelle)

Wie gehen Sie in Siegen am besten vor?

  1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
  2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
  3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
  4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
  5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

Nikolaikirche mit Krönchen · Siegen