Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Remscheid

Die Elternhaus-Checkliste für Remscheid

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Remscheid ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Remscheid (Nachlasssachen für das Stadtgebiet Remscheid; Landgerichtsbezirk Wuppertal)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Remscheid zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Remscheid2Alleestraße 119, 42853 Remscheid
GrundbuchamtAmtsgericht Remscheid (Grundbuchamt)1Alleestraße 119, 42853 Remscheid
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Remscheid3Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid
PflegestützpunktPflegeberatung der Stadt Remscheid4Markt 13, 42853 Remscheid
BetreuungsbehördeBetreuungsstelle der Stadt Remscheid5Haddenbacher Str. 38 bis 42, 42853 Remscheid
  • Nachlassgericht: Amtsgericht Remscheid, Alleestraße 119, 42853 Remscheid, Tel. 02191 796-0, Fax 02191 796-510, poststelle@ag-remscheid.nrw.de2.
  • Grundbuchamt: Amtsgericht Remscheid, Alleestraße 119, 42853 Remscheid, Tel. 02191 796-0, Fax 02191 796-5102.
  • Gutachterausschuss: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Remscheid, Theodor-Heuss-Platz 1, 42853 Remscheid, Tel. 02191 16-2468, Fax 02191 16-3247, gutachterausschuss@remscheid.de3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Remscheid einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Remscheid.

Quellen

  1. Amtsgericht Remscheid: Abteilungen
  2. Amtsgericht Remscheid: Kontakt
  3. Gutachterausschuss Remscheid: Grundstücksmarktbericht 2026, S. 4
  4. Pflegewegweiser NRW: Pflegeberatung der Stadt Remscheid
  5. Pflegewegweiser NRW: Betreuungsstelle Stadt Remscheid

Elternhaus-Checkliste für Remscheid als PDF

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