Ämter und Gerichte
Wer ist in Potsdam zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Potsdam mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.
Welche Stelle ist wofür zuständig?
Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Potsdam eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Potsdam - Nachlassgericht7 | Hegelallee 8, 14467 Potsdam |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Potsdam - Grundbuchamt8 | Hegelallee 8, 14467 Potsdam |
| Gutachterausschuss | Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Potsdam9 | Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkt Potsdam10 | Hegelallee 6-10, Haus 1, 14467 Potsdam |
| Zwangsversteigerung | Amtsgericht Potsdam - Zwangsversteigerungsabteilung11 | Hegelallee 8, 14467 Potsdam |
| Betreuungsgericht | Amtsgericht Potsdam - Betreuungsabteilung (Nebenstelle Justizzentrum)12 | Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam |
Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.
| Ihre Lage | Erste Stelle | Danach oft |
|---|---|---|
| Ein Elternteil ist verstorben | Nachlassgericht | Grundbuchamt, Finanzamt |
| Ein Elternteil zieht ins Heim | Pflegestützpunkt | Sozialamt (Hilfe zur Pflege) |
| Niemand kann mehr für die Eltern unterschreiben | Betreuungsbehörde oder Betreuungsgericht | Betreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs |
| Die Erben streiten über den Wert | Gutachterausschuss | Notar |
| Das Haus steht auf einem Erbbaugrundstück | Erbbaurechtsgeber | Grundbuchamt |
Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Potsdam gilt: Amtsgericht Potsdam - Nachlassgericht (zuständig für den Bezirk des Amtsgerichts Potsdam)1. Kontakt: Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Tel. +49 331 2017 0, Fax +49 331 2017 2960 (telefonische Erreichbarkeit Mo/Di 09:00 bis 12:00 Uhr, Do 13:00 bis 15:30 Uhr)2.
Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.
Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?
Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).
Grundbuchamt des Amtsgerichts Potsdam, zuständig für alle Grundstücke im Bezirk des Amtsgerichts Potsdam3. Kontakt: Grundbuchamt Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Tel. +49 331 2017 0 (Einsicht nach telefonischer Terminvereinbarung, Grundbuchauszüge auf schriftlichen Antrag per Post oder Fax)3. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.
Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.
Fahrplan mit FristenWofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?
Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).
Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?
Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: Pflegestützpunkt Potsdam, Haus 1, Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam, Tel. 0331 2892213 (Terminvereinbarung), E-Mail potsdam@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de4. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.
Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Potsdam.
Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?
Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam, Tel. 0331 / 289 3182 bzw. 3183, Fax 0331 / 289 84 3183, E-Mail Gutachterausschuss@Rathaus.Potsdam.de5.
Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?
Mit der Zwangsversteigerungsabteilung haben Familien selten zu tun, aber in einem Fall ist sie wichtig: Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist in Potsdam die Abteilung des Amtsgerichts Amtsgericht Potsdam - Zwangsversteigerungsabteilung (zuständig als Vollstreckungsgericht für die Amtsgerichtsbezirke Potsdam, Brandenburg, Rathenow und Nauen)6. Eine Versteigerung bringt meist weniger als ein gemeinsamer Verkauf, deshalb lohnt sich eine Einigung vorher.
Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.
Gemeinsame Grundlage anfordernIn welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
- Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
- Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
- Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
- Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
- Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
- Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.
Häufige Fragen
Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?
Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.
Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?
Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.
Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?
Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: Pflegestützpunkt Potsdam, Haus 1, Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam, Tel. 0331 2892213 (Terminvereinbarung), E-Mail potsdam@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de4. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.
Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?
Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).
Quellen
- Amtsgericht Potsdam, Übersicht Geschäftsverteilung - Nachlass
- Amtsgericht Potsdam, Kontakt und Erreichbarkeit
- Amtsgericht Potsdam, Übersicht Geschäftsverteilung - Grundbuch
- Pflegestützpunkte Brandenburg, Pflegestützpunkt Potsdam
- Gutachterausschuss Potsdam, Grundstücksmarktbericht 2025, S. 2
- Amtsgericht Potsdam, Übersicht Geschäftsverteilung - Zwangsversteigerung
- Amtsgericht Potsdam, Nachlassgericht (Tel. +49 331 2017 0)
- Amtsgericht Potsdam, Grundbuchamt (Tel. +49 331 2017 0)
- Gutachterausschuss Potsdam, GMB 2025 S. 2 (Tel. 0331 / 289 3182)
- Pflegestützpunkt Potsdam (Tel. 0331 2892213)
- Amtsgericht Potsdam, Zwangsversteigerung (Tel. +49 331 2017 0)
- Amtsgericht Potsdam, Nebenstelle Justizzentrum (Tel. +49 331 2017 0)