Wohin mit dem Elternhaus

Ämter und Gerichte

Wer ist in Paderborn zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Paderborn mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.

Welche Stelle ist wofür zuständig?

Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Paderborn eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Paderborn - Nachlassabteilung1Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Tel. 05251 126-0, E-Mail poststelle@ag-paderborn.nrw.de
GrundbuchamtAmtsgericht Paderborn - Grundbuchamt3Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Tel. 05251 126-0, E-Mail poststelle@ag-paderborn.nrw.de
BetreuungsgerichtAmtsgericht Paderborn - Betreuungsabteilung8Nebenstelle Am Turnplatz 31, 33098 Paderborn, Tel. 05251 126-0, E-Mail poststelle@ag-paderborn.nrw.de
ZwangsversteigerungAmtsgericht Paderborn - Zwangsversteigerungsabteilung7Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Tel. 05251 126-0, E-Mail poststelle@ag-paderborn.nrw.de
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn5Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Tel. 05251 88-16284, E-Mail gutachterausschuss@paderborn.de
PflegestützpunktPflegestützpunkt Paderborn (Kreis Paderborn)9Bahnhofstr. 50, 33102 Paderborn, Tel. 05251 308 5077, E-Mail beratungszentrum@kreis-paderborn.de

Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.

Ihre LageErste StelleDanach oft
Ein Elternteil ist verstorbenNachlassgerichtGrundbuchamt, Finanzamt
Ein Elternteil zieht ins HeimPflegestützpunktSozialamt (Hilfe zur Pflege)
Niemand kann mehr für die Eltern unterschreibenBetreuungsbehörde oder BetreuungsgerichtBetreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs
Die Erben streiten über den WertGutachterausschussNotar
Das Haus steht auf einem ErbbaugrundstückErbbaurechtsgeberGrundbuchamt

Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Paderborn gilt: Amtsgericht Paderborn (Nachlassgericht), zuständig für den Bezirk des Amtsgerichts Paderborn (letzter gewöhnlicher Aufenthalt der verstorbenen Person)1. Kontakt: Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn (Postfach 11 49, 33095 Paderborn), Tel. 05251 126-0, Fax 05251 126-360, E-Mail poststelle@ag-paderborn.nrw.de2.

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.

Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?

Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).

Amtsgericht Paderborn (Grundbuchamt), elektronische Grundbuchführung für den Bezirk des Amtsgerichts Paderborn3. Kontakt: Amtsgericht Paderborn - Grundbuchamt, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Tel. 05251 126-0, E-Mail poststelle@ag-paderborn.nrw.de2. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.

Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Fahrplan mit Fristen

Wofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?

Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).

Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?

Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: Pflegestützpunkt Paderborn (Kreis Paderborn), Bahnhofstr. 50, 33102 Paderborn, Tel. 05251 308 5077, E-Mail beratungszentrum@kreis-paderborn.de (Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr)4. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.

Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Paderborn.

Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn, Geschäftsstelle: Stadt Paderborn, Amt für Vermessung und Geoinformation, Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Tel. (05251) 88-16284, E-Mail gutachterausschuss@paderborn.de5.

Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: Nach VermWertKostO NRW (Stand 01.01.2026) Tarifstelle 5.1.1: bis 1 Mio. EUR Wert 0,2 % vom Wert zuzüglich 1.400 EUR (bei 400.000 EUR Verkehrswert: 2.200 EUR Grundaufwand), zuzüglich Mehr-/Minderaufwand nach Zeitgebühr (max. 4.000 EUR Zuschlag)6. Was Häuser in Paderborn im Durchschnitt kosten, steht unter Immobilienwert.

Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?

Mit der Zwangsversteigerungsabteilung haben Familien selten zu tun, aber in einem Fall ist sie wichtig: Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist in Paderborn die Abteilung des Amtsgerichts Amtsgericht Paderborn (Vollstreckungsgericht für den Bezirk des Amtsgerichts Paderborn; Terminbekanntmachungen zentral über www.zvg-portal.de)7. Eine Versteigerung bringt meist weniger als ein gemeinsamer Verkauf, deshalb lohnt sich eine Einigung vorher.

Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

Gemeinsame Grundlage anfordern

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

  1. Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
  2. Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
  3. Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
  4. Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
  5. Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
  6. Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.

Häufige Fragen

Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?

Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.

Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?

Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.

Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?

Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: Pflegestützpunkt Paderborn (Kreis Paderborn), Bahnhofstr. 50, 33102 Paderborn, Tel. 05251 308 5077, E-Mail beratungszentrum@kreis-paderborn.de (Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr)4. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.

Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?

Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).

Quellen

  1. Amtsgericht Paderborn: Nachlasssachen
  2. Amtsgericht Paderborn: Kontakt
  3. Amtsgericht Paderborn: Grundbuchamt
  4. Pflegeberatung im Kreis Paderborn (OWL GmbH / Kreis Paderborn), S. 1
  5. Grundstücksmarktbericht 2025 für die Stadt Paderborn, S. 2
  6. GARS.NRW - Gebühren des Gutachterausschusses Paderborn
  7. Amtsgericht Paderborn: Zwangsversteigerungstermine
  8. Amtsgericht Paderborn: Betreuung
  9. Pflegeberatung im Kreis Paderborn, S. 1

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