Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Paderborn

Die Elternhaus-Checkliste für Paderborn

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Paderborn ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Paderborn (Nachlassgericht), zuständig für den Bezirk des Amtsgerichts Paderborn (letzter gewöhnlicher Aufenthalt der verstorbenen Person)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Paderborn zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Paderborn - Nachlassabteilung1Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Tel. 05251 126-0, E-Mail poststelle@ag-paderborn.nrw.de
GrundbuchamtAmtsgericht Paderborn - Grundbuchamt4Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Tel. 05251 126-0, E-Mail poststelle@ag-paderborn.nrw.de
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn3Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Tel. 05251 88-16284, E-Mail gutachterausschuss@paderborn.de
PflegestützpunktPflegestützpunkt Paderborn (Kreis Paderborn)5Bahnhofstr. 50, 33102 Paderborn, Tel. 05251 308 5077, E-Mail beratungszentrum@kreis-paderborn.de
  • Nachlassgericht: Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn (Postfach 11 49, 33095 Paderborn), Tel. 05251 126-0, Fax 05251 126-360, E-Mail poststelle@ag-paderborn.nrw.de2.
  • Grundbuchamt: Amtsgericht Paderborn - Grundbuchamt, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Tel. 05251 126-0, E-Mail poststelle@ag-paderborn.nrw.de2.
  • Gutachterausschuss: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Paderborn, Geschäftsstelle: Stadt Paderborn, Amt für Vermessung und Geoinformation, Am Hoppenhof 33, 33104 Paderborn, Tel. (05251) 88-16284, E-Mail gutachterausschuss@paderborn.de3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Paderborn einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Paderborn.

Quellen

  1. Amtsgericht Paderborn: Nachlasssachen
  2. Amtsgericht Paderborn: Kontakt
  3. Grundstücksmarktbericht 2025 für die Stadt Paderborn, S. 2
  4. Amtsgericht Paderborn: Grundbuchamt
  5. Pflegeberatung im Kreis Paderborn, S. 1

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