Ämter und Gerichte
Wer ist in Osnabrück zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Osnabrück mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.
Welche Stelle ist wofür zuständig?
Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Osnabrück eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Osnabrück - Nachlassgericht2 | Kollegienwall 29-31, 49074 Osnabrück, Telefon 0541/315-0, Durchwahl Nachlasssachen 0541/315-2237, Telefax 0541/315-6304, E-Mail agos-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Osnabrück - Grundbuchamt2 | Kollegienwall 29-31, 49074 Osnabrück, Telefon 0541/315-0, Durchwahl Grundbuchamt 0541/315-2322, Telefax 0541/315-6304 |
| Betreuungsgericht | Amtsgericht Osnabrück - Betreuungsgericht2 | Kollegienwall 29-31, 49074 Osnabrück, Telefon 0541/315-0, Durchwahl Betreuung 0541/315-2721, Telefax 0541/315-6304 |
| Zwangsversteigerung | Amtsgericht Osnabrück - Vollstreckungsgericht (Zwangsversteigerungen)2 | Kollegienwall 29-31, 49074 Osnabrück, Telefon 0541/315-0, Durchwahl Zwangsversteigerungen 0541/315-2693, Telefax 0541/315-6304 |
| Gutachterausschuss | Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Osnabrück-Meppen (LGLN Regionaldirektion Osnabrück-Meppen)5 | Mercatorstraße 4 u. 6, 49080 Osnabrück, E-Mail gag-os-mep@lgln.niedersachsen.de |
| Pflegestützpunkt | PflegeStützpunkt der Stadt Osnabrück (Fachbereich Soziales)4 | Stadthaus 2, Erdgeschoss, Raum 23, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück, Telefon 0541 323-3110 und 0541 323-4494, E-Mail pflegestuetzpunkt@osnabrueck.de |
| Hilfe zur Pflege | Stadt Osnabrück - Besondere Sozialleistungen (50-12, Hilfe zur Pflege)7 | Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück (Termine ausschließlich nach Vereinbarung) |
| Betreuungsbehörde | Stadt Osnabrück - Betreuungsstelle (50-44)3 | Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück |
| Erbbaurechte | Klosterkammer Hannover8 | Hannover (zuständig für Erbbaurechte der Klosterkammer in Osnabrück) |
Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.
| Ihre Lage | Erste Stelle | Danach oft |
|---|---|---|
| Ein Elternteil ist verstorben | Nachlassgericht | Grundbuchamt, Finanzamt |
| Ein Elternteil zieht ins Heim | Pflegestützpunkt | Sozialamt (Hilfe zur Pflege) |
| Niemand kann mehr für die Eltern unterschreiben | Betreuungsbehörde oder Betreuungsgericht | Betreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs |
| Die Erben streiten über den Wert | Gutachterausschuss | Notar |
| Das Haus steht auf einem Erbbaugrundstück | Erbbaurechtsgeber | Grundbuchamt |
Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Osnabrück gilt: Nachlassgericht für den Bezirk Osnabrück ist das Amtsgericht Osnabrück1. Kontakt: Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29-31, 49074 Osnabrück (Postfach 1151, 49001 Osnabrück), Telefonzentrale 0541/315-0, Durchwahl Nachlasssachen 0541/315-2237, Justizservice 0541/315-2222, Fax 0541/315-6304, E-Mail agos-poststelle@justiz.niedersachsen.de2.
Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.
Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?
Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).
Grundbuchamt für den Bezirk Osnabrück ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Osnabrück1. Kontakt: Amtsgericht Osnabrück, Grundbuchamt, Kollegienwall 29-31, 49074 Osnabrück, Telefonzentrale 0541/315-0, Durchwahl Grundbuchamt 0541/315-2322, Fax 0541/315-63042. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.
Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.
Fahrplan mit FristenWofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?
Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).
Die Betreuungsbehörde der Stadt berät zu Vorsorgevollmacht und Betreuung und kann Vorsorgevollmachten beglaubigen. Diese Beglaubigung endet aber mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG); für Grundstücksgeschäfte danach braucht es einen Notar. Kontakt Betreuungsbehörde: Betreuungsstelle (50-44) der Stadt Osnabrück, Integrierte Sozialplanung und soziale Dienste, Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück, Servicezeiten Montag 09:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung3. Mehr unter Betreuer und Hausverkauf.
Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?
Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: PflegeStützpunkt der Stadt Osnabrück, Fachbereich Soziales, Stadthaus 2, Erdgeschoss, Raum 23, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück, Telefon 0541 323-3110 und 0541 323-4494, E-Mail pflegestuetzpunkt@osnabrueck.de4. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.
Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Osnabrück.
Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?
Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Osnabrück-Meppen, Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Standort Osnabrück (zuständig für die Stadt und den Landkreis Osnabrück), Mercatorstraße 4 u. 6, 49080 Osnabrück, E-Mail gag-os-mep@lgln.niedersachsen.de5.
Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: abhängig vom ermittelten Verkehrswert nach Nr. 1.1 der Anlage zur Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse (GOGut): bis 250.000 Euro Verkehrswert 1.175 Euro zuzüglich 5,2 Promille des Verkehrswertes, über 250.000 Euro bis 750.000 Euro Verkehrswert 1.625 Euro zuzüglich 3,4 Promille des Verkehrswertes6. Was Häuser in Osnabrück im Durchschnitt kosten, steht unter Immobilienwert.
Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?
Mit der Zwangsversteigerungsabteilung haben Familien selten zu tun, aber in einem Fall ist sie wichtig: Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist in Osnabrück die Abteilung des Amtsgerichts Amtsgericht Osnabrück (Zwangsvollstreckungssachen: Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen, Kollegienwall 29-31, 49074 Osnabrück, Durchwahl 0541/315-2693)2. Eine Versteigerung bringt meist weniger als ein gemeinsamer Verkauf, deshalb lohnt sich eine Einigung vorher.
Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.
Gemeinsame Grundlage anfordernIn welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
- Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
- Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
- Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
- Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
- Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
- Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.
Häufige Fragen
Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?
Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.
Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?
Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.
Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?
Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: PflegeStützpunkt der Stadt Osnabrück, Fachbereich Soziales, Stadthaus 2, Erdgeschoss, Raum 23, Natruper-Tor-Wall 5, 49076 Osnabrück, Telefon 0541 323-3110 und 0541 323-4494, E-Mail pflegestuetzpunkt@osnabrueck.de4. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.
Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?
Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).
Quellen
- Amtsgericht Osnabrück, Zuständigkeit des Amtsgerichts Osnabrück
- Amtsgericht Osnabrück, Kontaktinformationen des Amtsgerichts
- Serviceportal Stadt Osnabrück, Betreuungsstelle (50-44)
- Stadt Osnabrück, Flyer Senioren- und Pflegestützpunkt (S. 1)
- LGLN Regionaldirektion Osnabrück-Meppen, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
- Niedersächsische Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GOGut), Anlage Gebührenverzeichnis (S. 1)
- Serviceportal Stadt Osnabrück, Hilfe zur Pflege (50-12)
- Klosterkammer Hannover, Erbbaurecht in Zahlen (09.02.2026)