Wohin mit dem Elternhaus

Todesfall

Todesfall in Oldenburg: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Bei einem Sterbefall in der kreisfreien Stadt Oldenburg (Oldb) ist das Standesamt Oldenburg am Pferdemarkt 1 (26121 Oldenburg) für die Beurkundung des Sterbefalls und die Ausstellung von Sterbeurkunden zuständig. Nach der niedersächsischen Gebührenordnung kostet die erste Sterbeurkunde 20,00 Euro und jedes weitere gleichzeitig beantragte Exemplar 10,00 Euro.

Was gilt in Oldenburg im Einzelnen?

Für die Eröffnung von Testamenten oder Erbverträgen sowie die Erteilung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Oldenburg (Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg) zuständig, dessen örtlicher Bezirk neben der Stadt Oldenburg auch die Gemeinden Hatten, Hude (Oldb) und Wardenburg umfasst. Auf den städtischen Friedhöfen Oldenburgs gelten die Tarife der Friedhofsgebührensatzung vom 18.

Dezember 2023 (gültig seit 1. Januar 2024), nach der die Beisetzung eines Verstorbenen ab dem fünften Lebensjahr einschließlich Graberstellung 597 Euro und eine Urnenbeisetzung 199 Euro kostet.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Oldenburg?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Zuständiges Standesamt für Sterbeurkunden in OldenburgStandesamt der Stadt Oldenburg, Pferdemarkt 1, 26121 Oldenburg, Telefon 0441 235-2544, E-Mail standesamt@stadt-oldenburg.de2026-11Quelle, S. 10
Gebühr für die erste Sterbeurkunde in Niedersachsen20,00 Euro2026-11Quelle
Gebühr für jedes weitere gleichzeitig beantragte Exemplar der Sterbeurkunde10,00 Euro2026-11Quelle
Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt30 Jahre2026-11Quelle
Örtlich zuständiges Nachlassgericht für OldenburgAmtsgericht Oldenburg, Nachlassgericht (zuständig für Stadt Oldenburg sowie Hatten, Hude (Oldb) und Wardenburg)2026-11Quelle
Zentrale Erreichbarkeit des Amtsgerichts OldenburgTelefonzentrale 0441 220-0, E-Mail agol-nachlassgericht@justiz.niedersachsen.de2026-11Quelle
Städtische Gebühr für Erdbestattung (Beisetzung ab 5. Lebensjahr inkl. Graberstellung)597 Euro2024-01-01Quelle, S. 2
Städtische Gebühr für Urnenbeisetzung und EinäscherungUrnenbeisetzung 199 Euro, Einäscherung einschließlich Aschekapsel 286 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer)2024-01-01Quelle, S. 1

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Welche Stellen sind in Oldenburg zuständig?

  • Standesamt der Stadt Oldenburg Name: Stadt Oldenburg (Oldb), Standesamt Adresse: Pferdemarkt 1, 26121 Oldenburg Telefon: 0441 235-2544 E-Mail: standesamt@stadt-oldenburg.de URL: Quelle Quelle: Quelle

Was ist in Oldenburg anders als anderswo?

Überörtlicher Gerichtsbezirk: Das Amtsgericht Oldenburg ist als Nachlassgericht nicht nur für das Stadtgebiet Oldenburg (Oldb), sondern auch für die umliegenden Gemeinden Hatten, Hude (Oldb) und Wardenburg örtlich zuständig (Quelle).

Städtisches Krematorium: Die Stadt Oldenburg betreibt auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung ein eigenes Krematorium; die Einäscherung einschließlich Aschekapsel kostet 286 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, die pauschale Nutzung des Kühlraums 31 Euro (Quelle).

Wie gehen Sie in Oldenburg am besten vor?

  1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
  2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
  3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
  4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
  5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

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Häufige Fragen

Wo beantrage ich in Oldenburg eine Sterbeurkunde und was kostet sie?

Sterbeurkunden stellt das Standesamt der Stadt Oldenburg (Pferdemarkt 1, 26121 Oldenburg, Telefon 0441 235-2544, E-Mail standesamt@stadt-oldenburg.de) aus. Die erste Sterbeurkunde kostet 20,00 Euro, jedes weitere gleichzeitig beantragte Exemplar 10,00 Euro. Herkunft: Quelle und Quelle.

Welches Nachlassgericht ist für Oldenburg zuständig und wie erreiche ich es?

Zuständig ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht Oldenburg in der Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg. Die zentrale Eingangsstelle für Nachlasssachen ist unter Telefon 0441 220-3144, per E-Mail an agol-nachlassgericht@justiz.niedersachsen.de sowie über die Telefonzentrale 0441 220-0 erreichbar. Herkunft: Quelle.

Welche Gebühren fallen auf den städtischen Friedhöfen in Oldenburg für eine Beisetzung an?

Nach der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oldenburg beträgt die Gebühr für eine Beisetzung einschließlich Graberstellung bei Verstorbenen ab dem fünften Lebensjahr 597 Euro und für eine Urnenbeisetzung 199 Euro. Herkunft: Quelle.

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