Haus und Auflagen
Erhaltungssatzung und Vorkaufsrecht in Oldenburg: Was müssen Erben wissen?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
In der Stadt Oldenburg (Oldb) bestehen städtebauliche Erhaltungssatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB), unter anderem für die Gebiete Friedrich-August-Platz (rechtskräftig seit 4. September 2021), Wardenburgstraße (rechtskräftig seit 18. November 2023) und Rüthningstraße (rechtskräftig seit 18. November 2023). In diesen Satzungsgebieten bedürfen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer besonderen städtebaulichen Genehmigung.
Was gilt in Oldenburg im Einzelnen?
Darüber hinaus steht der Gemeinde bei Grundstückskäufen in bestimmten Gebieten (etwa in Sanierungsgebieten oder Satzungsgebieten nach §§ 24, 25 BauGB) ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, das sie nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags ausüben muss. Bei Verkäufen an Familienangehörige ist das Vorkaufsrecht nach § 26 BauGB ausgeschlossen.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Oldenburg?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Erhaltungssatzung Friedrich-August-Platz in Oldenburg | Rechtskräftig seit 4. September 2021 (§ 172 BauGB) | 2021-09-04 | Quelle |
| Erhaltungssatzung Wardenburgstraße in Oldenburg | Rechtskräftig seit 18. November 2023 (§ 172 BauGB) | 2023-11-18 | Quelle |
| Erhaltungssatzung Rüthningstraße in Oldenburg | Rechtskräftig seit 18. November 2023 (§ 172 BauGB) | 2023-11-18 | Quelle |
| Ausübungsfrist für das kommunale Vorkaufsrecht | Drei Monate nach Mitteilung des Kaufvertrags (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB) | 2026-11 | Quelle |
| Ausschluss des Vorkaufsrechts bei Familienverkauf | Ausgeschlossen, wenn das Grundstück an einen Familienangehörigen verkauft wird (§ 26 BauGB) | 2026-11 | Quelle |
| Vorkaufsrecht bei Problemimmobilien mit Leerstand | Allgemeines Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BauGB bei gravierenden baulichen oder städtebaulichen Missständen | 2026-11 | Quelle |
| Mittlerer Kaufpreis Einfamilienhäuser in Oldenburg (2025) | 392.000 Euro (Median freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser) | 2026-02-02 | Quelle, S. 13 |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Oldenburg zuständig?
- Stadt Oldenburg (Oldb) - Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz / Stadterneuerung Name: Stadt Oldenburg (Oldb), Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz Adresse: Industriestraße 1, 26121 Oldenburg (ServiceCenter: Pferdemarkt 14) Telefon: 0441 235-4444 URL: Quelle Quelle: Quelle
Was ist in Oldenburg anders als anderswo?
Aktuelle Satzungsgebiete: Mit den Erhaltungssatzungen Wardenburgstraße und Rüthningstraße (rechtskräftig seit 18. November 2023) sowie Friedrich-August-Platz (seit 4. September 2021) schützt die Stadt Oldenburg gezielt charakteristische Stadtquartiere (Quelle).
Wie gehen Sie in Oldenburg am besten vor?
- Prüfen, ob das Haus in einem Erhaltungs- oder Milieuschutzgebiet liegt.
- Für Umbau, Abriss oder Umwandlung in Eigentumswohnungen die Genehmigung klären.
- Beim Verkauf prüft die Stadt ihr Vorkaufsrecht, der Notar fragt das ab.
- Die Frist für die Entscheidung der Stadt in den Zeitplan des Verkaufs einrechnen.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
Kostenlose ErsteinschätzungHäufige Fragen
In welchen Gebieten Oldenburgs gelten städtebauliche Erhaltungssatzungen?
Unter anderem für die Gebiete Friedrich-August-Platz (rechtskräftig seit 4. September 2021), Wardenburgstraße (rechtskräftig seit 18. November 2023) und Rüthningstraße (rechtskräftig seit 18. November 2023). Herkunft: Quelle.
Wie lange hat die Stadt Oldenburg Zeit, ein gesetzliches Vorkaufsrecht auszuüben?
Die Gemeinde muss das Vorkaufsrecht nach § 28 BauGB innerhalb von drei Monaten ausüben, nachdem sie über den Kaufvertrag informiert wurde. Bei Verkäufen an Familienangehörige ist das Vorkaufsrecht nach § 26 BauGB ausgeschlossen. Herkunft: Quelle.