Wohin mit dem Elternhaus

Haus und Auflagen

Erhaltungssatzung und Vorkaufsrecht in Oldenburg: Was müssen Erben wissen?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

In der Stadt Oldenburg (Oldb) bestehen städtebauliche Erhaltungssatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB), unter anderem für die Gebiete Friedrich-August-Platz (rechtskräftig seit 4. September 2021), Wardenburgstraße (rechtskräftig seit 18. November 2023) und Rüthningstraße (rechtskräftig seit 18. November 2023). In diesen Satzungsgebieten bedürfen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen einer besonderen städtebaulichen Genehmigung.

Was gilt in Oldenburg im Einzelnen?

Darüber hinaus steht der Gemeinde bei Grundstückskäufen in bestimmten Gebieten (etwa in Sanierungsgebieten oder Satzungsgebieten nach §§ 24, 25 BauGB) ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu, das sie nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB innerhalb von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags ausüben muss. Bei Verkäufen an Familienangehörige ist das Vorkaufsrecht nach § 26 BauGB ausgeschlossen.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Oldenburg?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Erhaltungssatzung Friedrich-August-Platz in OldenburgRechtskräftig seit 4. September 2021 (§ 172 BauGB)2021-09-04Quelle
Erhaltungssatzung Wardenburgstraße in OldenburgRechtskräftig seit 18. November 2023 (§ 172 BauGB)2023-11-18Quelle
Erhaltungssatzung Rüthningstraße in OldenburgRechtskräftig seit 18. November 2023 (§ 172 BauGB)2023-11-18Quelle
Ausübungsfrist für das kommunale VorkaufsrechtDrei Monate nach Mitteilung des Kaufvertrags (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB)2026-11Quelle
Ausschluss des Vorkaufsrechts bei FamilienverkaufAusgeschlossen, wenn das Grundstück an einen Familienangehörigen verkauft wird (§ 26 BauGB)2026-11Quelle
Vorkaufsrecht bei Problemimmobilien mit LeerstandAllgemeines Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 BauGB bei gravierenden baulichen oder städtebaulichen Missständen2026-11Quelle
Mittlerer Kaufpreis Einfamilienhäuser in Oldenburg (2025)392.000 Euro (Median freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser)2026-02-02Quelle, S. 13

Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Oldenburg, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.

Fahrplan für Ihre Familie anfordern

Welche Stellen sind in Oldenburg zuständig?

  • Stadt Oldenburg (Oldb) - Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz / Stadterneuerung Name: Stadt Oldenburg (Oldb), Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz Adresse: Industriestraße 1, 26121 Oldenburg (ServiceCenter: Pferdemarkt 14) Telefon: 0441 235-4444 URL: Quelle Quelle: Quelle

Was ist in Oldenburg anders als anderswo?

Aktuelle Satzungsgebiete: Mit den Erhaltungssatzungen Wardenburgstraße und Rüthningstraße (rechtskräftig seit 18. November 2023) sowie Friedrich-August-Platz (seit 4. September 2021) schützt die Stadt Oldenburg gezielt charakteristische Stadtquartiere (Quelle).

Wie gehen Sie in Oldenburg am besten vor?

  1. Prüfen, ob das Haus in einem Erhaltungs- oder Milieuschutzgebiet liegt.
  2. Für Umbau, Abriss oder Umwandlung in Eigentumswohnungen die Genehmigung klären.
  3. Beim Verkauf prüft die Stadt ihr Vorkaufsrecht, der Notar fragt das ab.
  4. Die Frist für die Entscheidung der Stadt in den Zeitplan des Verkaufs einrechnen.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

Kostenlose Ersteinschätzung

Häufige Fragen

In welchen Gebieten Oldenburgs gelten städtebauliche Erhaltungssatzungen?

Unter anderem für die Gebiete Friedrich-August-Platz (rechtskräftig seit 4. September 2021), Wardenburgstraße (rechtskräftig seit 18. November 2023) und Rüthningstraße (rechtskräftig seit 18. November 2023). Herkunft: Quelle.

Wie lange hat die Stadt Oldenburg Zeit, ein gesetzliches Vorkaufsrecht auszuüben?

Die Gemeinde muss das Vorkaufsrecht nach § 28 BauGB innerhalb von drei Monaten ausüben, nachdem sie über den Kaufvertrag informiert wurde. Bei Verkäufen an Familienangehörige ist das Vorkaufsrecht nach § 26 BauGB ausgeschlossen. Herkunft: Quelle.

Ihr Fahrplan für Oldenburg

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, ganz ohne Kontaktdaten. Ihr Fahrplan erscheint sofort: welche Fristen laufen, was als Nächstes zu tun ist und welche Wege Ihnen offenstehen, mit groben Zahlen.

Sie müssen heute nichts entscheiden.

Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

Wohnt noch jemand im Haus?
Ohne Anmeldung, ohne Kontaktdaten.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

Lambertikirche · Oldenburg