Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Oberhausen

Die Elternhaus-Checkliste für Oberhausen

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Oberhausen ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Oberhausen (Nachlassgericht, XJustiz-ID R1206)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Oberhausen zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Oberhausen (Nachlassgericht)1Friedensplatz 1, 46045 Oberhausen
GrundbuchamtAmtsgericht Oberhausen (Grundbuchamt)2Friedensplatz 1, 46045 Oberhausen
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oberhausen4Technisches Rathaus, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen
PflegestützpunktStadt Oberhausen, Pflegeberatungsstelle5Sozialrathaus, Essener Straße 53, 46047 Oberhausen
BetreuungsbehördeStadt Oberhausen, Betreuungsbehörde6Sozialrathaus 3. OG Südflügel, Essener Straße 53, 46047 Oberhausen
  • Nachlassgericht: Amtsgericht Oberhausen, Friedensplatz 1, 46045 Oberhausen (Postfach 17 01 38, 46030 Oberhausen), Tel. 0208 8586-1, Fax 0208 8586-218, E-Mail poststelle@ag-oberhausen.nrw.de1.
  • Grundbuchamt: Amtsgericht Oberhausen, Grundbuchamt, Friedensplatz 1, 46045 Oberhausen (Postfach 17 01 38, 46030 Oberhausen), Tel. 0208 8586-1, Fax 0208 8586-218, E-Mail poststelle@ag-oberhausen.nrw.de2.
  • Gutachterausschuss: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oberhausen, Technisches Rathaus, Zimmer A301-A312, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen, Tel. 0208 825-2327 (Vorsitzender Michael Steinke) / -3269, Fax 0208 825-52723.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Oberhausen einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Oberhausen.

Quellen

  1. Justizportal des Bundes und der Länder: Nachlassgericht Oberhausen
  2. Justizportal des Bundes und der Länder: Grundbuchamt Oberhausen
  3. GARS.NRW: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Oberhausen
  4. GARS.NRW: Gutachterausschuss Oberhausen
  5. Stadt Oberhausen: Pflege in Oberhausen
  6. Stadt Oberhausen: Betreuungsbehörde

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