Kostenloser Leitfaden für Nürnberg
Die Elternhaus-Checkliste für Nürnberg
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Nürnberg ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Nachlassgericht für die kreisfreie Stadt Nürnberg ist das Amtsgericht Nürnberg. Die Nachlassabteilung befindet sich im Dienstgebäude Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.
Was ist in den ersten Tagen zu tun?
- Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
- Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
- Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
- Post umleiten oder regelmäßig abholen
Welche Fristen laufen?
| Frist | Dauer | Erledigt |
|---|---|---|
| Erbe ausschlagen, falls Schulden drohen | sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) | ☐ |
| Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testament | drei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG) | ☐ |
| Grundbuch berichtigen, gebührenfrei | innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall | ☐ |
| Spekulationsfrist prüfen | zehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG) | ☐ |
Welche Stellen sind in Nürnberg zuständig?
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Nürnberg, Nachlassgericht1 | Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Nürnberg, Grundbuchamt2 | Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg |
| Gutachterausschuss | Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg3 | Bauhof 5, 90402 Nürnberg |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkt Nürnberg4 | Hans-Sachs-Platz 2 (Heilig-Geist-Haus), 90403 Nürnberg |
| Betreuungsbehörde | Stadt Nürnberg, Sozialamt, Betreuungsstelle für Erwachsene5 | Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg |
- Nachlassgericht: Telefon 0911 321-01, Telefax 09621 96241-4931, Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr. Für Erbschaftsausschlagungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich, telefonische Auskünfte erfolgen im Regelfall nicht1.
- Grundbuchamt: Telefon 0911 321-01, Telefax 09621 96241-4789, Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr2.
- Gutachterausschuss: Geschäftsstelle Bauhof 5, 90402 Nürnberg, Telefon 0911 231-4455, Telefax 0911 231-7301, E-Mail gutachterausschuss@stadt.nuernberg.de, Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr und Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr3.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
- Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
- Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
- Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser
Wie fällt die Entscheidung über das Haus?
- Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
- Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
- Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
- Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
- Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.
Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Nürnberg einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Nürnberg.