Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Nürnberg

Die Elternhaus-Checkliste für Nürnberg

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Nürnberg ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Nachlassgericht für die kreisfreie Stadt Nürnberg ist das Amtsgericht Nürnberg. Die Nachlassabteilung befindet sich im Dienstgebäude Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Nürnberg zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Nürnberg, Nachlassgericht1Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg
GrundbuchamtAmtsgericht Nürnberg, Grundbuchamt2Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg
GutachterausschussGutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg3Bauhof 5, 90402 Nürnberg
PflegestützpunktPflegestützpunkt Nürnberg4Hans-Sachs-Platz 2 (Heilig-Geist-Haus), 90403 Nürnberg
BetreuungsbehördeStadt Nürnberg, Sozialamt, Betreuungsstelle für Erwachsene5Dietzstraße 4, 90443 Nürnberg
  • Nachlassgericht: Telefon 0911 321-01, Telefax 09621 96241-4931, Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr. Für Erbschaftsausschlagungen ist eine Terminvereinbarung erforderlich, telefonische Auskünfte erfolgen im Regelfall nicht1.
  • Grundbuchamt: Telefon 0911 321-01, Telefax 09621 96241-4789, Sprechzeiten Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr2.
  • Gutachterausschuss: Geschäftsstelle Bauhof 5, 90402 Nürnberg, Telefon 0911 231-4455, Telefax 0911 231-7301, E-Mail gutachterausschuss@stadt.nuernberg.de, Sprechzeiten Montag bis Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr und Freitag 8:30 bis 13:00 Uhr3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Nürnberg einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Nürnberg.

Quellen

  1. Amtsgericht Nürnberg, Nachlassverfahren
  2. Amtsgericht Nürnberg, Grundbuchamt
  3. Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg, Grundstücksmarktbericht 2025 (Leseprobe, S. 2)
  4. Pflegestützpunkt Nürnberg, Wohnen im Alter mit Vollzeitpflege (Juli 2026), S. 24
  5. Stadt Nürnberg, Flyer Betreuungsstelle, S. 1

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