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Todesfall

Todesfall in Münster: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Verstirbt eine Person in Münster, beurkundet zentral das Standesamt Münster (Stadthaus 1, Service- und Informationszentrum, Heinrich-Brüning-Straße 7 / Klemensstraße 10, 48143 Münster) den Sterbefall. Die Beurkundung des Sterbefalls sowie Sterbeurkunden für gesetzliche Zwecke (Beerdigung, Krankenkasse, Rente) sind gebührenfrei; zusätzliche Urkunden kosten 15,00 € für die erste Urkunde und 9,00 € für jede weitere Urkunde.

Was gilt in Münster im Einzelnen?

Nach dem Bestattungsgesetz NRW (§ 11 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 und 3 BestG NRW) muss der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden; Erdbestattungen sind frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes zulässig, Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen erfolgen, und die Totenasche ist binnen sechs Wochen nach der Einäscherung beizusetzen. Zur Bestattung verpflichtet sind nach § 8 Abs. 1 BestG NRW in fester Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder, unabhängig davon, ob das Erbe ausgeschlagen wird.

Für die anschließende Beauftragung einer Bestattung auf den städtischen Friedhöfen setzt die Friedhofssatzung der Stadt Münster (§ 8 Abs. 1, Satzung 67.01) eine Frist von spätestens zwei Werktagen vor der Bestattung fest.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Münster?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Zuständiges Standesamt für Sterbefallbeurkundungen in MünsterStandesamt Münster (Abgabe und Einwurf der Originalunterlagen im Service- und Informationszentrum, Heinrich-Brüning-Straße 7, Stadthaus 1)2026-11Quelle
Gebühr für Beurkundung und gesetzliche Zwecke beim Standesamt MünsterGebührenfrei für die Beurkundung sowie für Sterbeurkunden zu gesetzlichen Zwecken (Beerdigung, Krankenkasse, Rente)2026-11Quelle
Gebühr für zusätzliche Sterbeurkunden in Münster15,00 € für die erste Urkunde, 9,00 € für jede weitere Urkunde (gemäß Tarifstelle 12.3 und 12.4 der Verwaltungsgebührensatzung 10.02)2026-01-01Quelle
Gebühr für Auskünfte aus Sammelakten und eidesstattliche Versicherungen beim Standesamt18,50 € je Auskunft aus den Sammelakten (Tarifstelle 12.5); 40,00 € für eine eidesstattliche Versicherung (Tarifstelle 12.12)2026-01-01Quelle
Gebühr für die Ausstellung eines Leichenpasses in Münster65,00 € je Leichenpass (Tarifstelle 12.15 der Verwaltungsgebührensatzung 10.02)2026-01-01Quelle
Mindestwartefrist für Erdbestattungen in Nordrhein-WestfalenFrühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes (§ 13 Abs. 2 Satz 1 BestG NRW)2022-02-19Quelle
Frist für Erdbestattung und Einäscherung nach Eintritt des TodesInnerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes (§ 13 Abs. 3 BestG NRW)2022-02-19Quelle
Frist für die Beisetzung der Urne (Totenasche)Innerhalb von 6 Wochen nach der Einäscherung (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BestG NRW)2022-02-19Quelle
Gesetzliche Rangfolge der Bestattungspflichtigen in NRWEhegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder (§ 8 Abs. 1 BestG NRW)2022-02-19Quelle
Beauftragungsfrist bei der Friedhofsverwaltung MünsterUnverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls, spätestens 2 Werktage vor der Bestattung (§ 8 Abs. 1 Friedhofssatzung 67.01)2024-01-01Quelle
Ersatzvornahme durch die Stadt Münster bei Nichteinhaltung der BestattungsfristenBei Nichteinhaltung der Fristen des § 13 BestG NRW führt die Stadt Münster die Bestattung auf Kosten der bestattungspflichtigen bzw. auftraggebenden Person durch (§ 8 Abs. 2 Friedhofssatzung 67.01)2024-01-01Quelle

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Welche Stellen sind in Münster zuständig?

  • Stadt Münster, Standesamt Münster (Sterbefallbeurkundung): Service- und Informationszentrum, Heinrich-Brüning-Straße 7 / Klemensstraße 10 (Stadthaus 1), 48143 Münster, Telefon 0251 492-3400, [Website] (Quelle)
  • Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (Friedhofsverwaltung): Albersloher Weg 33 (Stadthaus 3), 48155 Münster, [Website] (Quelle)
  • Stadt Münster, Sozialamt (Fachstelle 50.33 Leistungen nach dem SGB XII / Bestattungskosten): Hafenstraße 8, 48153 Münster, [Website] (Quelle)

Was ist in Münster anders als anderswo?

Direkteinwurf im Service- und Informationszentrum und Vorab-Scan per E-Mail: Das Standesamt Münster stellt neben der Drehtür im Stadthaus 1 (Heinrich-Brüning-Straße 7) einen Einwurf für Original-Sterbefallunterlagen bereit und sendet die Sterbeurkunde für die Bestattung vorab eingescannt per E-Mail zu, während weitere Urkunden per Post folgen (Quelle).

Kostenlose Sterbeurkunden für gesetzliche Zwecke: Während zusätzliche Ausfertigungen der Sterbeurkunde in Münster 15,00 € (erste Urkunde) und 9,00 € (jede weitere Urkunde) kosten, stellt das Standesamt Ausfertigungen für die Beerdigung, die Krankenkasse oder die Rentenversicherung vollständig gebührenfrei aus (Quelle).

Zwei-Werktage-Frist bei der Friedhofsverwaltung: Zusätzlich zur 10-Tages-Bestattungsfrist des Landesrechts (§ 13 Abs. 3 BestG NRW) verlangt § 8 Abs. 1 der Münsteraner Friedhofssatzung (67.01), dass der Bestattungsauftrag spätestens zwei Werktage vor dem Termin bei der Friedhofsverwaltung eingereicht wird (Quelle).

Wie gehen Sie in Münster am besten vor?

  1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
  2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
  3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
  4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
  5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

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Häufige Fragen

Was kosten Sterbeurkunden beim Standesamt Münster?

Beantwortet durch die Gebührensätze von 15,00 € für die erste und 9,00 € für jede weitere Urkunde; Ausfertigungen für Beerdigung, Krankenkasse und Rente sind kostenlos (Quelle).

Bis wann muss eine Erdbestattung oder Einäscherung in Münster stattfinden?

Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen nach § 13 Abs. 3 BestG NRW innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; für Urnen gilt anschließend eine Beisetzungsfrist von sechs Wochen (Quelle).

Wer trägt die Bestattungskosten, wenn die Kinder das Erbe beim Amtsgericht Münster ausschlagen?

Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 1 BestG NRW richtet sich nach der gesetzlichen Rangfolge (Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister) und besteht unabhängig von einer Erbausschlagung (Quelle).

Was geschieht, wenn die Bestattungsfristen in Münster nicht eingehalten werden?

Bei Überschreitung der gesetzlichen Fristen ordnet die Stadt Münster die Bestattung im Wege der Ersatzvornahme an und stellt die Kosten den bestattungspflichtigen Personen in Rechnung (Quelle).

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.