Kostenloser Leitfaden für Minden
Die Elternhaus-Checkliste für Minden
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Minden ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Minden (Nachlassabteilung)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.
Was ist in den ersten Tagen zu tun?
- Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
- Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
- Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
- Post umleiten oder regelmäßig abholen
Welche Fristen laufen?
| Frist | Dauer | Erledigt |
|---|---|---|
| Erbe ausschlagen, falls Schulden drohen | sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) | ☐ |
| Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testament | drei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG) | ☐ |
| Grundbuch berichtigen, gebührenfrei | innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall | ☐ |
| Spekulationsfrist prüfen | zehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG) | ☐ |
Welche Stellen sind in Minden zuständig?
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Minden (Nachlassabteilung)1 | Königswall 8, 32423 Minden, Tel. 0571 8886-0 (Durchwahl 0571 8886-501 / -502), Fax 0571 8886-248, E-Mail poststelle@ag-minden.nrw.de |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Minden (Grundbuchamt)1 | Königswall 8, 32423 Minden, Zimmer 140 / Untergeschoss, Tel. 0571 8886-140, Fax 0571 8886-248 |
| Gutachterausschuss | Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Minden3 | Kleiner Domhof 17, 32423 Minden (Postfach 3080, 32382 Minden), Tel. 0571 89-358, Fax 0571 89-776 |
| Pflegestützpunkt | Zentrum für Pflegeberatung Minden (Kreis Minden-Lübbecke)4 | Hellingstraße 15, 32423 Minden, Tel. 0571 807-14200, Gemeinsames Infotelefon Pflege 0571 807-22807 |
| Betreuungsbehörde | Stadt Minden (Betreuungsbehörde und ASD Erwachsenenhilfe)5 | Großer Domhof 1+2, 32423 Minden, Tel. +49 571 89-225, E-Mail betreuungsbehoerde@minden.de |
- Nachlassgericht: Königswall 8, 32423 Minden, Tel. 0571 8886-0 (Durchwahl 0571 8886-501 / -502), Fax 0571 8886-248, E-Mail poststelle@ag-minden.nrw.de2.
- Grundbuchamt: Königswall 8, 32423 Minden, Zimmer 140 / Untergeschoss, Tel. 0571 8886-140, Fax 0571 8886-2481.
- Gutachterausschuss: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, Tel. 0571 89-358, Fax 0571 89-7763.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
- Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
- Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
- Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser
Wie fällt die Entscheidung über das Haus?
- Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
- Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
- Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
- Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
- Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.
Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Minden einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Minden.