Vorsorge
Vorsorgevollmacht in Mannheim beglaubigen: Wo geht das?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Für die öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen ist in Mannheim die Betreuungsbehörde im Fachbereich Arbeit und Soziales (D 1, 4-8, 68159 Mannheim, Telefon 0621 293-9471, Fax 0621 293-2630) zuständig. Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht vor, ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht beim Amtsgericht Mannheim (Nebengebäude A 2, 1, 68159 Mannheim) meist nicht erforderlich.
Was gilt in Mannheim im Einzelnen?
Kostenfreie Beratung zu Vorsorgedokumenten bieten zudem der Pflegestützpunkt Mannheim (K 1, 7-13) sowie örtliche Betreuungsvereine.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Mannheim?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Betreuungsbehörde Stadt Mannheim | Fachbereich Arbeit und Soziales, D 1, 4-8, 68159 Mannheim, Tel. 0621 293-9471 (Beratung und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten) | 2026-11-03 | Quelle |
| Betreuungsgericht Mannheim | Amtsgericht Mannheim, Nebengebäude A 2, 1, 68159 Mannheim, E-Mail: betreuung@agmannheim.justiz.bwl.de | 2026-11-03 | Quelle |
| Pflegestützpunkt Mannheim | K 1, 7-13, 68159 Mannheim, Tel. 0621 293-8710, E-Mail: pflegestuetzpunkt@mannheim.de (kostenfreie Pflegeberatung) | 2026-11-03 | Quelle, S. 1 |
| Hilfe zur Pflege (Pflege im Heim) Mannheim | Stadt Mannheim, Fachbereich Arbeit und Soziales, Pflegemanagement, K 1, 7-13, Tel. 0621 293-3406 / -9484 (Kontakt zwingend vor Heimvertrag) | 2026-11-03 | Quelle |
| Grundbuchamt Mannheim | Amtsgericht Mannheim, Voltastraße 9, 68199 Mannheim, Tel. 0621 292-1363, E-Mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de | 2026-11-03 | Quelle |
| Nachlassgericht Mannheim | Amtsgericht Mannheim, A 2, 1, 68159 Mannheim, Tel. 0621 292-1545, E-Mail: nachlass@agmannheim.justiz.bwl.de; Ausschlagung Mo-Fr 9:00-10:00 Uhr ohne Termin | 2026-11-03 | Quelle |
| Bevölkerung ab 65 Jahren in Mannheim (31.12.2025) | 62.266 Personen bzw. 18,9 % der Hauptwohnungsbevölkerung (42.904 bzw. 13,0 % im Alter 65 bis unter 80 Jahre; 19.362 bzw. 5,9 % im Alter 80 Jahre und älter) | 2026-11-03 | Quelle, S. 11 |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWelche Stellen sind in Mannheim zuständig?
- Amtliche
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Wie gehen Sie in Mannheim am besten vor?
- Die Vollmacht so formulieren, dass sie Grundstücksgeschäfte ausdrücklich umfasst.
- Die Unterschrift beglaubigen lassen, bei der Betreuungsbehörde oder beim Notar.
- Für einen Hausverkauf verlangt das Grundbuchamt mindestens eine öffentliche Beglaubigung.
- Die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
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