Kostenloser Leitfaden für Mannheim
Die Elternhaus-Checkliste für Mannheim
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Mannheim ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Mannheim, Nachlassgericht (zuständig für Nachlasssachen im Amtsgerichtsbezirk Mannheim)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.
Was ist in den ersten Tagen zu tun?
- Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
- Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
- Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
- Post umleiten oder regelmäßig abholen
Welche Fristen laufen?
| Frist | Dauer | Erledigt |
|---|---|---|
| Erbe ausschlagen, falls Schulden drohen | sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) | ☐ |
| Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testament | drei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG) | ☐ |
| Grundbuch berichtigen, gebührenfrei | innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall | ☐ |
| Spekulationsfrist prüfen | zehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG) | ☐ |
Welche Stellen sind in Mannheim zuständig?
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Mannheim, Nachlassgericht1 | A 2, 1, 68159 Mannheim, Tel. 0621 292-1545 |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Mannheim, Grundbuchamt2 | Voltastraße 9, 68199 Mannheim, Tel. 0621 292-1363 |
| Gutachterausschuss | Geschäftsstelle Gutachterausschuss Mannheim3 | Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, Tel. 0621 293-7516 |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkt Mannheim4 | K 1, 7-13, 68159 Mannheim, Tel. 0621 293-8710 |
| Betreuungsbehörde | Betreuungsbehörde Stadt Mannheim5 | D1, 4-8, 68159 Mannheim, Tel. 0621 293-9471 |
- Nachlassgericht: A 2, 1, 68159 Mannheim, Tel. 0621 292-1545 (Mo-Do 9:00-11:30 Uhr, Fr 9:00-12:00 Uhr), Fax 0621 292-1541, E-Mail: nachlass@agmannheim.justiz.bwl.de, Infothek Mo 9:00-11:30 Uhr ohne Termin, Mi/Do nach Terminvereinbarung1.
- Grundbuchamt: Voltastraße 9, 68199 Mannheim, Tel. 0621 292-1363 bzw. 0621 292-1456 (Terminvereinbarung 0621 292-1385), Fax 0621 292-1307, E-Mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de (Infothek nur nach Terminvereinbarung)2.
- Gutachterausschuss: Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, Tel. 0621 293-75163.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
- Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
- Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
- Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser
Wie fällt die Entscheidung über das Haus?
- Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
- Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
- Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
- Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
- Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.
Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Mannheim einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Mannheim.