Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Mannheim

Die Elternhaus-Checkliste für Mannheim

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Mannheim ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Mannheim, Nachlassgericht (zuständig für Nachlasssachen im Amtsgerichtsbezirk Mannheim)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Mannheim zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Mannheim, Nachlassgericht1A 2, 1, 68159 Mannheim, Tel. 0621 292-1545
GrundbuchamtAmtsgericht Mannheim, Grundbuchamt2Voltastraße 9, 68199 Mannheim, Tel. 0621 292-1363
GutachterausschussGeschäftsstelle Gutachterausschuss Mannheim3Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, Tel. 0621 293-7516
PflegestützpunktPflegestützpunkt Mannheim4K 1, 7-13, 68159 Mannheim, Tel. 0621 293-8710
BetreuungsbehördeBetreuungsbehörde Stadt Mannheim5D1, 4-8, 68159 Mannheim, Tel. 0621 293-9471
  • Nachlassgericht: A 2, 1, 68159 Mannheim, Tel. 0621 292-1545 (Mo-Do 9:00-11:30 Uhr, Fr 9:00-12:00 Uhr), Fax 0621 292-1541, E-Mail: nachlass@agmannheim.justiz.bwl.de, Infothek Mo 9:00-11:30 Uhr ohne Termin, Mi/Do nach Terminvereinbarung1.
  • Grundbuchamt: Voltastraße 9, 68199 Mannheim, Tel. 0621 292-1363 bzw. 0621 292-1456 (Terminvereinbarung 0621 292-1385), Fax 0621 292-1307, E-Mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de (Infothek nur nach Terminvereinbarung)2.
  • Gutachterausschuss: Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim, Tel. 0621 293-75163.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Mannheim einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Mannheim.

Quellen

  1. Amtsgericht Mannheim, Nachlassgericht
  2. Amtsgericht Mannheim, Grundbuchamt
  3. Stadt Mannheim, Geschäftsstelle Gutachterausschuss
  4. Stadt Mannheim, Flyer Pflegestützpunkt Mannheim
  5. Stadt Mannheim, Betreuungsbehörde

Elternhaus-Checkliste für Mannheim als PDF

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