Ämter und Gerichte
Wer ist in Lünen zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Lünen mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.
Welche Stelle ist wofür zuständig?
Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Lünen eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.
Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.
| Ihre Lage | Erste Stelle | Danach oft |
|---|---|---|
| Ein Elternteil ist verstorben | Nachlassgericht | Grundbuchamt, Finanzamt |
| Ein Elternteil zieht ins Heim | Pflegestützpunkt | Sozialamt (Hilfe zur Pflege) |
| Niemand kann mehr für die Eltern unterschreiben | Betreuungsbehörde oder Betreuungsgericht | Betreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs |
| Die Erben streiten über den Wert | Gutachterausschuss | Notar |
| Das Haus steht auf einem Erbbaugrundstück | Erbbaurechtsgeber | Grundbuchamt |
Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Lünen gilt: Nachlassgericht für die Stadt Lünen ist das Amtsgericht Lünen (Abteilung 4, zuständig für die Städte Lünen, Selm und Werne im Bezirk des Landgerichts Dortmund)1. Kontakt: Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen (Postanschrift: Postfach 11 80, 44501 Lünen), Zentrale 02306 924-5, Fax 02306 924-690, Abteilung 4: Telefon 02306 924-742 (Buchstaben A, B, C, E, I), 02306 924-740 (P, Q, R, S, T, U, W), 02306 924-777 (G, J, K, L, M, N, V) und 02306 924-654 (D, F, H, O, X, Y, Z); für Erbausschlagungen und Erbscheine ist eine Online-Terminbuchung erforderlich2.
Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.
Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?
Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).
Grundbuchamt für die Stadt Lünen ist das Amtsgericht Lünen (Abteilung 3 für die Grundbuchbezirke Lünen und Altlünen sowie Selm, Bork, Stockum und Werne)3. Kontakt: Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen, Abteilung 3 (Zimmer 14 und 16), Telefon 02306 924-731 (Grundbuchbezirk Lünen Endziffern 1 bis 3 und 7 bis 0), 02306 924-735 (Grundbuchbezirk Lünen Endziffern 4 bis 6) und 02306 924-737 (Grundbuchbezirk Altlünen)4. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.
Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.
Fahrplan mit FristenWofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?
Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).
Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?
Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna (anerkannter Pflegestützpunkt für den gesamten Kreis Unna einschließlich Lünen), Severinshaus, Nordenmauer 18, 59174 Kamen, kostenfreie Servicenummer 0800 27 200 200, Telefon 02307 28 99 06-0, Fax 02307 28 99 06-6, E-Mail pwb@kreis-unna.de (Sprechzeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr; Sprechstunden vor Ort in Lünen: Ev. Kirchengemeinde St. Georg-Kirchplatz 2 jeden 2. und 3. Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr sowie Wohnberatung im Haus der Caritas, Lange Straße 84, jeden 1. Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr)5. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.
Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Lünen.
Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?
Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Unna (seit Februar 2023 zuständig für die Stadt Lünen), Dienstgebäude Zechenstraße 51, 1. Etage, Zimmer 108 bis 114, 59425 Unna (Postfach 2112, 59411 Unna), Telefon 02303 27-1068, Fax 02303 27-3196, E-Mail gutachterausschuss@kreis-unna.de6.
Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: nach Tarifstelle 5.1.1 VermWertKostO NRW vom 01.01.2026 bei einem ermittelten Wert bis einschließlich 1 Million Euro 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1.400 Euro Grundgebühr (über 1 Million Euro bis 10 Millionen Euro: 0,1 Prozent vom Wert zuzüglich 2.400 Euro; etwaiger Mehraufwand nach Zeitgebühr von 27 Euro je angefangener Arbeitsviertelstunde bis maximal 4.000 Euro)7. Was Häuser in Lünen im Durchschnitt kosten, steht unter Immobilienwert.
Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?
Mit der Zwangsversteigerungsabteilung haben Familien selten zu tun, aber in einem Fall ist sie wichtig: Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigt, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen (§ 180 ZVG). Zuständig ist in Lünen die Abteilung des Amtsgerichts Amtsgericht Lünen (Abteilung 23 für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen im Amtsgerichtsbezirk Lünen, Selm und Werne, Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen, Zimmer 16, Telefon 02306 924-732 für Endziffern 0 bis 4 und 02306 924-733 für Endziffern 5 bis 9)8. Eine Versteigerung bringt meist weniger als ein gemeinsamer Verkauf, deshalb lohnt sich eine Einigung vorher.
Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.
Gemeinsame Grundlage anfordernIn welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
- Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
- Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
- Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
- Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
- Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
- Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.
Häufige Fragen
Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?
Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.
Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?
Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.
Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?
Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: Pflege- und Wohnberatung im Kreis Unna (anerkannter Pflegestützpunkt für den gesamten Kreis Unna einschließlich Lünen), Severinshaus, Nordenmauer 18, 59174 Kamen, kostenfreie Servicenummer 0800 27 200 200, Telefon 02307 28 99 06-0, Fax 02307 28 99 06-6, E-Mail pwb@kreis-unna.de (Sprechzeiten Montag bis Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr, Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr; Sprechstunden vor Ort in Lünen: Ev. Kirchengemeinde St. Georg-Kirchplatz 2 jeden 2. und 3. Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr sowie Wohnberatung im Haus der Caritas, Lange Straße 84, jeden 1. Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr)5. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.
Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?
Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).
Quellen
- Amtsgericht Lünen, Abteilung für Nachlasssachen und Gerichtsbezirk
- Amtsgericht Lünen, Nachlasssachen (Abteilung 4)
- Amtsgericht Lünen, Telefonliste und Geschäftsverteilung
- Amtsgericht Lünen, Telefonliste Grundbuchamt (Abteilung 3)
- Kreis Unna, Pflege- und Wohnberatung (Pflegestützpunkt Kreis Unna, S. 1)
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Unna, Grundstücksmarktbericht 2026 (S. 3, 4, 62)
- Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Unna, Gebühren des Gutachterausschusses (VermWertKostO NRW)
- Amtsgericht Lünen, Telefonliste Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen (Abteilung 23)
- Amtsgericht Lünen, Abteilung für Nachlasssachen
- Amtsgericht Lünen, Grundbuchamt und Telefonliste
- Amtsgericht Lünen, Telefonliste Abteilung 23
- Kreis Unna, Flyer Pflege- und Wohnberatung und Sprechstundenübersicht
- Kreis Unna, Sozialhilfeleistungen bei Dauerpflege und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit
- Stadt Lünen, Serviceportal Betreuungsbehörde