Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Ludwigsburg

Die Elternhaus-Checkliste für Ludwigsburg

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Ludwigsburg ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Nachlassgericht für die Stadt Ludwigsburg ist das Amtsgericht Ludwigsburg (Nachlass- und Betreuungsgericht, Außenstelle Schillerstraße 12)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Ludwigsburg zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Ludwigsburg - Nachlass- und Betreuungsgericht (Außenstelle)1Schillerstraße 12, 71638 Ludwigsburg
GrundbuchamtAmtsgericht Waiblingen - Grundbuchamt (zentral für den Bezirk Ludwigsburg)2Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen
GutachterausschussGemeinsamer Gutachterausschuss Ludwigsburg und Umgebung (Geschäftsstelle)4Wilhelmstraße 5, 71638 Ludwigsburg
PflegestützpunktPflegestützpunkt Stadt Ludwigsburg5Stuttgarter Straße 12/1, 71638 Ludwigsburg
BetreuungsbehördeBetreuungsbehörde Landkreis Ludwigsburg (Landratsamt)6Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg
  • Nachlassgericht: Schillerstraße 12, 71638 Ludwigsburg (Hauptgebäude: Schorndorfer Straße 39, 71638 Ludwigsburg), Telefon 07141 4987-99, Fax 0800 66449281590, E-Mail poststelle@agludwigsburg.justiz.bwl.de1.
  • Grundbuchamt: Amtsgericht Waiblingen - Grundbuchamt, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen, Telefon 07151 1664-0, Telefax 07151 1664-476, E-Mail poststelle@GBAWaiblingen.justiz.bwl.de2.
  • Gutachterausschuss: Gemeinsamer Gutachterausschuss Ludwigsburg und Umgebung (Ludwigsburg, Remseck am Neckar, Freiberg am Neckar), Geschäftsstelle Wilhelmstraße 5, 71638 Ludwigsburg, Telefon 07141 910-4620, E-Mail gutachterausschuss@ludwigsburg.de3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Ludwigsburg einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Ludwigsburg.

Quellen

  1. Amtsgericht Ludwigsburg: Startseite
  2. Amtsgericht Waiblingen: Grundbuchamt
  3. Gemeinsamer Gutachterausschuss Ludwigsburg und Umgebung: Grundstücksmarktbericht 2025 (S. 5)
  4. Stadt Ludwigsburg: Gutachterausschuss
  5. Stadt Ludwigsburg: Pflegestützpunkt
  6. Landratsamt Ludwigsburg: Betreuungsbehörde

Elternhaus-Checkliste für Ludwigsburg als PDF

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