Wohin mit dem Elternhaus

Recht

Günstige Rechtsberatung zum Erbe in Leipzig: Wo gibt es sie?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen erhalten beim Amtsgericht Leipzig Beratungshilfe (allgemeine Anfragen unter Tel. 0341 4940575; Zugang zum Nachlassgericht freitags nur mit Termin). Für soziale, pflegerische und wohnungsbezogene Fragen beraten zudem die städtischen Fachstellen (Pflegekoordination 0341 123-4535, Wohnberatung 0341 123-4569, Betreuungsbehörde 0341 123-6411) kostenfrei.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Leipzig?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Beratungshilfe AmtsgerichtAmtsgericht Leipzig, Tel. 0341 49405752026-11Quelle
Nachlassgericht KontaktBernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Tel. 0341 4940425 (freitags nur mit Termin)2026-11Quelle
Nachlassgericht ÖffnungszeitenMo/Do 08:30-12:00 & 13:00-15:00 Uhr, Di 08:30-12:00 & 13:00-17:00 Uhr, Fr 08:30-12:00 Uhr2026-11Quelle
Pflegekoordination / FachdienstSozialer und pflegerischer Fachdienst, Prager Straße 21, 04103 Leipzig, Tel. 0341 123-4535, fachdienst-wiso@leipzig.de2026-11Quelle
Wohnberatung LeipzigBeratungsstelle für Wohnen und Soziales, Prager Straße 130-136, 04317 Leipzig, Tel. 0341 123-4569, wohnberatung@leipzig.de2026-11Quelle
Betreuungsbehörde LeipzigTechnisches Rathaus Haus A, Prager Straße 130-136, 04317 Leipzig, Tel. 0341 123-6411, Betreuungsbehoerde@leipzig.de2026-11Quelle
Hilfe zur Pflege & BestattungskostenPrager Straße 21, 04103 Leipzig, Tel. 0341 123-4059, stat.pflege@leipzig.de (Freibetrag 10.000 / 20.000 Euro)2026-11Quelle
Marktbericht & BodenrichtwertauskunftPDF-Download kostenfrei, Druckexemplar 15 Euro zzgl. Versand, schriftliche Bodenrichtwertauskunft 30 Euro2026-11Quelle, S. 1

Sie bekommen einen Ablauf für Ihr Elternhaus in Leipzig, mit den zuständigen Stellen und ohne Anrufflut.

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Wie gehen Sie in Leipzig am besten vor?

  1. Mit geringem Einkommen beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen.
  2. Eine Erstberatung beim Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren und die Kosten vorher erfragen.
  3. Unterlagen sortiert mitbringen: Testament, Erbschein, Grundbuchauszug.
  4. Für Kaufverträge und Erbauseinandersetzung ist der Notar zuständig.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

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Sie müssen heute nichts entscheiden.

Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

Wohnt noch jemand im Haus?
Ohne Anmeldung, ohne Kontaktdaten.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

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