Kosten
Was kosten Notar und Grundbuch in Leipzig?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Notar- und Gerichtskosten richten sich bundeseinheitlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich nach dem Kaufpreis bzw. Verkehrswert. Bei typischen Leipziger Kaufpreisen - etwa 369.083 bis 684.267 Euro im Durchschnitt für freistehende Einfamilienhäuser oder 524.682 bis 581.400 Euro für Doppelhaushälften - fallen entsprechende Beurkundungs- und Grundbuchgebühren beim Grundbuchamt Leipzig an.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Leipzig?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kaufpreise freistehende EFH | Bj. 2021-2025: 4.398 Euro/m² (Ø 684.267 Euro); Bj. 1946-1990: 3.306 Euro/m²; Bj. vor 1930: 2.621 Euro/m² | 2026-11 | Quelle, S. 37 |
| Kaufpreise Doppelhaushälften | Bj. 2021-2025: 3.955 Euro/m² (Ø 524.682 Euro); Bj. 2010-2020: 3.965 Euro/m² (Ø 581.400 Euro) | 2026-11 | Quelle, S. 45 |
| Kaufpreise Reihenmittelhäuser | Bj. 2021-2025: 3.551 Euro/m²; Bj. 1946-1990: 3.579 Euro/m²; Bj. 1930-1945: 3.111 Euro/m² | 2026-11 | Quelle, S. 40 |
| Kaufpreise Eigentumswohnungen | Sanierter Altbau ohne Stellplatz 2.850 Euro/m², mit Stellplatz 3.245 Euro/m²; Bj. nach 1990: 2.607 bzw. 2.862 Euro/m² | 2026-11 | Quelle, S. 70, 75 |
| Grundbuchamt Zuständigkeit | Amtsgericht Leipzig, Grundbuchamt, Schongauerstraße 5, 04328 Leipzig | 2026-11 | Quelle |
| Grundbuchamt Kontakt | Tel. 0341 255-8000, Einsichtenraum 0341 255-8016, Fax 0341 255-8400, grundbucheinsicht@agl.justiz.sachsen.de | 2026-11 | Quelle |
| Verkehrswertgutachten Gebühr | Bis 50.000 Euro: 1.300 Euro; 250.000-500.000 Euro: 4,0 Promille + 2.300 Euro; über 500.000 Euro: 2,0 Promille + 3.300 Euro | 2026-11 | Quelle, S. 2 |
| Allgemeines Vorkaufsrecht | Prüfung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Sozialen Erhaltungsgebieten; Zeugnis nach § 28 Abs. 1 BauGB beim Stadtplanungsamt | 2026-11 | Quelle |
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- Klären, welche Schritte einen Notar brauchen: Kaufvertrag, Erbauseinandersetzung, Beglaubigungen.
- Die Gebühren richten sich nach dem Wert und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
- Die Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ist gebührenfrei.
- Beim Verkauf trägt in der Regel der Käufer Notar und Grundbuch.
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