Wohin mit dem Elternhaus

Todesfall

Todesfall in Karlsruhe: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

In Karlsruhe greift seit der baden-württembergischen Notariats- und Grundbuchreform eine besondere Zuständigkeitsverteilung: Nachlassgericht ist das Amtsgericht Karlsruhe (Kaiserstraße 184, Bürgerservice am Schlossplatz 23), jedoch mit Ausnahme des Stadtbezirks Karlsruhe-Durlach und der Bergdörfer (dort ist das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach zuständig). Das Grundbuchamt für ganz Karlsruhe wird zentral beim Amtsgericht Maulbronn geführt.

Was gilt in Karlsruhe im Einzelnen?

Bei 301.549 Einwohnern und einem Anteil von 19,5 % ab 65 Jahren ist die frühzeitige Prüfung der örtlichen Zuständigkeit entscheidend.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Karlsruhe?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
NachlassgerichtAmtsgericht Karlsruhe (ohne Durlach und Bergdörfer)2026-11-03Quelle
Nachlassgericht KontaktKaiserstraße 184, 76133 Karlsruhe (Bürgerservice Schlossplatz 23), Tel. 0721 926-51502026-11-03Quelle
GrundbuchamtAmtsgericht Maulbronn - Grundbuchamt2026-11-03Quelle
Grundbuchamt KontaktFrankfurter Straße 52, 75433 Maulbronn, Tel. 07043 9578-02026-11-03Quelle
BetreuungsbehördeStadt Karlsruhe, Tel. 0721 133-6514 (Beglaubigung 10,00 EUR)2026-11-03Quelle
Einwohnerzahl301.549 Einwohner (Hauptwohnsitz)2024-12-31Quelle, S. 4
Stadtgliederung27 Stadtteile2024-12-31Quelle, S. 4
Grundsteuer Hebesatz B270 % (Grundsteuer A: 650 %)2025-01-01Quelle, S. 1

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Wie gehen Sie in Karlsruhe am besten vor?

  1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
  2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
  3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
  4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
  5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

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Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

Wohnt noch jemand im Haus?
Ohne Anmeldung, ohne Kontaktdaten.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

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