Wohin mit dem Elternhaus

Leerstand

Was kostet das leerstehende Elternhaus in Karlsruhe im Monat?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

In Karlsruhe gilt seit dem 1. Januar 2025 ein gesenkter Hebesatz für die Grundsteuer B von 270 % (Grundsteuer A: 650 %). Wird eine geerbte Wohnung als Nebenwohnsitz genutzt, fällt eine Zweitwohnungssteuer von 14 % der jährlichen Nettokaltmiete an. Zudem prüft die Stadt Karlsruhe die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung (Gemeinderatsvorlage 2025/0307 vom 27.05.2025), um längerem Leerstand entgegenzuwirken.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Karlsruhe?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Grundsteuer Hebesatz B270 % (Grundsteuer A: 650 %, Gewerbesteuer: 450 %)2025-01-01Quelle, S. 1
Zweitwohnungssteuer14 % der jährlichen Nettokaltmiete2026-11-03Quelle
ZweckentfremdungPrüfung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung (Vorlage 2025/0307)2025-05-27Quelle, S. 1
Mietspiegel 2025Qualifizierter Mietspiegel nach MsRG2025-01-01Quelle, S. 56
Mehrfamilienhäuser164 Kauffälle (220,303 Mio. EUR Umsatz)2025-12-31Quelle, S. 36
Einwohnerzahl301.549 Einwohner2024-12-31Quelle, S. 4

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Wie gehen Sie in Karlsruhe am besten vor?

  1. Gebäudeversicherung sofort über den Leerstand informieren (§ 23 VVG).
  2. Grundsteuer, Abfall, Wasser und Strom auf die Erben umschreiben.
  3. Heizung im Winter frostsicher betreiben oder fachgerecht entleeren lassen.
  4. Regelmäßige Kontrollgänge vereinbaren, wenn niemand aus der Familie vor Ort ist.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.

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Sie müssen heute nichts entscheiden.

Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

Wohnt noch jemand im Haus?
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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

Schloss Karlsruhe · Karlsruhe