Leerstand
Was kostet das leerstehende Elternhaus in Karlsruhe im Monat?
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
In Karlsruhe gilt seit dem 1. Januar 2025 ein gesenkter Hebesatz für die Grundsteuer B von 270 % (Grundsteuer A: 650 %). Wird eine geerbte Wohnung als Nebenwohnsitz genutzt, fällt eine Zweitwohnungssteuer von 14 % der jährlichen Nettokaltmiete an. Zudem prüft die Stadt Karlsruhe die Einführung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung (Gemeinderatsvorlage 2025/0307 vom 27.05.2025), um längerem Leerstand entgegenzuwirken.
Welche Zahlen und Regeln gelten in Karlsruhe?
Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.
| Angabe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Grundsteuer Hebesatz B | 270 % (Grundsteuer A: 650 %, Gewerbesteuer: 450 %) | 2025-01-01 | Quelle, S. 1 |
| Zweitwohnungssteuer | 14 % der jährlichen Nettokaltmiete | 2026-11-03 | Quelle |
| Zweckentfremdung | Prüfung einer Zweckentfremdungsverbotssatzung (Vorlage 2025/0307) | 2025-05-27 | Quelle, S. 1 |
| Mietspiegel 2025 | Qualifizierter Mietspiegel nach MsRG | 2025-01-01 | Quelle, S. 56 |
| Mehrfamilienhäuser | 164 Kauffälle (220,303 Mio. EUR Umsatz) | 2025-12-31 | Quelle, S. 36 |
| Einwohnerzahl | 301.549 Einwohner | 2024-12-31 | Quelle, S. 4 |
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Fahrplan für Ihre Familie anfordernWie gehen Sie in Karlsruhe am besten vor?
- Gebäudeversicherung sofort über den Leerstand informieren (§ 23 VVG).
- Grundsteuer, Abfall, Wasser und Strom auf die Erben umschreiben.
- Heizung im Winter frostsicher betreiben oder fachgerecht entleeren lassen.
- Regelmäßige Kontrollgänge vereinbaren, wenn niemand aus der Familie vor Ort ist.
Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.
Ein Ansprechpartner, ein Anruf, keine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihr Ja.
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