Kostenloser Leitfaden für Karlsruhe
Die Elternhaus-Checkliste für Karlsruhe
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Karlsruhe ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Karlsruhe - Nachlassgericht (zuständig für das Stadtgebiet Karlsruhe; für die östlichen Stadtteile wie Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier ist das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach zuständig)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.
Was ist in den ersten Tagen zu tun?
- Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
- Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
- Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
- Post umleiten oder regelmäßig abholen
Welche Fristen laufen?
| Frist | Dauer | Erledigt |
|---|---|---|
| Erbe ausschlagen, falls Schulden drohen | sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) | ☐ |
| Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testament | drei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG) | ☐ |
| Grundbuch berichtigen, gebührenfrei | innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall | ☐ |
| Spekulationsfrist prüfen | zehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG) | ☐ |
Welche Stellen sind in Karlsruhe zuständig?
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Karlsruhe - Nachlassgericht1 | Kaiserstraße 184, 76133 Karlsruhe (Postanschrift: 76125 Karlsruhe), Tel. 0721 926-5150 / -5155 |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Maulbronn - Grundbuchamt4 | Frankfurter Straße 52, 75433 Maulbronn, Tel. 07043 9578-0, E-Mail: poststelle@gbamaulbronn.justiz.bwl.de |
| Gutachterausschuss | Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Karlsruhe5 | Karl-Friedrich-Straße 14-18, 76133 Karlsruhe, E-Mail: gga@karlsruhe.de |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkt der Stadt Karlsruhe6 | Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe, Tel. 0721 133-5513, E-Mail: pflegestuetzpunkt@sjb.karlsruhe.de |
| Betreuungsbehörde | Stadt Karlsruhe - Betreuungsbehörde7 | Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe (Postfach: 76124 Karlsruhe), E-Mail: betreuungsbehoerde@sjb.karlsruhe.de |
- Nachlassgericht: Amtsgericht Karlsruhe, Nachlassgericht, Dienstgebäude Kaiserstraße 184, 76133 Karlsruhe (Postanschrift: 76125 Karlsruhe), Tel. 0721 926-5150 oder 0721 926-5155; Sprechzeiten Mo-Mi und Fr 09:00-11:30 Uhr, Do 13:00-15:30 Uhr1.
- Grundbuchamt: Amtsgericht Maulbronn, Grundbuchamt, Frankfurter Straße 52, 75433 Maulbronn, Tel. 07043 9578-0, Fax 07043 9578-199, E-Mail: poststelle@gbamaulbronn.justiz.bwl.de; Öffnungszeiten Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr2.
- Gutachterausschuss: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten in Karlsruhe, Karl-Friedrich-Straße 14-18, 76133 Karlsruhe, E-Mail: gga@karlsruhe.de3.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
- Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
- Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
- Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser
Wie fällt die Entscheidung über das Haus?
- Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
- Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
- Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
- Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
- Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.
Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Karlsruhe einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Karlsruhe.