Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Ingolstadt

Die Elternhaus-Checkliste für Ingolstadt

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Ingolstadt ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Ingolstadt (Nachlassgericht), zuständig für die kreisfreie Stadt Ingolstadt sowie den Landkreis Eichstätt1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Ingolstadt zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Ingolstadt - Nachlassgericht2Harderstraße 6, 85049 Ingolstadt, Tel. +49 841 312 0
GrundbuchamtAmtsgericht Ingolstadt - Grundbuchamt3Harderstraße 6, 85049 Ingolstadt, Tel. +49 841 312 0
GutachterausschussStadtplanungsamt - Geschäftsstelle Gutachterausschuss4Theresienstraße 32/34 (Eingang Poppenstraße), 85049 Ingolstadt, Tel. 0841 305-2141 / -2139
PflegestützpunktPflegestützpunkt Ingolstadt5Fechtgasse 6, 85049 Ingolstadt, Tel. 0841 305-2850 / 0841 305-50040
BetreuungsbehördeAmt für Soziales - Betreuungsstelle6Auf der Schanz 39 (Rathaus Auf der Schanz), 85049 Ingolstadt, Tel. 0841 305-50220
  • Nachlassgericht: Harderstraße 6, 85049 Ingolstadt; Telefon +49 841 312 0, Telefax +49 9621 96241 1579, E-Mail postfach.nach@ag-in.bayern.de; Parteiverkehr Mo bis Fr 08:00 bis 12:00 Uhr, Do 13:30 bis 16:00 Uhr (für Erbscheinsanträge und Ausschlagungen Termin erforderlich)2.
  • Grundbuchamt: Harderstraße 6, 85049 Ingolstadt; Telefon +49 841 312 0, Telefax +49 9621 96241 1583; Parteiverkehr Mo bis Fr 08:00 bis 12:00 Uhr, Do 13:30 bis 16:00 Uhr3.
  • Gutachterausschuss: Stadtplanungsamt, Geschäftsstelle Gutachterausschuss, Theresienstraße 32/34 (Eingang Poppenstraße), 85049 Ingolstadt; Telefon Auskünfte 0841 305-2141 und -2139 (Leitung 0841 305-2138)4.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Ingolstadt einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Ingolstadt.

Quellen

  1. Amtsgericht Ingolstadt - Gerichtsbezirk
  2. Amtsgericht Ingolstadt - Nachlassverfahren
  3. Amtsgericht Ingolstadt - Grundbuchamt
  4. Stadt Ingolstadt - Gutachterausschuss
  5. Pflegestützpunkt Ingolstadt - Impressum
  6. Stadt Ingolstadt - Behördenwegweiser Betreuungswesen

Elternhaus-Checkliste für Ingolstadt als PDF

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