Ämter und Gerichte
Wer ist in Heidelberg zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Heidelberg mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.
Welche Stelle ist wofür zuständig?
Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Heidelberg eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Gutachterausschuss | Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Heidelberg (Vermessungsamt)7 | Gaisbergstraße 7, 69115 Heidelberg (Tel. 06221 58-24600, E-Mail: Wertermittlung@Heidelberg.de) |
| Nachlassgericht | Amtsgericht Heidelberg - Nachlassgericht8 | Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg (Tel. 06221 59-1898) |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt (zuständig für Heidelberg)3 | Voltastraße 9, 68199 Mannheim (Tel. 0621 292-1363) |
| Zwangsversteigerung | Amtsgericht Heidelberg - Vollstreckungsgericht (Zwangsversteigerung)9 | Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg (Tel. 06221 59-0) |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkt Heidelberg4 | Stadt Heidelberg (Online-Terminvergabe und Beratung) |
Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.
| Ihre Lage | Erste Stelle | Danach oft |
|---|---|---|
| Ein Elternteil ist verstorben | Nachlassgericht | Grundbuchamt, Finanzamt |
| Ein Elternteil zieht ins Heim | Pflegestützpunkt | Sozialamt (Hilfe zur Pflege) |
| Niemand kann mehr für die Eltern unterschreiben | Betreuungsbehörde oder Betreuungsgericht | Betreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs |
| Die Erben streiten über den Wert | Gutachterausschuss | Notar |
| Das Haus steht auf einem Erbbaugrundstück | Erbbaurechtsgeber | Grundbuchamt |
Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?
Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Heidelberg gilt: Amtsgericht Heidelberg - Nachlassgericht (örtlich zuständig, wenn die verstorbene Person zum Todeszeitpunkt ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Heidelberg hatte)1. Kontakt: Amtsgericht Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg, Tel. 06221 59-0 / Nachlassabteilung 06221 59-1898, Fax 06221 59-1350, E-Mail: poststelle@agheidelberg.justiz.bwl.de2.
Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.
Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?
Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).
Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt (zentrales Grundbuchamt für Heidelberg)3. Kontakt: Amtsgericht Mannheim - Grundbuchamt, Voltastraße 9, 68199 Mannheim, Tel. 0621 292-1363 / 0621 292-1456, Fax 0621 292-1307, E-Mail: poststelle@gbamannheim.justiz.bwl.de3. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.
Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.
Fahrplan mit FristenWofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?
Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).
Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?
Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: Pflegestützpunkt Heidelberg (zentrale kostenfreie Beratungsstelle der Stadt Heidelberg und der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen)4. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.
Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Heidelberg.
Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?
Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Heidelberg, Stadt Heidelberg Vermessungsamt, Gaisbergstraße 7, 69115 Heidelberg, Tel. 06221 58-24600, Fax 06221 58-24900, E-Mail: Wertermittlung@Heidelberg.de5.
Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: 1 bis 300.000 € Verfahrenswert: 2.000 € (Objektgruppe I) / 1.500 € (Objektgruppe III); 300.001 bis 400.000 €: 2.180 € / 1.635 €; 700.001 bis 800.000 €: 2.900 € / 2.175 € (Gutachterausschussgebührensatzung Heidelberg ab 01.01.2025)6. Was Häuser in Heidelberg im Durchschnitt kosten, steht unter Immobilienwert.
Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?
Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.
Gemeinsame Grundlage anfordernIn welcher Reihenfolge gehen Sie vor?
- Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
- Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
- Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
- Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
- Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
- Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.
Häufige Fragen
Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?
Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.
Warum ist das Grundbuchamt nicht in Heidelberg?
In Baden-Württemberg werden die Grundbücher zentral bei wenigen Amtsgerichten geführt. Für Grundstücke in Heidelberg ist deshalb ein Grundbuchamt außerhalb der Stadt zuständig. Den Antrag auf Berichtigung können Sie schriftlich stellen.
Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?
Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.
Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?
Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: Pflegestützpunkt Heidelberg (zentrale kostenfreie Beratungsstelle der Stadt Heidelberg und der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen)4. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.
Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?
Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).
Quellen
- Amtsgericht Heidelberg: Erreichbarkeit des Nachlassgerichts und allgemeine Hinweise
- Amtsgericht Heidelberg: Kontakt und Nachlassabteilung
- Amtsgericht Mannheim: Grundbuchamt
- Stadt Heidelberg: Behördenwegweiser Pflegestützpunkt Heidelberg
- Grundstücksmarktbericht Heidelberg 2025 (PDF S. 2) & Stadt Heidelberg Gutachterausschuss
- Gutachterausschussgebührensatzung Heidelberg (PDF S. 6)
- Grundstücksmarktbericht Heidelberg 2025 (PDF S. 2)
- Amtsgericht Heidelberg: Erreichbarkeit des Nachlassgerichts
- Amtsgericht Heidelberg: Zwangsversteigerung