Wohin mit dem Elternhaus

Todesfall

Todesfall in Gera: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Nach einem Sterbefall in der kreisfreien Stadt Gera greifen nachlassgerichtliche, grundbuchrechtliche und betreuungsrechtliche Zuständigkeiten eng ineinander. Das Amtsgericht Gera in der Rudolf-Diener-Straße 1 vereint Nachlassgericht, Grundbuchamt, Betreuungsgericht und Zwangsversteigerungsgericht unter einem Dach. Für Erben eines Elternhauses in Gera ermöglicht das Grundbuchamt vor Ort eine kostenfreie Grundbucheinsicht bei glaubhaft gemachtem berechtigtem Interesse, und die Grundbuchberichtigung erfolgt nach Nr. 14110 KV Anlage 1 GNotKG.

Was gilt in Gera im Einzelnen?

Ergänzend berät die städtische Betreuungsstelle in der Ernst-Toller-Straße 15 zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Gera?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Zuständiges NachlassgerichtAmtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera2026-11-03Quelle
Zuständiges GrundbuchamtAmtsgericht Gera (Grundbuchamt), Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera2026-11-03Quelle
Grundbuchberichtigung bei ErbfolgeSchriftlicher Antrag auf Eintragung eines Berechtigten zur Berichtigung des unrichtigen Grundbuchs2026-11-03Quelle
Gebührenvorschrift Eigentümer-EintragungNr. 14110 KV Anlage 1 GNotKG bei Eintragung als Eigentümer2026-11-03Quelle
Grundbucheinsicht vor OrtKostenfreie Einsichtnahme vor Ort beim Grundbuchamt bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses2026-11-03Quelle
Zwangsversteigerungs-GeschäftsstelleAmtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, Haus 6, 07545 Gera, Tel. 0365 834-22442026-11-03Quelle, S. 1

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Welche Stellen sind in Gera zuständig?

  • Amtsgericht Gera - Nachlassgericht: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera (Postanschrift: Postfach 16 61, 07506 Gera), Telefon 0365 834-0, Telefax 0365 834-2007, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de
  • Amtsgericht Gera - Grundbuchamt: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Telefon 0365 834-0, E-Mail Poststelle@agg.thueringen.de

Was ist in Gera anders als anderswo?

Zentrale Gerichtszuständigkeit in der Rudolf-Diener-Straße 1: In der kreisfreien Stadt Gera liegen Nachlassgericht (Quelle), Grundbuchamt (Quelle) und Zwangsversteigerungsgericht gemeinsam beim Amtsgericht Gera.

Kostenfreie Grundbucheinsicht vor Ort: Erben können das Grundbuch direkt beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Gera kostenfrei einsehen, wenn sie ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Quelle).

Wie gehen Sie in Gera am besten vor?

  1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
  2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
  3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
  4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
  5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

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Sie müssen heute nichts entscheiden.

Was ist passiert?
Wo steht das Haus?

Damit wir die Preise und Zuständigkeiten vor Ort einsetzen können.

Um welche Immobilie geht es?
Wie groß ist die Wohnfläche ungefähr?
Haben Sie allein geerbt oder mit Geschwistern?
Wann ist der Erbfall eingetreten?

Daraus berechnen wir Ihre Fristen. Ein ungefähres Datum reicht.

Wer entscheidet heute über das Haus?
Wann haben die Eltern das Haus gekauft oder gebaut?

Wichtig für die Spekulationsfrist.

Wohnt noch jemand im Haus?
Ohne Anmeldung, ohne Kontaktdaten.

Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

Ich kaufe und vermiete selbst Wohnungen in Freiburg und München und kenne die Fragen rund um Wert, Mieter und Verkauf aus eigener Erfahrung. Mit diesem Angebot möchte ich Familien helfen, in Ruhe die passende Entscheidung zu treffen, statt sie zu einem schnellen Verkauf zu drängen.

Rathaus mit Rathausturm · Gera