Wohin mit dem Elternhaus

Haus und Auflagen

Erhaltungssatzung und Vorkaufsrecht in Gera: Was müssen Erben wissen?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Beim Verkauf eines Grundstücks in Gera prüft das Stadtplanungsamt Gera das gemeindliche Vorkaufsrecht innerhalb einer gesetzlichen Frist von zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags. Im Stadtzentrum von Gera besteht zudem ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren unter Ausschluss der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 bis 156 BauGB), sodass keine sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträge anfallen.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Gera?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Frist gemeindliches Vorkaufsrecht2 Monate nach Mitteilung des Kaufvertrags an die Gemeinde2026-11-03Quelle
Zuständige Stelle VorkaufsrechtStadtverwaltung Gera, Stadtplanungsamt, Amthorstraße 11, 07545 Gera2026-11-03Quelle
Sanierungsgebiet StadtzentrumFörmlich festgelegtes Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren nach §§ 142 bis 151 BauGB2026-11-03Quelle
Ausschluss §§ 152 bis 156 BauGBKeine sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträge und keine Kaufpreisprüfung im Sanierungsgebiet Stadtzentrum2026-11-03Quelle
Zuständiges GrundbuchamtAmtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Tel. 0365 834-02026-11-03Quelle
Grundbucheinsicht SanierungsvermerkEinsichtnahme vor Ort beim Grundbuchamt Gera kostenfrei bei berechtigtem Interesse2026-11-03Quelle
Gebühr EigentumsumschreibungNr. 14110 KV Anlage 1 GNotKG beim Grundbuchamt Gera2026-11-03Quelle
Verkehrswertgutachten im SanierungsgebietAntrag beim TLBG Zweigstelle Zeulenroda-Triebes (Anlage 2 ThürVwKostOGA)2026-11-03Quelle

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Welche Stellen sind in Gera zuständig?

  • Stadtverwaltung Gera - Stadtplanungsamt: Amthorstraße 11, 07545 Gera (Vorkaufsrecht und Sanierungsgebiet Stadtzentrum)
  • Amtsgericht Gera - Grundbuchamt: Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera, Telefon 0365 834-0

Was ist in Gera anders als anderswo?

Vereinfachtes Sanierungsverfahren im Stadtzentrum: Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Stadtzentrum von Gera gelten §§ 142 bis 151 BauGB unter ausdrücklichem Ausschluss der §§ 152 bis 156 BauGB (Quelle). Eigentümer müssen beim Verkauf somit keine sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträge nach Abschluss der Sanierung befürchten.

Wie gehen Sie in Gera am besten vor?

  1. Prüfen, ob das Haus in einem Erhaltungs- oder Milieuschutzgebiet liegt.
  2. Für Umbau, Abriss oder Umwandlung in Eigentumswohnungen die Genehmigung klären.
  3. Beim Verkauf prüft die Stadt ihr Vorkaufsrecht, der Notar fragt das ab.
  4. Die Frist für die Entscheidung der Stadt in den Zeitplan des Verkaufs einrechnen.

Sie müssen heute nichts entscheiden. Wichtig ist nur, dass keine Frist verstreicht und das Haus gesichert ist.

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