Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Gelsenkirchen

Die Elternhaus-Checkliste für Gelsenkirchen

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Gelsenkirchen ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Gelsenkirchen (Nachlassgericht)1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Gelsenkirchen zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Gelsenkirchen1Bochumer Strasse 79, 45886 Gelsenkirchen (Postanschrift 45801 Gelsenkirchen), Tel. 0209 14899-0, E-Mail poststelle@ag-gelsenkirchen.nrw.de
GrundbuchamtAmtsgericht Gelsenkirchen (Grundbuchamt)2Bochumer Strasse 79, 45886 Gelsenkirchen, Tel. 0209 14899-0, E-Mail poststelle@ag-gelsenkirchen.nrw.de
GutachterausschussStadt Gelsenkirchen - Referat 62, Geschaeftsstelle des Gutachterausschusses3Rathaus Buer, Goldbergstrasse 12, 45894 Gelsenkirchen, Tel. +49 (209) 169-4283, E-Mail gutachterausschuss@gelsenkirchen.de
PflegestützpunktStaedtische Beratungsstelle PFAD (Pflege, Alter, Demenz, Behinderung und Wohnanpassung)4Dienstgebaeude Vattmannstrasse 2-8, 45879 Gelsenkirchen, Tel. +49 (209) 169-5641, E-Mail pflegeberatung@gelsenkirchen.de
BetreuungsbehördeStadt Gelsenkirchen - Betreuungsbehoerde5Kurt-Schumacher-Strasse 2, 45875 Gelsenkirchen, Tel. +49 (209) 169-9477, E-Mail johannes.lange@gelsenkirchen.de
  • Nachlassgericht: Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumer Strasse 79, 45886 Gelsenkirchen (Postanschrift 45801 Gelsenkirchen), Tel. 0209 14899-0, Fax 0209 14899-111, E-Mail poststelle@ag-gelsenkirchen.nrw.de1.
  • Grundbuchamt: Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumer Strasse 79, 45886 Gelsenkirchen (Postanschrift 45801 Gelsenkirchen), Tel. 0209 14899-0, Fax 0209 14899-111, E-Mail poststelle@ag-gelsenkirchen.nrw.de2.
  • Gutachterausschuss: Stadt Gelsenkirchen, Referat 62 - Vermessung und Kataster, Geschaeftsstelle des Gutachterausschusses, Rathaus Buer, Goldbergstrasse 12, 45894 Gelsenkirchen, Tel. +49 (209) 169-4283, Fax +49 (209) 169-4816, E-Mail gutachterausschuss@gelsenkirchen.de3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Gelsenkirchen einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Gelsenkirchen.

Quellen

  1. Justizadressen NRW: Nachlassgericht Gelsenkirchen
  2. Justizadressen NRW: Grundbuchamt Gelsenkirchen
  3. Stadt Gelsenkirchen: Geschaeftsstelle des Gutachterausschusses (62/4.2)
  4. Stadt Gelsenkirchen: Staedtische Beratungsstelle PFAD (50/3.3)
  5. Stadt Gelsenkirchen: Betreuungsbehoerde

Elternhaus-Checkliste für Gelsenkirchen als PDF

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