Wohin mit dem Elternhaus

Kostenloser Leitfaden für Freiburg

Die Elternhaus-Checkliste für Freiburg

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Freiburg ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Seit dem 1. Januar 2018 ist das Amtsgericht Freiburg Nachlassgericht. Es hat die Nachlasssachen der früheren Notariate Freiburg, Breisach, Kirchzarten, Müllheim, Staufen und Titisee-Neustadt übernommen1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.

Was ist in den ersten Tagen zu tun?

  • Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
  • Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
  • Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
  • Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
  • Post umleiten oder regelmäßig abholen

Welche Fristen laufen?

FristDauerErledigt
Erbe ausschlagen, falls Schulden drohensechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB)☐
Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testamentdrei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG)☐
Grundbuch berichtigen, gebührenfreiinnerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall☐
Spekulationsfrist prüfenzehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG)☐

Welche Stellen sind in Freiburg zuständig?

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Freiburg, Nachlassgericht1Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg (Post: Kaiser-Joseph-Straße 257a)
GrundbuchamtAmtsgericht Emmendingen, Grundbuchamt4Liebensteinstraße 2, 79312 Emmendingen
GutachterausschussGutachterausschuss der Stadt Freiburg3Berliner Allee 1, 79114 Freiburg
PflegestützpunktSeniorenbüro mit Pflegestützpunkt, Amt für Soziales5Rathaus im Stühlinger, Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg
BetreuungsbehördeBetreuungsbehörde der Stadt Freiburg6Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg
  • Nachlassgericht: Telefon 0761 205-3300, E-Mail nachlass@agfreiburg.justiz.bwl.de. Testamente werden nur mit Termin hinterlegt oder herausgegeben, Anfragen zu laufenden Verfahren nur schriftlich1.
  • Grundbuchamt: Infothek Telefon 07641 96587-600, Sprechzeiten Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr2.
  • Gutachterausschuss: Telefon 0761 201-4234, gutachterausschuss@freiburg.de3.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
  • Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
  • Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
  • Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
  • Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser

Wie fällt die Entscheidung über das Haus?

  1. Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
  2. Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
  3. Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
  4. Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
  5. Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.

Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Freiburg einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Freiburg.

Quellen

  1. Amtsgericht Freiburg, Nachlassgericht
  2. Amtsgericht Emmendingen, Grundbuchamt
  3. Stadt Freiburg, Gutachterausschuss
  4. Amtsgericht Emmendingen, Zuständigkeit
  5. Stadt Freiburg, Flyer Seniorenbüro mit Pflegestützpunkt
  6. Stadt Freiburg, Merkblatt Vorsorgeregelungen

Elternhaus-Checkliste für Freiburg als PDF

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