Kostenloser Leitfaden für Esslingen
Die Elternhaus-Checkliste für Esslingen
Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus
Diese Checkliste fasst zusammen, was nach einem Erbfall rund um ein Elternhaus in Esslingen ansteht: die ersten Tage, die Fristen, die Unterlagen und die Stellen in der Stadt, an die Sie sich wenden. Amtsgericht Esslingen a. N1. Drucken Sie die Liste aus und haken Sie ab, Schritt für Schritt.
Was ist in den ersten Tagen zu tun?
- Sterbeurkunde beim Standesamt besorgen, mehrere Ausfertigungen
- Haus sichern: Türen und Fenster schließen, Wertsachen und Unterlagen an sich nehmen
- Heizung frostsicher einstellen, verderbliche Lebensmittel entfernen
- Gebäudeversicherung über den Todesfall und einen möglichen Leerstand informieren
- Post umleiten oder regelmäßig abholen
Welche Fristen laufen?
| Frist | Dauer | Erledigt |
|---|---|---|
| Erbe ausschlagen, falls Schulden drohen | sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall (§ 1944 BGB) | ☐ |
| Erbfall dem Finanzamt anzeigen, bei einem Haus im Nachlass auch mit notariellem Testament | drei Monate ab Kenntnis (§ 30 ErbStG) | ☐ |
| Grundbuch berichtigen, gebührenfrei | innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall | ☐ |
| Spekulationsfrist prüfen | zehn Jahre ab Kauf durch die Eltern (§ 23 EStG) | ☐ |
Welche Stellen sind in Esslingen zuständig?
| Zuständig für | Stelle | Adresse |
|---|---|---|
| Nachlassgericht | Amtsgericht Esslingen a. N. - Nachlass- und Betreuungsgericht2 | Strohstraße 5, 73728 Esslingen a. N., Telefon 0711 / 3962-450, E-Mail Poststelle@agesslingen.justiz.bwl.de |
| Grundbuchamt | Amtsgericht Böblingen - Grundbuchamt (zentral zuständig für Esslingen am Neckar)3 | Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen, Telefon 07031/6860-0, E-Mail Poststelle@gbaboeblingen.justiz.bwl.de |
| Gutachterausschuss | Stadt Esslingen am Neckar - Geschäftsstelle Gutachterausschuss im Stadtplanungsamt4 | Ritterstraße 17, 73728 Esslingen am Neckar, Telefon 0711 3512-2557, E-Mail gutachterausschuss@esslingen.de |
| Pflegestützpunkt | Pflegestützpunkt Landkreis Esslingen - Standort Esslingen am Neckar5 | Esslingen am Neckar, Telefon 0711 3512 3219, E-Mail pflegestuetzpunkt@esslingen.de |
- Nachlassgericht: Strohstraße 5, 73728 Esslingen a. N., Tel. 0711 / 3962-4502.
- Grundbuchamt: Otto-Lilienthal-Straße 24, 71034 Böblingen, Tel. 07031/6860-03.
- Gutachterausschuss: Ritterstraße 17, 73728 Esslingen am Neckar, Tel. 0711 3512-25574.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden, und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Erbschein, wenn kein notarielles Testament vorliegt
- Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
- Kaufvertrag der Eltern (für die Spekulationsfrist)
- Energieausweis, Baupläne, Wohnflächenberechnung
- Versicherungspolicen, Grundsteuerbescheid, Verträge für Strom, Gas, Wasser
Wie fällt die Entscheidung über das Haus?
- Mit allen Erben klären, wer was möchte: einziehen, vermieten, verkaufen.
- Den Wert seriös ermitteln, damit alle von derselben Zahl ausgehen.
- Laufende Kosten aufschreiben und vereinbaren, wer sie bis zur Entscheidung trägt.
- Haushalt auflösen, mit Zeit für Erinnerungsstücke.
- Erst dann entscheiden: behalten, vermieten oder verkaufen.
Ihren persönlichen Fahrplan, der die Fristen mit Ihrem Datum ausrechnet und die Preise in Esslingen einsetzt, finden Sie auf der Seite Elternhaus in Esslingen.
Quellen
- Amtsgericht Esslingen a. N.: Nachlasssachen
- Amtsgericht Esslingen a. N.: Öffnungszeiten und Außenstellen
- Amtsgericht Böblingen: Grundbuchamt Kontakt und Öffnungszeiten
- Stadt Esslingen am Neckar: Immobilienmarktbericht 2. Quartal 2026 (PDF, S. 1)
- Landkreis Esslingen: Ansprechpartner Pflegestützpunkte 2026 (PDF, S. 1)