Wohin mit dem Elternhaus

Ämter und Gerichte

Wer ist in Essen zuständig? Gerichte und Ämter bei Erbfall und Pflegefall

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Nach einem Erbfall oder beim Umzug ins Pflegeheim haben Familien in Essen mit mehreren Stellen zu tun. Das Nachlassgericht eröffnet Testamente und erteilt Erbscheine, das Grundbuchamt trägt neue Eigentümer ein, das Betreuungsgericht genehmigt Verkäufe durch Betreuer. Der Pflegestützpunkt berät zu Pflege und Heim, das Sozialamt entscheidet über Hilfe zur Pflege, der Gutachterausschuss ermittelt Verkehrswerte.

Welche Stelle ist wofür zuständig?

Die Tabelle nennt alle Stellen, die bei einem Elternhaus im Erbfall oder Pflegefall in Essen eine Rolle spielen. Nicht jede Familie braucht alle. Welche Sie brauchen, hängt davon ab, ob ein Erbfall eingetreten ist, ob es eine Vollmacht gibt und ob verkauft werden soll.

Zuständig fürStelleAdresse
NachlassgerichtAmtsgericht Essen (Nachlasssachen)1Zweigertstraße 52, 45130 Essen, Tel. 0201 803-0
NachlassgerichtAmtsgericht Essen-Borbeck (Nachlasssachen)8Marktstraße 70, 45355 Essen, Tel. 0201 8680-0
NachlassgerichtAmtsgericht Essen-Steele (Nachlasssachen)9Grendplatz 2, 45276 Essen, Tel. 0201 85104-0
GrundbuchamtAmtsgericht Essen (Grundbuchamt)3Zweigertstraße 52, 45130 Essen, Tel. 0201 803-0
GrundbuchamtAmtsgericht Essen-Borbeck (Grundbuchamt)10Marktstraße 70, 45355 Essen, Tel. 0201 8680-0
GrundbuchamtAmtsgericht Essen-Steele (Grundbuchamt)11Grendplatz 2, 45276 Essen, Tel. 0201 85104-0
BetreuungsgerichtAmtsgericht Essen (Abteilung Betreuung)12Zweigertstraße 52, 45130 Essen, Tel. 0201 803-0
ZwangsversteigerungAmtsgericht Essen (Abteilung Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen)13Zweigertstraße 52, 45130 Essen, Tel. 0201 803-0
GutachterausschussGeschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen14Lindenallee 8, 45127 Essen, Tel. +49 201 88-68505, E-Mail: gutachterausschuss@essen.de
PflegestützpunktPflegestützpunkt im Haus der Stadt Essen (Amt für Soziales und Wohnen)15Altendorfer Straße 103, 45143 Essen, Tel. 0201 88-50089, E-Mail: pflegestuetzpunkt@essen.de
Hilfe zur PflegeStadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen (Stationäre Hilfen zur Pflege)16Steubenstraße 53, 45138 Essen, Tel. 0201 88-50555, E-Mail: sozialamt@essen.de
BetreuungsbehördeStadt Essen, Gesundheitsamt, Betreuungsstelle17Maxstraße 64, 45127 Essen, Tel. 0201 88-53399, E-Mail: betreuungsstelle@gesundheitsamt.essen.de
ErbbaurechteStadt Essen, Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement (Abteilung Grundstücksverkehr und Erbbaurechte)1845121 Essen (Rathaus/Innenstadt), E-Mail: vorkaufsrecht@amt68.essen.de

Sie müssen nicht alle Wege auf einmal gehen. Für die meisten Familien beginnt es mit einer einzigen Stelle: beim Erbfall mit dem Nachlassgericht, beim Heimeinzug mit dem Pflegestützpunkt.

Ihre LageErste StelleDanach oft
Ein Elternteil ist verstorbenNachlassgerichtGrundbuchamt, Finanzamt
Ein Elternteil zieht ins HeimPflegestützpunktSozialamt (Hilfe zur Pflege)
Niemand kann mehr für die Eltern unterschreibenBetreuungsbehörde oder BetreuungsgerichtBetreuungsgericht für die Genehmigung eines Verkaufs
Die Erben streiten über den WertGutachterausschussNotar
Das Haus steht auf einem ErbbaugrundstückErbbaurechtsgeberGrundbuchamt

Wofür brauchen Sie das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht eröffnet Testamente, nimmt Erbausschlagungen entgegen und erteilt den Erbschein. Für Essen gilt: Amtsgericht Essen, Amtsgericht Essen-Borbeck und Amtsgericht Essen-Steele (je nach letztem gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet)1. Kontakt: Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen, Telefonzentrale: 0201 803-0, Faxstelle: 0201 803-10002.

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, gegenüber dem Nachlassgericht oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar (§§ 1944, 1945 BGB). Einen Erbschein brauchen Sie für das Grundbuch, wenn kein notarielles Testament vorliegt (§ 35 GBO). Mehr dazu unter Nachlassgericht und Erbschein.

Wofür brauchen Sie das Grundbuchamt?

Nach dem Erbfall ist das Grundbuch unrichtig, weil noch die Verstorbenen als Eigentümer eingetragen sind. Die Erben beantragen die Berichtigung. Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall ein, kostet die Eintragung der Erben keine Gebühr (KV 14110 GNotKG).

Dezentral nach Amtsgerichtsbezirk: Amtsgericht Essen, Amtsgericht Essen-Borbeck und Amtsgericht Essen-Steele3. Kontakt: Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen, Telefonzentrale: 0201 803-0 (zudem AG Essen-Borbeck unter 0201 8680-0 und AG Essen-Steele unter 0201 85104-0)2. Einzelheiten stehen unter Grundbuch nach dem Erbfall.

Wir sortieren mit Ihnen, welche Stelle Sie wann brauchen und welche Unterlagen fehlen. Ein Anruf, ein fester Ansprechpartner, keine Anrufflut.

Fahrplan mit Fristen

Wofür brauchen Sie das Betreuungsgericht und die Betreuungsbehörde?

Das Betreuungsgericht bestellt einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Elternteil seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht besteht. Will der Betreuer das Haus verkaufen, braucht er die Genehmigung des Gerichts (§ 1850 BGB). Erst mit Rechtskraft des Beschlusses wird sie wirksam (§ 40 Abs. 2 FamFG).

Die Betreuungsbehörde der Stadt berät zu Vorsorgevollmacht und Betreuung und kann Vorsorgevollmachten beglaubigen. Diese Beglaubigung endet aber mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 BtOG); für Grundstücksgeschäfte danach braucht es einen Notar. Kontakt Betreuungsbehörde: Stadt Essen, Gesundheitsamt, Betreuungsstelle, Maxstraße 64, 45127 Essen, Telefon 0201 88-53399, E-Mail: betreuungsstelle@gesundheitsamt.essen.de4. Mehr unter Betreuer und Hausverkauf.

Wofür brauchen Sie den Pflegestützpunkt und das Sozialamt?

Der Pflegestützpunkt berät neutral zu Pflegegrad, Heimplätzen, Kosten und Entlastung. Kontakt: Pflegestützpunkt im Haus der Stadt Essen (Amt für Soziales und Wohnen), Altendorfer Straße 103, 45143 Essen, Telefon 0201 88-50089, E-Mail: pflegestuetzpunkt@essen.de (weitere Standorte bei der Knappschaft, Vereinstr. 2, Tel. 0201 1759-281 und Novitas BKK, Kurfürstenstr. 56, Tel. 0201 432-1680)5. Ein Gespräch dort lohnt sich, bevor ein Heimvertrag unterschrieben wird.

Reichen Rente, Pflegekasse und Ersparnisse nicht für den Eigenanteil im Heim, stellen Sie beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege. Das Amt prüft dann das Vermögen, auch das Haus (§ 90 SGB XII). Was das bedeutet, steht unter Pflegeheim und Elternhaus in Essen.

Wofür brauchen Sie den Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss erstellt Verkehrswertgutachten, veröffentlicht den Immobilienmarktbericht und die Bodenrichtwerte. Ein Gutachten hilft, wenn Erben sich über den Wert nicht einig sind, wenn das Finanzamt einen zu hohen Wert ansetzt (§ 198 BewG) oder wenn ein Betreuer den Kaufpreis gegenüber dem Gericht begründen muss. Kontakt: Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen, Lindenallee 8, 45127 Essen, Tel: +49 201 88-68505, Fax: +49 201 88-9168502, E-Mail: gutachterausschuss@essen.de6.

Die Gebühr richtet sich nach dem Verkehrswert. Beispiele aus der Gebührensatzung: Grundaufwand bei einem Wert bis einschließlich 1 Million Euro: 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1 400 Euro nach Tarifstelle 5.1.1 VermWertKostT NRW7. Was Häuser in Essen im Durchschnitt kosten, steht unter Immobilienwert.

Wofür brauchen Sie die Zwangsversteigerungsabteilung?

Ein Fahrplan mit Wertspanne, den Sie an alle Miterben schicken können. Keine Weitergabe ohne Ihr Ja.

Gemeinsame Grundlage anfordern

In welcher Reihenfolge gehen Sie vor?

  1. Lage klären. Erbfall, Pflegefall oder beides? Gibt es eine Vorsorgevollmacht?
  2. Erste Stelle ansprechen. Nachlassgericht beim Erbfall, Pflegestützpunkt beim Heimeinzug.
  3. Nachweise beschaffen. Erbschein oder eröffnetes notarielles Testament, Vollmacht oder Betreuerausweis.
  4. Grundbuch berichtigen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei.
  5. Wert klären. Wertspanne für die Familie, bei Bedarf Gutachten des Gutachterausschusses.
  6. Entscheiden. Behalten, vermieten oder verkaufen, in Ihrem Tempo.

Häufige Fragen

Muss ich persönlich zum Nachlassgericht?

Für die Hinterlegung oder Herausgabe eines Testaments brauchen Sie in der Regel einen Termin. Fragen zu einem laufenden Verfahren stellen Sie am besten schriftlich und mit Aktenzeichen. Den Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung können Sie auch bei einem Notar in Ihrer Nähe stellen, wenn Sie weit weg wohnen.

Wer hilft, wenn die Eltern keine Vorsorgevollmacht haben?

Die Betreuungsbehörde berät und kann beim Betreuungsgericht eine Betreuung anregen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, oft ein Familienmitglied. Für einen Hausverkauf braucht dieser die Genehmigung des Gerichts.

Muss ich für den Pflegestützpunkt ins Rathaus kommen?

Nicht unbedingt. Neben der Beratung in der Hauptstelle gibt es Außensprechstunden in mehreren Stadtteilen. Die Kontaktdaten: Pflegestützpunkt im Haus der Stadt Essen (Amt für Soziales und Wohnen), Altendorfer Straße 103, 45143 Essen, Telefon 0201 88-50089, E-Mail: pflegestuetzpunkt@essen.de (weitere Standorte bei der Knappschaft, Vereinstr. 2, Tel. 0201 1759-281 und Novitas BKK, Kurfürstenstr. 56, Tel. 0201 432-1680)5. Für Angehörige, die weit weg wohnen, ist ein erstes Gespräch am Telefon oft der einfachste Weg.

Welche Stelle ermittelt den Wert für das Finanzamt?

Das Finanzamt ermittelt den Wert für die Erbschaftsteuer selbst. Halten Sie ihn für zu hoch, können Sie mit einem Gutachten des Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).

Quellen

  1. Amtsgericht Essen, Nachlasssachen
  2. Amtsgericht Essen, Kontakt
  3. Amtsgericht Essen, Grundbuchrecht
  4. Stadt Essen, Gesundheitsamt, Flyer Betreuungsstelle Essen (Stand Mai 2026), S. 1
  5. Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen, Flyer Pflegestützpunkte in Essen (Stand Oktober 2026), S. 1
  6. Serviceportal Stadt Essen, Grundstückswertermittlung (Geschäftsstelle des Gutachterausschusses)
  7. Kostentarif zur Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostT), Tarifstelle 5.1.1, S. 9
  8. Amtsgericht Essen-Borbeck, Nachlasssachen
  9. Amtsgericht Essen-Steele, Nachlasssachen
  10. Amtsgericht Essen-Borbeck, Grundbuch
  11. Amtsgericht Essen-Steele, Grundbuch
  12. Amtsgericht Essen, Abteilungen (Betreuung)
  13. Amtsgericht Essen, Abteilungen (Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen)
  14. Grundstücksmarktbericht 2026 für die Stadt Essen, S. 78
  15. Stadt Essen, Flyer Pflegestützpunkte in Essen (Stand Oktober 2026), S. 1
  16. Stadt Essen, Broschüre Informationen zur Heimaufnahme, S. 29
  17. Stadt Essen, Flyer Betreuungsstelle Essen (Stand Mai 2026), S. 1
  18. Stadt Essen, Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement (Erbbaurecht Informationen)

Ihr Fahrplan für Essen

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, ganz ohne Kontaktdaten. Ihr Fahrplan erscheint sofort: welche Fristen laufen, was als Nächstes zu tun ist und welche Wege Ihnen offenstehen, mit groben Zahlen.

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