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Todesfall

Todesfall in Essen: Was ist in den ersten Tagen zu tun?

Herausgegeben von Wohin mit dem Elternhaus

Tritt in Essen ein Sterbefall ein, ist für die Beurkundung im gesamten Stadtgebiet zentral die Sterbefallabteilung des Standesamtes Essen (Gildehof, Hollestraße 3, 2. Etage, 45127 Essen) zuständig. Ein Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt; bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen übernimmt der Träger der Einrichtung die Anzeige.

Was gilt in Essen im Einzelnen?

Für die Beurkundung werden die ärztliche Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil und vertraulicher Teil im verschlossenen Umschlag) sowie Personenstandsurkunden des Verstorbenen benötigt. Die Beurkundung selbst sowie Sterbeurkunden für Bestattung, Krankenkasse und Rentenversicherung sind gebührenfrei; für private Zwecke oder das Familienstammbuch kostet eine Sterbeurkunde 10,00 €, jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung 5,00 €.

Nach § 13 Abs. 2 und 3 BestG NRW dürfen Erdbestattungen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen, Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen durchgeführt werden und die Totenasche ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen. Vor einer Feuerbestattung schreibt § 15 Abs. 1 BestG NRW eine zweite ärztliche Leichenschau vor (Gebühr bei der Stadt Essen: 40,34 € netto zzgl. USt nach Ziff. 407 Friedhofsgebührensatzung).

Bestattungspflichtig nach § 8 Abs. 1 BestG NRW sind in gesetzlicher Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder; diese Pflicht besteht unabhängig von einer Erbausschlagung.

Welche Zahlen und Regeln gelten in Essen?

Alle Angaben stammen aus amtlichen Quellen. Der Link führt jeweils zur Fundstelle.

AngabeWertStandQuelle
Zuständiges Standesamt für Sterbefallbeurkundungen in EssenStandesamt Essen, Sterbefallabteilung (Gildehof, Hollestr. 3, 2. Etage, 45127 Essen; Tel. +49 201 88 33430 bis 33438)2026-11Quelle
Anzeigefrist für Sterbefälle beim Standesamt EssenSpätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (Samstag gilt nicht als Werktag)2026-11Quelle
Aufbewahrungsfristen beim Standesamt Essen und Zuständigkeit StadtarchivGeburtenregister 110 Jahre, Eheregister 80 Jahre, Sterberegister 30 Jahre beim Standesamt; ältere Register im Haus der Essener Geschichte / Stadtarchiv (hdeg@essen.de)2026-11Quelle
Mindestwartefrist für Erdbestattungen nach § 13 Abs. 2 BestG NRWFrühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes2022-02-19Quelle
Gesetzliche Frist für Erdbestattung, Einäscherung und Urnenbeisetzung (§ 13 Abs. 3 BestG NRW)Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von 10 Tagen nach Tod; Beisetzung der Totenasche innerhalb von 6 Wochen2022-02-19Quelle
Gesetzliche Rangfolge der Bestattungspflichtigen nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BestG NRW1. Ehegatten, 2. Lebenspartner, 3. volljährige Kinder, 4. Eltern, 5. volljährige Geschwister, 6. Großeltern, 7. volljährige Enkelkinder2022-02-19Quelle
Ordnungsbehördliche Bestattung bei Untätigkeit (§ 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW)Örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten ist, veranlasst die Bestattung auf Kosten der Pflichtigen2022-02-19Quelle
Übernahme von Bestattungskosten durch das Sozialamt Essen (§ 74 SGB XII)Amt für Soziales und Wohnen (Steubenstraße 53, 45138 Essen, Tel. 0201 88-50555) prüft Kostenübernahme bei Unzumutbarkeit2026-11Quelle, S. 29

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Welche Stellen sind in Essen zuständig?

  • Standesamt Essen, Sterbefallabteilung: Adresse: Gildehof, Hollestraße 3, 2. Etage, 45127 Essen. Telefon: +49 201 88 33430 bis 33438 (Fax: +49 201 88 33481). Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 bis 13:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr (mittwochs geschlossen). URL & Quelle: Quelle.
  • Standesamt Essen, Urkundenstelle (Nachbestellung von Personenstandsurkunden): Adresse: Gildehof, Hollestraße 3, 45127 Essen. Telefon & E-Mail: 0201 8833458 (Mo-Fr 08:00 bis 10:00 Uhr), E-Mail: urkundenstelle@einwohneramt.essen.de. URL & Quelle: Quelle.
  • Haus der Essener Geschichte / Stadtarchiv (für Sterberegister älter als 30 Jahre): E-Mail: hdeg@essen.de. URL & Quelle: Quelle.
  • Stadt Essen, Amt für Soziales und Wohnen (Antrag nach § 74 SGB XII bei Unzumutbarkeit der Bestattungskosten): Adresse: Steubenstraße 53, 45138 Essen. Telefon & E-Mail: 0201 88-50555, E-Mail: sozialamt@essen.de. URL & Quelle: Quelle (S. 29).

Was ist in Essen anders als anderswo?

Samstag zählt in Essen nicht als Werktag bei der Anzeigefrist: Die Drei-Tages-Frist zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt Essen (§ 28 PStG) klammert den Samstag ausdrücklich aus. Tritt der Tod am Freitag ein, läuft die Frist erst am Mittwoch der Folgewoche ab (Quelle).

Gebührenfreie Zweckurkunden für Nachlass- und Rentenregelung: Bei der Erstbeurkundung in Essen sind Sterbeurkunden für Bestattung, Krankenkasse und Rentenversicherung gebührenfrei; nur private Ausfertigungen (z. B. für Banken, Versicherungen oder das Stammbuch) kosten 10,00 € bzw. 5,00 € je weiteres Exemplar (Quelle, Quelle).

Bestattungspflicht bleibt bei Erbausschlagung bestehen: Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach § 8 Abs. 1 BestG NRW trifft die nächsten Angehörigen unabhängig davon, ob sie das Erbe annehmen oder beim Nachlassgericht ausschlagen (Quelle).

Wie gehen Sie in Essen am besten vor?

  1. Ärztin oder Arzt für die Leichenschau rufen und den Totenschein ausstellen lassen.
  2. Den Sterbefall beim Standesamt beurkunden lassen und gleich mehrere Sterbeurkunden bestellen.
  3. Klären, wer bestattungspflichtig ist, und ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
  4. Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern.
  5. Das Haus sichern: Versicherung informieren, Heizung im Winter nicht abstellen, Post umleiten.

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Häufige Fragen

Wo und bis wann muss ein Sterbefall in Essen gemeldet werden?

Beantwortet durch Fakt 16-01, 16-02, 16-03. Quelle: Stadt Essen, Quelle.

Was kosten Sterbeurkunden beim Standesamt Essen und welche Exemplare sind kostenlos?

Beantwortet durch Fakt 16-04, 16-05. Quelle: Stadt Essen, Quelle und Quelle.

Wo erhalte ich ältere Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden des Verstorbenen für den Erbschein?

Beantwortet durch Fakt 16-06. Quelle: Stadt Essen, Quelle.

Wer ist in welcher Reihenfolge zur Bestattung verpflichtet und was gilt bei Erbausschlagung?

Beantwortet durch Fakt 16-10, 16-11, 16-12. Quelle: BestG NRW, Quelle.

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Nils Puhlmann Ihr Ansprechpartner

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